Entwurf zur Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung

Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) hat folgende Anmerkungen bzw. Anregungen zum Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung im Stand vom 12.06.2012: Eine erneute Novellierung mit Korrektur der am 01. November 2011^in Kraft getretenen Neufassung der Trinkwasserverordnung ist aus der Sicht des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes dort sinnvoll, wo die neue Trinkwasserverordnung zusätzliche personalintensive und bürgerbelastende, bürokratische Hürden eingebaut hat, die in keinem Verhältnis zum Nutzen für den Gesundheits-und Verbraucherschutzstehen.
Die höheren Anforderungen der neuen Trinkwasserverordnung sind mit einem personellen Mehraufwand für die Gesundheitsämter verbunden. Eine Aufstockung des Personals der Gesundheitsämter – nicht nur vorübergehend sondern auf Dauer – ist notwendig. Insbesondere müssen allen Gesundheitsämtern in ausreichendem Maße Fachpersonal für Hygiene und Technik – Gesundheitsingenieure und Hygieneinspektoren (Gesundheitsaufseher ) – zu Verfügung stehen, um die geforderten und erforderlichen Kontrollen der Trinkwasserversorgungsanlagen und Trinkwasser-Hausinstallationen wirkungsvoll am Gesundheits- und Verbraucherschutz orientiert durchzuführen.
Der BVÖGD ist zu folgendem gemittelten personellen Mehraufwand für die Gesundheitsämter gekommen:
Der gemittelte dauerhafte jährliche personelle Mehraufwand wurde mit einer Stunde und 10 Minuten je angezeigter Großanlage berechnet. In diese Berechnung geht die Büro-Registrierung und Überwachung mit 10 Minuten und der bei ca 25% der Anlagen durch Überschreitung des Technischen Maßnahmenwertes zu erwartende Zeitaufwand für Ermittlungen, Besichtigungen, Anordnungen und Kontrollen mit 4 Stunden ein – das heißt der Personalaufwand der Gesundheitsämter durch Beanstandungen beträgt gemittelt 1 Stunde pro Großanlage und Jahr. […]
Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften

Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) hat folgende Anmerkungen bzw. Anregungen zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV-DG) im Stand vom 11.07.2011: Prinzipiell ist festzuhalten, dass sich der vorliegende Referentenentwurf – dem Grundgedanken der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) folgend – vornehmlich auf übertragbare Krankheiten bezieht.
Da jedoch in § 4 Absatz (1) neben dem Robert Koch-Institut (RKI) für den Bereich der übertragbaren Krankheiten auch Bundesbehörden für den Bereich chemischer und radioaktiver Gefahren aufgeführt sind, wäre zu erwarten, dass sich entsprechende Gefahrenzeichen und Symptome als Folge eines unerwarteten oder ungewöhnlichen Ereignisses die öffentliche Gesundheit betreffend (vgl. Artikel 7 IGV) ebenfalls in den Durchführungsregelungen finden. Dies ist jedoch – mit Ausnahme der angeführten Zuständigkeitsregelung – nicht der Fall. Folgerichtig müssten hier eine entsprechende Erweiterung erfolgen und auch die Form- sowie Meldeblätter entsprechend angepasst werden. […]
Gesundheitsamt Berlin-Lichtenberg: Die Netzwerker

Niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen: Die typischen Vertreter des Gesundheitssystems kennt jeder Bürger. Über mangelnde Aufmerksamkeit von Politik und Medien brauchen sich diese Branchenzweige in der Regel auch nicht zu beschweren. Dagegen fristet der öffentliche Gesundheitsdienst schon fast ein Schattendasein. Dabei spielt er bei der Versorgung der Bevölkerung eine wichtige Rolle. Wer beispielsweise das Gesundheitsamt in Berlin-Lichtenberg besucht, zuständig für die über 250.000 Einwohner des Bezirks, wird mit Sicherheit Begriffe wie Zusammenarbeit, Koordination, Kooperation oder Partnerschaft zu hören bekommen. Denn ob es um die Überwachung von Qualitäts-standards, um Prävention oder um Beratung geht: In vielen Gesundheitsfragen laufen hier die Fäden zusammen.
Eine Abteilung des Gesundheitsamtes trägt den Vernetzungsgedanken schon im Namen: Die Planungs- und Koordinierungsstelle. Hier arbeiten Dr. Sandra Born und Dr. Roland Scheil. Beide sind – wie man vielleicht vermuten könnte – keine Mediziner, sondern haben im Bereich der Sozialwissenschaften promoviert. Damit sind sie für ihre Aufgabe gut gerüstet, denn sie arbeiten an einer Schnittstelle oder neu-deutsch: Interdisziplinär. Das ergibt sich schon daraus, dass die Abteilung sehr eng mit der Politik zusammenarbeitet, in Berlin-Lichtenberg ist das die zuständige Stadträtin beim Bezirksamt. „Wir haben hier eher eine Art Management-Funktion, keine klassischen Verwaltungsaufgaben“, erklärt Born ihre Arbeit. Sie ist innerhalb der Abteilung für Gesundheitsförderung und -berichterstattung zuständig.
