
Der Öffentliche Gesundheitsdienst begrüßt das Pandemieabkommen der WHO
Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) begrüßt das Pandemieabkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), weist aber daraufhin, dass es jetzt darauf abkommt, welche Regelungen und Maßnahmen Deutschland davon umsetzt.
„Der Text kann Staaten als Handreichung für die Umsetzung einer guten Pandemiepolitik dienen und helfen, Handlungsbedarfe gegen künftige Pandemien zu identifizieren. Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerungsgesundheit in Deutschland daraus umgesetzt werden, lässt sich aber aus dem globalen Abkommen nicht pauschal ableiten. Das muss die nationale Umsetzung der im Abkommen genannten Empfehlungen zeigen“, sagte der Vorsitzende des Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Dr. Peter Schäfer.
Das WHO-Dokument formuliert auf Basis der Erfahrungen der WHO-Mitgliedsländer aus der COVID19-Pandemie eine Sammlung an gesundheitlichen, gesetzlichen, finanziellen, technologischen, materiellen und wissenschaftlichen Maßnahmen, die Staaten ergreifen können, um in der Lage zu sein, Pandemien vorzubeugen (prevention), sich auf sie vorzubereiten (preparedness) beziehungsweise auf sie zu reagieren (response). In diesem Sinne verfasst das Dokument eine Politikstrategie für einen rationalen, solidarischen, globalen wie nationalen Ansatz im Hinblick auf Vermeidung, Vorbereitung und Reaktion auf Pandemien. Die Strategie berücksichtigt Prinzipien von One Health und globaler Gesundheitsgerechtigkeit und verfolgt dabei in weiten Teilen einen Health in all Policies Ansatz. „Dies bedeutet, dass alle Politikfelder das Thema Gesundheit immer mitdenken und mitberücksichtigen müssen. Diesen Ansatz vertritt der ÖGD bereits lange und sehr entschieden“, so Schäfer.