
BVÖGD begrüßt Referentenentwurf zum bundesweiten Lachgas-Verbot
Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) begrüßt den vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Referentenentwurf für ein Verbot des Verkaufs und Besitzes von Lachgas zu Konsumzwecken. Damit wird eine langjährige Forderung aus der Praxis der Suchthilfe und Prävention aufgegriffen.
„Der missbräuchliche Konsum von Lachgas hat in den letzten Jahren vor allem unter jungen Menschen stark zugenommen – mit zum Teil gravierenden gesundheitlichen Folgen“, warnt Dr. Peter Schäfer, Vorsitzender des BVÖGD.
Lachgas – chemisch Distickstoffmonoxid – wird zu Konsumzwecken häufig in Luftballons abgefüllt und aus diesen inhaliert. Der kurzfristige Rauschzustand kann mit erheblichen Nebenwirkungen wie Ohnmacht, Stürzen oder gar bleibenden Nervenschäden einhergehen. Besonders riskant ist der Mischkonsum mit Alkohol oder anderen Drogen.
In Deutschland gibt es derzeit keine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung für Lachgas zum Konsumzweck. Einzelne Kommunen haben zwar lokale Verbote oder Verordnungen erlassen – die Rechtslage ist aber uneinheitlich und potenziell angreifbar.
„Gerade im öffentlichen Raum beobachten unsere Kolleginnen und Kollegen in den Gesundheitsämtern eine wachsende Problematik – insbesondere rund um Schulen, Spielplätze und im Nachtleben“, so Schäfer. „Ein bundeseinheitliches Verbot schafft hier endlich die nötige Klarheit und Handlungssicherheit.“
Der BVÖGD betont, dass die Gesundheitsämter in der Aufklärung über Risiken und Mischkonsum aktiv sind und auch künftig eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Gesetzes spielen können. Dafür brauche es jedoch verlässliche personelle und finanzielle Ressourcen.
Zu dem Vorhaben besteht politisch weitgehend Einigkeit – auch im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD eine Regelung dazu angekündigt. Der BVÖGD hofft daher auf eine zügige Verabschiedung des Gesetzes.