Zur Berichterstattung gehört beispielsweise die statistische Auswertung der Einschulungsuntersuchungen. Diese werden vom Gesundheitsamt bei allen Kindern durchgeführt, die – der Name verrät es schon – eingeschult werden. So wird überprüft, wie es um ihre allgemeine Gesundheit bestellt ist und ob die Kinder schultauglich sind oder ein besonderer Förderbedarf vorliegt. Aus solchen statistischen Auswertungen werden dann konkrete Projekte entwickelt. „Als wir zum Beispiel festgestellt haben, dass wir mehr Sprachförderung brauchen, haben wir daraus ein Vorlese-Projekt entwickelt und Freiwillige als Lesepaten an Schulen und andere Einrichtungen vermittelt“, erklärt Born. Das ist der klassische Weg: Bedarf erkennen, Projekt entwickeln, Beteiligte vernetzen. „Unser Ziel ist es aber, die Umsetzung von einmal gestarteten Projekten mittelfristig an Kooperationspartner abzugeben. Sonst könnten wir das nicht alles stemmen.“
Auf gute Kooperation ist auch Borns Kollege Roland Scheil angewiesen. Seine Fachgebiete sind die psychosoziale Koordination und die Suchthilfe. Dahinter verbergen sich etwa die Organisation des fachlichen Austauschs und die Qualitätsprüfung von den Trägern der entsprechenden Einrichtungen. Um das zu gewährleisten, muss viel Gremienarbeit geleistet werden. „Der Austausch mit den Beteiligten innerhalb aber auch außerhalb des Bezirks gehört zur notwendigen Routine. Erst diese Kontakte machen viele unserer Projekte möglich“, sagt Scheil. „Seit 2009 gibt es beispielsweise das Filmprojekt ‚Irrsinnig menschlich‘, bei dem wir populäre Filme zeigen, die sich auf die eine oder andere Weise mit psychischen Erkrankungen beschäftigten. Im Anschluss können die Besucher mit Experten
und Betroffenen diskutieren. Das ist Prävention und Aufklärung im besten Sinne. Ohne die Unterstützung unserer Kooperationspartner – in diesem Fall ein Krankenhaus und ein Kinobetreiber – könnte es das nicht geben, denn das Geld ist immer knapp.“
Von knappem Geld kann auch Renate Eichner einiges erzählen. Sie ist Gruppenleiterin der Haushalts-, Wirtschafts- und Rechnungsstelle im Gesundheitsamt Lichtenberg und damit dafür zuständig, dass das Budget von zehn Millionen Euro pro Jahr ausreicht. Zehn Millionen Euro – Personalkosten inklusive – klingt
im ersten Moment viel. Umgerechnet sind es gerade mal knapp 40 Euro pro Jahr und Einwohner des Bezirks. Angesichts der vielfältigen Aufgaben des Gesundheitsamtes ist das nicht viel, zumal es nicht nur um den laufenden Betrieb geht. Der Zustand der Gebäude und der Büros lassen in einigen Fällen nicht unbedingt vermuten, dass hier ausgerechnet das Gesundheitsamt seine Räume hat: Eine Sanierung wäre dringend erforderlich. Und noch immer sind nicht alle Arbeitsplätze mit Computern ausgestattet.
„Als ich 2002 hier angefangen habe, gab es in unserem Haushalt ein dickes Minus“, erinnert sich Renate Eichner. Also machte sie sich daran, die Dinge neu zu ordnen und zu sparen, wo es eben ging. Die Beschaffung wurde umgestellt und auch der eine oder andere ungewöhnliche Weg beschritten. „Einmal bekamen wir einen Anruf, dass in einem Bundesministerium gerade die Möbel ausgetauscht wurden. Die alten Stücke waren noch gut in Schuss, sollten aber trotzdem entsorgt werden. Innerhalb von einer Stunde haben wir den Transport organisiert und die Möbel zu uns geholt. Das hat schätzungsweise über 5.000 Euro gespart“, erklärt Eichner mit ein wenig Stolz in der Stimme.
Diese Freude ist nachvollziehbar, wenn man von den Beschäftigten hört, wie lange um jede Investition gerungen werden muss. So ging es auch Gisela Glaser-Paschke, bis sie schließlich ein neues Röntgengerät für das von ihr geleitete Zentrum für tuberkulosekranke und -gefährdete Menschen bewilligt bekam. Diese Abteilung gehört zwar zum Gesundheitsamt Lichtenberg, ist aber für ganz Berlin zuständig. „Wir brauchen die moderne Ausstattung“, erklärt Glaser-Paschke. „Die alten Geräte verbreiten zu viel Strahlung und außerdem haben fast alle unsere Partner in den Krankenhäusern bereits auf digitale Röntgenbilder umgestellt. Wenn wir die neuen Geräte haben, wird das die Zusammenarbeit erheblich erleichtern.“ Das ist auch erforderlich, denn in den letzten Jahren stiegen die gemeldeten Fälle von der im schlimmsten Fall tödlichen Infektionskrankheit in Berlin wieder, nachdem die Tuberkulose (TB) jahrelang auf dem Rückzug war. 2011 waren es allein 320 neue Fälle.
