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Prävention

Der Öffentliche Gesundheitsdienst – die dritte Säule des Gesundheitswesens – leistet einen bedeutenden Beitrag in den Bereichen Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsschutz.

Dabei geht es um eine unabhängige, frühzeitige und fachlich fundierte Aufklärung der Öffentlichkeit, z. B. im Rahmen der Förderung eines gesundheitsbewussten Lebensstils, der Aufklärung über Infektionskrankheiten und deren Vorbeugung oder im Rahmen der Suchtprävention.

Dem Öffentlichen Gesundheitsdienst kommt eine Schlüsselfunktion bei der Prävention in Lebenswelten wie Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sowie bei der Ansprache sozial benachteiligter Gruppen zu. Diese Fokussierung lässt sich insbesondere damit begründen, dass diese Gruppen vom primär individualmedizinisch ausgerichteten Regelversorgungssystem schlechter erreicht werden.

Ein Beispiel für die Notwendigkeit einer „System-Verzahnung“ ist die Feststellung von Impflücken bei Schulkindern durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst, verbunden mit einer Information an die Eltern und der nachfolgenden Impfung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Gleiches gilt für die frühzeitige Feststellung und Vermeidung von Zahnschäden im Bereich der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe für Kinder und Jugendliche.

Die Umsetzung der Präventionsbestrebungen durch den ÖGD erfolgt auf kommunaler Ebene in enger Abstimmung mit weiteren präventiv tätigen Akteuren (u. a. Krankenkassen, niedergelassene Ärztinnen/Ärzte).

Im Rahmen der Umsetzung des Mitte 2015 verabschiedeten Präventionsgesetzes sollte dem besonderen Stellenwert und den spezifischen Kompetenzen des ÖGD und seiner Beschäftigten in den Gesundheitsämtern vor Ort in stärkerem Maße Rechnung getragen werden. Die sollte bei den aktuell zu schließenden Landesrahmenvereinbarungen mit beachten werden.

Erfahrungsaustausch durch örtliche und regionale Expertise im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung

Der Öffentliche Gesundheitsdienst bietet die Möglichkeit des fachlichen datenbasierten Informationsaustausches. So werden beispielsweise in den jährlich in allen Bundesländern durchgeführten Schuleingangsuntersuchungen Gesundheitsdaten und Daten zum Gesundheits- und Risikoverhalten erhoben, die den gesellschaftlichen Querschnitt in einer Altersstufe im Kindesalter abbilden. Diese Untersuchung ist die einzige, bei der ein gesamter Jahrgang komplett untersucht wird. Die regionalen Daten werden an zentrale Landesstellen weitergeleitet und bieten dadurch einen unschätzbaren Datenpool zur wissenschaftlichen Auswertung.

Aus Sicht der Gesundheitsämter hat sich die kommunale Gesundheitsberichterstattung als hilfreiche Planungsgrundlage für eine effektive und zielgerichtete Ausrichtung der Angebote des ÖGD bewährt.

Ausbruchsmanagement und Meldewesen bei Infektionskrankheiten

Bei einer Vielzahl von Infektionskrankheiten, insbesondere bei gehäuftem Auftreten, sind Schutzmaßnahmen in enger und zeitnaher Abstimmung mit den regional zu-ständigen Gesundheitsämtern zu treffen. Hierzu gehören u. a. Umgebungsuntersuchungen im Umfeld der Erkrankten. Gerade die enge Verbindung zwischen der ein-gehenden Meldung und dem Einleiten der notwendigen Folgemaßnahmen durch das Gesundheitsamt vor Ort ist ein Kernelement des Meldesystems in Deutschland. Häufig können nur durch die Kenntnisse der regionalen Besonderheiten entsprechende Schutzmaßnahmen eingeleitet werden. Dabei spielt auch die Prüfung und Qualitätssicherung im Rahmen des Meldeverfahrens eine wesentliche Rolle. Daher ist die hierarchisch gegliederte Aufgabenverteilung, bei der Informationen zu qualitätsgesicherten Fällen vom Gesundheitsamt über eine Landesmeldestelle an die nationale Ebene weitergeleitet werden, ein Gütemerkmal des deutschen Meldewesens.

Auch für die kommunalen Entscheidungsträger, Krankenhäuser und Altenheime sowie die lokalen Medien sind die Gesundheitsämter im Epidemie-Fall erste Ansprechpartner vor Ort, wodurch sich ein nicht unerheblicher zusätzlicher Arbeitsaufwand ergibt. Aufgrund der häufig vorzufindenden personellen Unterausstattung erfolgt dies nicht selten zulasten der regulären Aufgabenerledigung.

Eher selten werden lokale Ausbrüche von Erkrankungen auch überregional wahrgenommen. Es ist jedoch zu erwarten, dass auch in Zukunft Herausforderungen wie die Influenzapandemie im Zeitraum 2009/2010, der EHEC-Ausbruch im Frühsommer 2011 oder die durch Tiefkühlerdbeeren ausgelöste Epidemie mit Noroviren im Herbst 2012 sowie verstärkte Masernausbrüche in 2014/2015 als jüngste Beispiele ein Bundesland übergreifendes Handeln der Gesundheitsämter erfordern.

