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Wichtige Aufgaben der Gesundheitsämter: Hygienekontrollen

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In verschiedenen öffentlichen Einrichtungen, in denen täglich viele Menschen zusammenkommen, finden auf Basis des Infektionsschutzgesetzes regelmäßig Hygieneüberwachungen durch das Gesundheitsamt statt. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für die Einhaltung von Hygienemaßnahmen zu überprüfen, Infektionsgefahren zu erkennen, und Infektionsrisiken zu minimieren. Die Überwachung soll zur Optimierung des Hygienemanagements beitragen.

In medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Praxen für ambulantes Operieren sowie in Pflegeeinrichtungen prüfen die Gesundheitsämter, ob Hygienefachpersonal vorhanden ist, Hygienekommissionen bestehen, Hygienepläne umgesetzt werden und Personal regelmäßig geschult wird. So sorgen sie dafür, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Maßstab der Überwachung ist der Stand der medizinischen Wissenschaft auf dem Gebiet der Infektionsprävention.

Auch Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen sowie Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete oder Wohnungslose sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen und bestimmte Hygienemaßnahmen zu ergreifen, um Infektionsrisiken zu verringern. Die Gesundheitsämter haben die Aufgabe, diese Maßnahmen zu kontrollieren
Hygienekontrollen umfassen unter anderem die Überprüfung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, den Umgang mit Infektionskranken, die Umsetzung des Impfschutzes, die Kontrolle wasserführende Systeme inklusive Überprüfung der Trinkwasserqualität, die Abfallentsorgung und Schädlingsbekämpfung.

Die Gesundheitsämter handeln dabei risikobasiert: Einrichtungen mit höherem Infektionsrisiko werden häufiger kontrolliert als solche mit geringerem Risiko. Wichtig ist aber nicht nur die Kontrolle, sondern auch die Beratung. Gesundheitsämter übersetzen komplexe Hygienevorgaben in praxisnahe Empfehlungen und unterstützen Einrichtungen bei der Umsetzung. Wo nötig, können sie Maßnahmen auch ordnungsrechtlich durchsetzen.

„Diese Aufgaben sind unverzichtbar, um Infektionsrisiken zu minimieren und die Allgemeinheit zu schützen. Sie machen deutlich: Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist ein wesentlicher Baustein für sichere Lebens- und Lernumgebungen sowie für den Schutz vor Infektionen in vielen Lebenslagen. Dafür brauchen die Gesundheitsämter auch in Zukunft verlässliche Strukturen“, sagt Dr. Peter Schäfer, Vorsitzender des BVÖGD.

Hintergrund: Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes über den ÖGD-Pakt

Mit dem 2020 aufgelegten Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wurden bundesweit dringend benötigte Stellen geschaffen, Digitalisierungsprojekte gestartet und die wissenschaftliche Weiterentwicklung des ÖGD gestärkt. Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) betont, dass ohne eine Verstetigung über 2026 hinaus zentrale Aufgaben – von der Pandemievorsorge über den Hitzeschutz bis hin zu Prävention und Digitalisierung – nicht gesichert sind. Eine Fortführung des Pakts ist daher entscheidend, um Personal zu halten, Investitionen nachhaltig wirken zu lassen und die Zukunftsfähigkeit des ÖGD zu sichern.