Nicht immer handelt es sich um „offene“, also ansteckende Tuberkulose, aber trotzdem muss bereits jeder Verdacht dem Gesundheitsamt gemeldet werden. „Viele
Menschen halten TB für ausgestorben. Tatsache ist aber, dass sie wieder vermehrt auftritt und besonders die sozial Schwachen und Schwächsten trifft“, weiß Glaser-Paschke zu berichten. Die Arbeit ihrer Abteilung besteht deshalb einerseits aus der medizinischen Untersuchung und Behandlung, andererseits aus sehr viel Sozialarbeit. „Die Behandlung von Tuberkulose ist sehr langwierig, dauert mindestens sechs Monate.
Zudem verursachen die nötigen Antibiotika teilweise starke Nebenwirkungen. Der Abbruch der Behandlung ist aber gefährlich, weil dadurch Resistenzen gegen die Medikamente entstehen können. Da muss man eng an den Menschen dran bleiben, um sie während dieser Phase zu unterstützen“, sagt Glaser-Paschke. „Das dient dem Schutz der Betroffenen ebenso wie dem Schutz der Bevölkerung.“ Das die Sache ernst ist, zeigen auch die möglichen Konsequenzen: Widersetzt sich ein mit ansteckender „offener“ Tuberkulose Infizierter dauerhaft der Behandlung, kann er per Gerichtsbeschluss zwangsweise in eines von zwei auf diese Fälle spezialisierten geschlossenen Krankenhäuser in Deutschland eingewiesen werden. „Das ist aber die Ausnahme. Die meisten Menschen wollen ja, dass ihnen geholfen wird“, sagt Glaser-Paschke.
Neben der Hilfe für die Erkrankten ist das Auffinden und Unterbrechen der Infektionsketten die aufwändigste Arbeit. Bei einer erkrankten Person können leicht mehrere Dutzend weitere Personen zusammenkommen, mit denen dieser – nach bestimmten Kriterien definiert – in Kontakt gekommen ist. Sie alle müssen angeschrieben und zu einer Untersuchung eingeladen werden. 2011 kamen so über 6.000 Kontaktuntersuchungen zusammen. „Dabei sind wir hier nur vier Mediziner, wobei ich als Leiterin eigentlich nur halb zähle, weil ich viel administrative Aufgaben zu erledigen habe“, erklärt Glaser-Paschke. Und Nachwuchs ist schwer zu bekommen. „Die Gehaltsunterschiede zum Klinikpersonal sind schon beträchtlich. Das lässt sich auch mit guten Möglichkeiten für Teilzeitarbeit nicht ganz kompensieren.“
Von Schwierigkeiten bei der Nachwuchsgewinnung weiß auch Christina Leimbach zu berichten. „Meine Tochter studiert Medizin und findet unsere Arbeit nicht besonders attraktiv“, sagt die Leiterin des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes. „Sie sagt, sie möchte lieber ‚richtige‘ Ärztin werden.“ Solche Vorurteile sind für Leimbach nichts Neues, sie trifft bei Ärzten und Psychologen immer mal wieder auf diese Einstellung. „Ich schätze die Arbeit hier, denn wir können uns – anders als zum Beispiel viele niedergelassene Ärzte – ohne Kostendruck durch das Krankenkassensystem ganz auf die Menschen konzentrieren, die unsere Hilfe suchen“, hält Leimbach dagegen.
Meist sind es die Eltern, die ihre Kinder wegen Verhaltensauffälligkeiten aller Art vorstellen. Wennn sie sich mit der Bitte um Hilfe und Rat an Leimbach und ihr Team wenden, wird zunächst ein erstes Gespräch mit den Kindern und Eltern geführt. Dabei versuchen die Psychologen, Sozialarbeiter und Ärzte ein Bild davon zu gewinnen, was genau das eigentliche Problem ist. Wie nehmen die Eltern das wahr, wie ist die Selbstwahrnehmung des Kindes? Wie sieht das soziale Umfeld aus, insbesondere die Familienverhältnisse? Wenn nötig, werden ergänzend – nach standardisierten Verfahren – Leistungsfähigkeit oder Entwicklungsstand der Kinder überprüft. Am Ende wird dann ein Plan entwickelt, wie dem Kind durch gezielte Maßnahmen, zum Beispiel eine Therapie, geholfen werden kann. Auch für Leimbach und ihr Team ist dabei die Arbeit im Netzwerk ganz wichtig. „Zunächst ist natürlich entscheidend, dass unser eigenes kleines Team hier gut funktioniert. Das ist aber kein Problem, wir haben eine sehr familiäre Atmosphäre“, erklärt sie. „ Zweitens arbeiten wir natürlich eng mit dem Umfeld der Kinder zusammen, also beispielsweise den Schulen aber auch mit niedergelassenen Ärzten und mit anderen öffentlichen Stellen wie dem Jugendamt.“
Bei der Kooperation mit Partnern scheut man sich beim Gesundheitsamt Berlin-Lichtenberg auch nicht, neue Wege zu beschreiten. So etwa im Bereich der Suchtberatung. Im Normalfall wird diese in Berlin an Einrichtungen von freien, also privaten Trägern geleistet. Nur hoheitliche Aufgaben, wie etwa die Zwangseinweisung in eine Klinik, übernimmt der Sozialpsychiatrische Dienst des jeweiligen Gesundheitsamtes. In Hohenschönhausen, dem nördlichen Teil des Bezirks Lichtenberg, hat man ein anderes Modell gewählt: Hier gewährleisten das Gesundheitsamt und ein freier Träger gemeinsam die Suchtberatung. Für Peter Graul, den Leiter der Dienststelle an der Oberseestraße, liegen die Vorteile klar auf der Hand: „Wir wollen eine lückenlose Betreuung erreichen. Zu uns kommen Menschen mit teilweise erheblichen Problemen. Die wollen ihre persönliche Geschichte nicht fünf verschiedenen Personen in unterschiedlichen Einrichtungen erzählen. Durch unsere Organisationsstruktur sind wir einfach in vielen Fällen näher dran an den Menschen.“ Probleme durch die Vermischung von öffentlichem Dienst und freiem Träger sieht Graul nicht. „Bei uns gilt ohnehin das Vier-Augen-Prinzip, die einzelnen Fälle werden also immer von zwei Personen begleitet. Wir achten einfach darauf, dass das jeweils ein Vertreter des Gesundheitsamtes und ein Vertreter des freien Trägers ist.“