Flüchtlinge

Die Zahl der Flüchtlinge steigt unaufhörlich. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention sollen Flüchtlinge auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge und sonstigen Hilfeleistungen die gleiche Behandlung wie die eigenen Staatsangehörigen erhalten. Sobald sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung sind, müssen sie eine ärztliche Untersuchung und eine Röntgenaufnahme der Atmungsorgane erhalten. Sie sollen geimpft werden und müssen dann auch eine allgemeinmedizinische Regelversorgung erhalten. Der öffentliche Gesundheitsdienst ist hier gefordert, diese Maßnahmen zu organisieren und zu koordinieren. Die Flüchtlingsunterkünfte müssen infektionshygienisch überwacht und betreut werden. Wenn viele Menschen auf engem Raum leben, kann es leichter zu Ausbrüchen von Infektionskrankheiten kommen. Auch hierbei ist der Öffentliche Gesundheitsdienst gefordert. Die Kinder und Jugendlichen erhalten sogenannte Zuzugs- bzw. Seiteneinsteigeruntersuchungen, bevor sie eine Schule in Deutschland besuchen. All diese Aufgaben sind vom ÖGD zusätzlich zu den schon vorher zu leistenden Aufgaben zu erfüllen. Dies stellt bei den ohnehin knappen Ressourcen eine enorme Herausforderung an den ÖGD. Zusätzliches Personal hierfür wurde zwar teilweise bewilligt, wenn auch sehr unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern. Es stellt sich jedoch als sehr schwierig dar, die ausgeschriebenen Stellen überhaupt zu besetzen.

In einer Krisensituation wie in dieser zeigt sich immer wieder, dass ein funktionierender, ausreichend ausgestatteter ÖGD für die Sicherung der Gesundheit der Bevölkerung eine unabdingbare Voraussetzung ist.

Krankenhaushygiene

Die aktuelle bundesweite gesundheitspolitische Diskussion über Verbesserungen im Bereich der Krankenhaushygiene und entsprechende gesetzgeberische Neuregelungen im Bereich des Infektionsschutzes haben den ÖGD verstärkt in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Nach den modifizierten Regelungen des Infektionsschutzgesetzes liegt die infektionshygienische Überwachung von Kliniken, Altenheimen und Arztpraxen bei den Gesundheitsämtern. In den Einrichtungen vor Ort werden nicht nur besonders gefährdete Funktionsbereiche geprüft, sondern sämtliche Krankenhausbereiche hinsichtlich der Einhaltung der rechtlichen und technischen Mindesterfordernisse.

Kinder- und Jugendgesundheit

Der Kinderschutz ist in Deutschland in den letzten Jahren zunehmend ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. Das im Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetzes unterstreicht den politischen Stellenwert. Durch seine multiprofessionelle Besetzung erfüllt der ÖGD wichtige präventive Aufgaben im Kinderschutz. Die Tätigkeit des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes (KJGD) mit seinen vielfältigen Funktionen zählt seit jeher zu den Aufgabenschwerpunkten der Gesundheitsämter mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche gesund aufwachsen zu lassen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern. Als multiprofessioneller Dienst mit direkter Einbindung in die Kommunal-/ Kreisverwaltung steht er in enger Beziehung zu den öffentlichen Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen, besitzt vielfältige Kontakte zum medizinischen Versorgungssystem mit aufsuchender Wirkungsmöglichkeit und hat fachlich beratenden Zugang zu den politischen Gremien der Kommunen und Kreise, so dass ihm eine bedeutende multiaxiale Schnittstellenfunktion zukommt. Dabei hat der KJGD immer sowohl individualmedizinische als auch epidemiologische Aspekte zu beachten. Zu seinen Aufgaben gehören u.a. gutachterliche Tätigkeiten im Rahmen der Eingliederungshilfe, der Sonderpädagogik und Frühförderung sowie (Reihen-)Untersuchungen in Krippen, KiTas und Schulen, zum Teil mit betriebsärztlicher Funktion (Unfallprävention, Infektionsschutz).

Sozialpsychiatrischer Dienst

Beratung und Hilfen für psychisch kranke Bürgerinnen und Bürger und ihre Angehörigen sowie die Koordination der psychiatrischen Versorgungsangebote in einer Stadt oder einem Kreis sind eine der zentralen Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. In der Regel wird diese Aufgabe durch den Sozialpsychiatrischen Dienst, als einem multiprofessionellen, ambulant aufsuchenden Fachdienst unter ärztlicher Leitung, erfüllt. In den Sozialpsychiatrischen Diensten beraten und unter-suchen Ärztinnen und Ärzte Menschen mit einer psychischen Störung, einer Suchterkrankung, mit seelischen Problemen oder mit Behinderung und fördern deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Der Umgang mit akuten psychiatrischen Krisen, ggf. mit konkreter Eigen- und/oder Fremdgefährdung, und einer daraus resultierenden einstweiligen Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder deren Vermeidung stellt regelmäßig eine besondere Herausforderung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sozialpsychiatrischen Dienste dar.

Die Sozialpsychiatrischen Dienste

  • bieten jedem Bürger einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung und Hilfe bezüglich psychischer Erkrankungen,
  • beraten im sozialen Umfeld Hilfesuchende, Angehörige, Nachbarn und auch Institutionen;
  • werden tätig, wenn sich Konfliktsituationen anbahnen und stellen Kontakte zu weiterführenden Behandlungs- und Betreuungseinrichtungen her,
  • sorgen für die Sicherstellung der Nachsorge;
  • führen Hausbesuche durch und klären den Hilfebedarf vor Ort;
  • vermitteln einzelfallbezogene Hilfen;
  • koordinieren die Vernetzung sozialer, psychosozialer und psychiatrisch-medizinischer Dienstleistungen in der Region.

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