Diese Praxis führt zu Kontinuität, die für die Arbeit wertvoll ist. „Die größte Gruppe der Suchtmittelabhängigen sind die Alkoholabhängigen. Aber wir haben auch mit neuen Formen zu tun, beispielsweise Online-Sucht. Gemeinsam ist allen, dass die Rückfallgefahr groß ist. Deshalb müssen wir kurzfristig auf Krisen reagieren“, erklärt der Diplom-Psychologe Graul. Für ihn und sein Team geht es in den meisten Fällen zunächst darum, die Hilfesuchenden zu stabilisieren.
Erst dann kann in einem späteren Schritt eine Abstinenz erreicht werden. Graul sagt: „Erfolg ist bei der Arbeit mit Suchtkranken schwer zu definieren. Ich werte eigentlich jeden Kontakt als Erfolg, denn das ist die Grundlage für alles Weitere.“
Jeden Kontakt als Erfolg werten. Auf die Menschen zugehen. Diese Marschroute zieht sich wie ein roter Faden durch das Gesundheitsamt. Von der Prävention bis zur akuten Hilfe: Hier wird vernetzt, beraten, geholfen. Dafür hätte der öffentliche Gesundheitsdienst weniger Schattendasein und mehr Scheinwerferlicht verdient.
Gemeinsame Stellungnahme der DGKH, GHUP und des BVÖGD

1. Grundsätzliche Anmerkung
Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) befasst sich seit ihrer Gründung im Jahre 1990 mit der Verhütung und Kontrolle im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung erworbener Infektionen mit den Schwerpunkten Infektionsprophylaxe, Gesundheitsförderung und Umweltschutz. Sie ist die Fachgesellschaft für Krankenhaushygiene in Deutschland. Sie ist assoziiert mit nahezu allen europäischen Fachgesellschaften für Krankenhaushygiene und berät u. a. durch Mitglieder der Gesellschaft das Robert Koch-Institut in der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention sowie die Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlich-medizinischer Fachgesellschaften (AWMF). Sie ist Mitglied im Verb und Angewandter Hygiene (VAH) mit den weiteren Hygienefachgesellschaften wie der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP), der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) sowie dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD).
Die Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) fördert die Hygiene, Umweltmedizin, Präventivmedizin, Environmental und Public Health Sciences sowie angrenzende Fachgebiete in Forschung, Lehre, Aus-, Fort- und Weiterbildung, Entwicklung sowie Anwendung und nimmt auch Aufgaben im Bereich der mittelbaren Krankenversorgung (insbesondere Krankenhaushygiene) und Prophylaxe wahr. Dabei entwickelt und prüft sie Konzepte, verbreitet deren Kenntnisse und Anwendung und wirkt bei der wissenschaftlichen Interpretation der Ergebnisse mit.
Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) ist bundesweit die fachliche und tarifpolitische Vertretung der in den Gesundheitsämtern tätigen Ärztinnen und Ärzte und kooperiert mit zahlreichen wissenschaftlichen und ärztlichen Verbänden, Organisationen und Institutionen. Der Bundesverband ist Mitglied des Dachverbandes „Deutsche Gesellschaft für Public Health e.V. (DGPH)“, auf europäischer Ebene in der „European Union for School and University Health and Medicine (EUSUHM)“ und in der „World Federation of Public Health Associations (WFPHA)“.
Die infektionshygienische Überwachung von Krankenhäusern, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber, Obdachlose und ähnliche Einrichtungen wie Justizvollzugsanstalten sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen liegt nach den jetzigen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes bei den Gesundheitsämtern. Schon durch die Vielzahl der zu überwachenden Einrichtungen unterschiedlichster Art verfügt der öffentliche Gesundheitsdienst über ein breites Erfahrungswissen auf dem Gebiet der Hygiene. Dabei ist zu betonen, dass die gesetzlich vorgegebene infektionshygienische Überwachung sich nicht nur auf die Prüfung der gesetzlichen Vorgaben und schriftlichen Dokumentationen, wie z. B. der nosokomialen Infektionsstatistik nach § 23 IfSG beschränkt, sondern im Regelfall auch mit einer Begehung und Beratung vor Ort in den genannten Einrichtungen verbunden ist. Eine solch umfassende Überprüfung der Hygiene wird im Krankenhausbereich von keiner anderen externen Organisation durchgeführt. Der BVÖGD bringt daher seine umfassende fachliche Expertise bei der Durchführung der Hygieneüberwachung in diese Stellungnahme mit ein. […]
Start der Imagekampagne für den ÖGD

In Rostock wurde der 65. Wissenschaftliche Kongress der Bundesverbände der Ärztinnen und Ärzte sowie der Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes eröffnet.
Vom 23. bis 25. April 2015 trafen sich mehr als 700 Kongressteilnehmer aus dem In- und Ausland in der Hansestadt, um über aktuelle Themen und Herausforderungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) zu diskutieren.
Bei der Eröffnungsveranstaltung, bei der Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Ärzte- und Zahnärzteschaft sowie der Rostocker Oberbürgermeister Roland Methling Grußworte an die Teilnehmer richteten, standen die Herausforderungen und der Nachwuchsmangel im öffentlichen Gesundheitsdienst im Vordergrund. Diesem Nachwuchsmangel will der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst (BVÖGD) mit einer besseren Vergütung der Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern und mit einer breit angelegten Imagekampagne begegnen.
Nachwuchsmangel an den Gesundheitsämtern – ÖGD in der Generationenfalle
Die Vorsitzende des BVÖGD, Dr. Ute Teichert, verwies in ihrer Eröffnungsrede auf den seit Jahren zunehmenden Ärztemangel im ÖGD und die sinkende personelle Ausstattung der Gesundheitsämter: „Die schwierige Personalsituation lässt sich auch aus der Mitte April veröffentlichten jüngsten Statistik der Bundesärztekammer ableiten“, betonte Teichert. Während sich die Zahl der berufstätigen Ärzte insgesamt in den Jahren von 2000 bis 2014 um 24 Prozent erhöht hat, ist die Zahl der berufstätigen Fachärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen um über 22 Prozent zurückgegangen. „Die Ärzteschaft im ÖGD hat ein massives Generationenproblem“, betonte Teichert. „Es gibt heute schon mehr ÖGD-Ärztinnen und -Ärzte, die nicht berufstätig sind, als Kolleginnen und Kollegen im aktiven Dienst. Und bei den berufstätigen Fachärzten für Öffentliches Gesundheitswesen kommen auf 1 aktiven Kollegen unter 50 Jahren rund 6 Ärzte, die bereits älter als 50 Jahre sind. Es gibt nur wenig Nachwuchs und spätestens in 10 Jahren werden die meisten der heute noch Aktiven in den Ruhestand gehen“.
Kommunale Arbeitgeberverbände blockieren notwendige Verbesserungen
Die BVÖGD-Vorsitzende begrüßte die Unterstützung durch die Gesundheitsministerkonferenz der Länder und durch den Deutschen Ärztetag, die sich 2014 ausdrücklich für eine Stärkung des ÖGD ausgesprochen hatten. Sie kritisierte jedoch massiv die Blockadehaltung der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA): „Bei der VKA stoßen wir seit Jahren auf taube Ohren und rennen gegen Wände. Trotz aller Appelle der Gesundheitspolitik verweigert die VKA eine angemessene Vergütung der Ärztinnen und Ärzte des ÖGD im Rahmen der Tarifverhandlungen. Mit dieser Verweigerungshaltung trägt die VKA einen großen Teil dazu bei, dass der ÖGD bei ständig sinkenden personellen Ressourcen seine Aufgaben nicht mehr adäquat erfüllen kann.“
Bundesweite Imagekampagne des BVÖGD
Der Rostocker Kongress bildet den Auftakt für eine bundesweite Imagekampagne des Berufsverbandes: „Wir wollen nicht abwarten, bis es zu spät ist und in einigen Jahren der jüngste der hier Anwesenden im ÖGD das Licht ausmacht. Viele von uns haben sich für die Arbeit im ÖGD entschieden, weil sie die vielfältigen täglichen fachlichen Herausforderungen und unseren bevölkerungsmedizinischen Auftrag ernstnehmen. Deshalb haben wir uns entschlossenen, das vielseitige Arbeitsfeld des ÖGD im Rahmen einer bundesweit angelegten Imagekampagne bekannt zu machen“, so Teichert.
Der BVÖGD stellte in Rostock eine Informationsbroschüre mit dem Titel „Mitten im Leben – Arbeiten im Öffentlichen Gesundheitsdienst“ vor. In der Broschüre berichten neun Kolleginnen und Kollegen stellvertretend für die rund 2.500 Ärztinnen und Ärzte zwischen München und Kiel über ihre Arbeit im ÖGD. Sie geben einen Überblick über ihre Arbeitsschwerpunkte und ihren Arbeitsalltag. Sie berichten darüber, was sie motiviert hat, den ÖGD als berufliche Alternative zur Arbeit in der Praxis, der Klinik oder der Wissenschaft auszuwählen. Und sie schildern auch, wie sich in ihrem persönlichen und beruflichen Umfeld Familie und Beruf miteinander verbinden lassen. Die Frauen und Männer, die in der Broschüre zu Wort kommen, geben dem ÖGD ein Gesicht. Sie sind auf den unterschiedlichsten Wegen im ÖGD angekommen und sie alle kommen zu dem Schluss: Es war die richtige Entscheidung.
Die Broschüre wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Gesundheit finanziert und wurde in einer Auflage von 10.000 Exemplaren gedruckt. Zu den Zielen und Inhalten der Imagekampagne erklärte die BVÖGD-Vorsitzende: „Wir wollen mit unserer Imagekampagne dem weit verbreiteten Vorurteil entgegenwirken, der ÖGD fände weitgehend in verstaubten Amtsstuben statt und beschränke sich auf Routinearbeit, Wir möchten vor allem angehenden Medizinerinnen und Medizinern Lust machen auf ein spannendes und abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld. Und wir wollen Kolleginnen und Kollegen, die eine Alternative zur Tätigkeit im Krankenhaus oder zur Niederlassung suchen, deutlich machen, dass der ÖGD als dritte Säule des Gesundheitswesens auch Vorteile mit sich bringt – etwa bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unsere Imagekampagne und die klare Forderung nach Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen sind zwei Seiten einer Medaille, die dazu beitragen, den ÖGD attraktiver zu machen und zukunftssicher zu gestalten.“
Weitere Themenschwerpunkte des Kongresses
Zur gesundheitlichen Versorgung von Migrantinnen und Migranten referierte Prof. Dr. Lothar Wieler, der neue Präsident des Robert Koch-Instituts, und legte dabei die aktuellen infektionsepidemiologischen Aspekte der Zuwanderung dar.
Die neue Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Dr. Heidrun Thaiss, beleuchtete die Rolle des ÖGD bei Gesundheitsförderung und Prävention.
Das Thema Energiewende und Gesundheit spielte wird in mehreren Vorträgen am Freitag eine zentrale Rolle.
Frau Prof. Schleiermacher von der Berliner Charité beschäftigte sich mit der Rolle des ÖGD im Nationalsozialismus. Dieses Thema ist Gegenstand eines laufenden Forschungsprojekts des BVÖGD, das im Mittelpunkt des nächsten wissenschaftlichen Kongresses stehen wird, der 2016 in Reutlingen stattfindet.
Darüber hinaus rundeten zahlreiche Workshops und Fachseminare sowie die Verleihung der Johann-Peter-Franck-Medaille, die der BVÖGD in diesem Jahr in Erinnerung an den Begründer des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verleiht, das attraktive Programm des Kongresses ab.
(23.04.2015)
Verleihung der Johann-Peter-Frank-Medaille

Für ihre besonderen Verdienste um das öffentliche Gesundheitswesen sind die Hygienikerin Prof. Dr. Ursel Heudorf und der Infektiologe Prof. Dr. René Gottschalk mit der Johann-Peter-Frank-Medaille ausgezeichnet worden.
Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) verlieh diesen Ehrenpreis am 23. April 2015 auf dem 65. Wissenschaftlichen Kongress in Rostock. Der Präsident des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes, Dr. Matthias Pulz, bezeichnete die beiden Preisträger in seiner Laudatio als herausragende Experten auf dem Gebiet der Infektionsprävention, die durch ihre exzellente Fachkompetenz und ihr langjähriges, innovatives Engagement eine Vorbildfunktion innerhalb des öffentlichen Gesundheitsdienstes einnehmen. Beide verstehen Vernetzung als gelebte Solidarität und begegnen auch besonderen Problemlagen souverän und unaufgeregt. Die Ehrung der beiden Preisträger gilt gleichzeitig dem Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt, das Vorbildcharakter für andere Institutionen hat.
Der Arbeitsschwerpunkt von Frau Prof. Dr. Heudorf lag zu Beginn ihrer mittlerweile 25-jährigen Tätigkeit im Gesundheitsamt Frankfurt im Bereich der Umweltmedizin. Besonders prägend waren dabei die Aufarbeitung eines Chemieunfalls und einer starken PAK-Schadstoffbelastung auf einem ehemaligen Gelände der US-Streitkräfte im Raum Frankfurt mittels Humanbiomonitoring. Seit mehr als 10 Jahren gilt ihr Interesse vorrangig der Hygiene in stationären und ambulanten Einrichtungen. Es ist ihr dabei gelungen, sowohl als fachlich kompetenter Ansprechpartnerin akzeptiert, als auch als Kontrollinstanz wahrgenommen zu werden. Im Rahmen des von ihr initiierten und mit Bundesmitteln geförderten MRE-Netzwerks Rhein-Main, in dem landkreisübergreifend 9 Gesundheitsamtsbereichen zusammenarbeiten, konnte in dieser Region der Gedanke eines abgestimmten und qualitätsgesicherten Hygienemanagements umgesetzt werden. Zahlreiche der dabei gewonnenen Erkenntnisse hat Prof. Dr. Heudorf in Form von Erfahrungsberichten publiziert und somit einer größeren Öffentlichkeit zugänglich gemacht. : „Wir müssen unser Wissen und Erfahrungen auch weitergeben“ lautet ihr Credo Herr Prof. Dr. Gottschalk leitet seit 2011 das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt. Er hat sich auch international auf dem Gebiet der Seuchenabwehr hochinfektiöser Erkrankungen und bei der Erarbeitung von Behandlungs- und Präventionskonzepten von Infektionskrankheiten einen Namen gemacht. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich mit dem medizinische Krisen- und Infektionsmanagement an Großflughäfen und dem Management sogenannter L4-Erreger mit den Schwerpunkten Diagnostik, stationäre Behandlung und Öffentlichkeitsarbeit. Er leitet das Kompetenzzentrum für hochinfektiöse, lebensbedrohliche Erkrankungen in Frankfurt und ist Sprecher des Ständigen Arbeitskreises der Kompetenz- und Behandlungszentren für derartige Erkrankungen beim Robert-Koch-Institut. Ein besonderes Anliegen ist Prof. Dr. Gottschalk der angemessene Umgang mit derartigen infektiologischen Problemlagen. „Unser schlimmster Feind ist der Hang zur Hysterie, nicht die inhaltliche Bedrohung“ merkt er kritisch an. Eine weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit sind nationale und internationale Gesundheitskonzepte, an denen er auch vor Ort in Afrika beteiligt war.
Mit der Johann-Peter-Frank-Medaille, der höchsten Auszeichnung, die der BVÖGD zu vergeben hat, werden jährlich anlässlich des wissenschaftlichen Kongresses Persönlichkeiten für das öffentliche Gesundheitswesen ausgezeichnet. Der Namensgeber der Auszeichnung, Johann Peter Frank, 1745 im pfälzischen Rodalben geboren, gilt als Begründer der öffentlichen Hygiene und als Wegbereiter eines sozialmedizinisch geprägten Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die gleichnamige Gesellschaft unterhält zu seinen Ehren das Johann Peter Frank Museum am Geburtsort.
Der BVÖGD vertritt als Organisation bundesweit die fachlichen und berufspolitischen Interessen aller im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzte.
Verdienste um das öffentliche Gesundheitswesen

Die Hygienikerin Prof. Dr. Ursel Heudorf und der Infektiologe Prof. Dr. René Gottschalk sind für ihre besonderen Verdienste um das öffentliche Gesundheitswesen mit der Johann-Peter-Frank-Medaille ausgezeichnet worden.
Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) verlieh diesen Ehrenpreis am 23. April 2015 auf dem 65. Wissenschaftlichen Kongress in Rostock. Der Präsident des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes, Dr. Matthias Pulz, bezeichnete die beiden Preisträger in seiner Laudatio als herausragende Experten auf dem Gebiet der Infektionsprävention, die durch ihre exzellente Fachkompetenz und ihr langjähriges, innovatives Engagement eine Vorbildfunktion innerhalb des öffentlichen Gesundheitsdienstes einnehmen. Beide verstehen Vernetzung als gelebte Solidarität und begegnen auch besonderen Problemlagen souverän und unaufgeregt. Die Ehrung der beiden Preisträger gilt gleichzeitig dem Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt, das Vorbildcharakter für andere Institutionen hat.
Der Arbeitsschwerpunkt von Frau Prof. Dr. Heudorf lag zu Beginn ihrer mittlerweile 25-jährigen Tätigkeit im Gesundheitsamt Frankfurt im Bereich der Umweltmedizin. Besonders prägend waren dabei die Aufarbeitung eines Chemieunfalls und einer starken PAK-Schadstoffbelastung auf einem ehemaligen Gelände der US-Streitkräfte im Raum Frankfurt mittels Humanbiomonitoring. Seit mehr als 10 Jahren gilt ihr Interesse vorrangig der Hygiene in stationären und ambulanten Einrichtungen. Es ist ihr dabei gelungen, sowohl als fachlich kompetenter Ansprechpartnerin akzeptiert, als auch als Kontrollinstanz wahrgenommen zu werden. Im Rahmen des von ihr initiierten und mit Bundesmitteln geförderten MRE-Netzwerks Rhein-Main, in dem landkreisübergreifend 9 Gesundheitsamtsbereichen zusammenarbeiten, konnte in dieser Region der Gedanke eines abgestimmten und qualitätsgesicherten Hygienemanagements umgesetzt werden. Zahlreiche der dabei gewonnenen Erkenntnisse hat Prof. Dr. Heudorf in Form von Erfahrungsberichten publiziert und somit einer größeren Öffentlichkeit zugänglich gemacht. : „Wir müssen unser Wissen und Erfahrungen auch weitergeben“ lautet ihr Credo Herr Prof. Dr. Gottschalk leitet seit 2011 das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt. Er hat sich auch international auf dem Gebiet der Seuchenabwehr hochinfektiöser Erkrankungen und bei der Erarbeitung von Behandlungs- und Präventionskonzepten von Infektionskrankheiten einen Namen gemacht. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich mit dem medizinische Krisen- und Infektionsmanagement an Großflughäfen und dem Management sogenannter L4-Erreger mit den Schwerpunkten Diagnostik, stationäre Behandlung und Öffentlichkeitsarbeit. Er leitet das Kompetenzzentrum für hochinfektiöse, lebensbedrohliche Erkrankungen in Frankfurt und ist Sprecher des Ständigen Arbeitskreises der Kompetenz- und Behandlungszentren für derartige Erkrankungen beim Robert-Koch-Institut. Ein besonderes Anliegen ist Prof. Dr. Gottschalk der angemessene Umgang mit derartigen infektiologischen Problemlagen. „Unser schlimmster Feind ist der Hang zur Hysterie, nicht die inhaltliche Bedrohung“ merkt er kritisch an. Eine weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit sind nationale und internationale Gesundheitskonzepte, an denen er auch vor Ort in Afrika beteiligt war.
Mit der Johann-Peter-Frank-Medaille, der höchsten Auszeichnung, die der BVÖGD zu vergeben hat, werden jährlich anlässlich des wissenschaftlichen Kongresses Persönlichkeiten für das öffentliche Gesundheitswesen ausgezeichnet. Der Namensgeber der Auszeichnung, Johann Peter Frank, 1745 im pfälzischen Rodalben geboren, gilt als Begründer der öffentlichen Hygiene und als Wegbereiter eines sozialmedizinisch geprägten Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die gleichnamige Gesellschaft unterhält zu seinen Ehren das Johann Peter Frank Museum am Geburtsort.
Der BVÖGD vertritt als Organisation bundesweit die fachlichen und berufspolitischen Interessen aller im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzte.
(23.04.2015)
Behandlungseinleitung bei übertragbaren Krankheiten

A. Hintergrund
Der BVÖGD hat den o.g. Dringlichkeitsantrag, der das Ziel eines Auskunftsanspruches für betroffene Dritte (Normalbürger, aber insbesondere auch Funktionsträger, z.B. Polizeibeamtinnen und –beamte) in der Folge von Kontakt zu (potentiell) infektiösen Körperflüssigkeiten verfolgt, mit Überraschung und Bestürzung zur Kenntnis genommen. In der Begründung zu dem Dringlichkeitsantrag kommen fehlende fachliche Kenntnisse und eine falsche Auslegung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) als Bundesgesetz zum Ausdruck. Daher wird im Folgenden neben einer kurzen Darstellung der im Infektionsschutzgesetz bereits vorhandenen Auskunftsmöglichkeiten auch eine kompakte Bewertung der faktischen Übertragungsmöglichkeiten sowie der daraus resultierenden Managementoptionen vorgenommen.
B. Spezielle Anmerkungen
Die im dritten Abschnitt des Infektionsschutzgesetz enthaltenen Bestimmungen zum „Meldewesen“ (§§ 6 bis 14) basieren zum einen auf einer Trennung der Meldepflichten für übertragbare Krankheiten (§ 6 „Arztmeldepflicht“) und Krankheitserregern (§ 7 „Labormeldepflicht“) sowie auf damit einhergehenden differenzierten Meldemodalitäten (§ 9 „Namentliche Meldung“ und § 10 „Nichtnamentliche Meldung“). Während eine namentliche Meldepflicht grundsätzlich auf die Möglichkeit des Ergreifens von Schutzmaßnahmen zur Gefahrenabwehr für weitere, potentiell betroffene Personen abzielt, dient eine nichtnamentliche Meldepflicht vornehmlich dazu, epidemiologische Daten zur Beurteilung der Veränderungen der Ausbreitung bestimmter übertragbarer Krankheiten zu liefern. Der Gesetzgeber hat insofern eine klare Zuordnung vorgenommen, welches Ziel mit der Meldung der konkreten Krankheit oder Infektion verfolgt wird. 2/4 Unbeachtlich, welches Ziel mit der Meldung verfolgt wird und wieweit dadurch die ärztliche Schweigepflicht eingeschränkt oder sogar aufgehoben ist, darf dadurch nicht der Eindruck entstehen, dass die Regelungen keine individuelle Abwägung zwischen den geschützten Interessen einer Person und möglichen, lebensbedrohlichen Gefährdungen Dritter erlauben. Vielmehr gilt, dass der Gesetzgeber nicht alle untypisch verlaufenden Fallkonstellationen in den Regelungsbereich des Gesetzes miteinbeziehen kann. Deshalb muss eine Durchbrechung der Schweigepflicht hingenommen werden, wenn eine entsprechende Gefährdung Dritter angenommen werden muss. In Bezug auf die HIV-Infektion spricht man dabei von „Offenbarungsrechtfertigung“. Diese gilt aber auch für andere Krankheiten mit schwerwiegenden Gefahren für Leib und Leben Dritter, und zwar auch dann, wenn z. B. bei ausschließlich sexuell übertragbaren Krankheiten Dritte in der Regel die Möglichkeit haben, sich selbst zu schützen. Die Durchbrechung der Schweigepflicht entspricht somit einer durch Güterabwägung gerechtfertigten Erlaubnis, wenngleich sich hierdurch auch keine Verpflichtung ableiten lässt (vgl. hierzu die Kommentierung des Infektionsschutzgesetzes von Bales/Baumann/Schnitzler, 2. Auflage, 2003). […]
(16.02.2015)
Informationen / Aktuelles zum Ebola-Fieber

Was ist Ebola-Fieber?
Ebola-Fieber ist eine durch Ebolaviren ausgelöste, schwere Infektionskrankheit. Die Erkrankung kann als virales hämorrhagisches Fieber (Hämorrhagie = Blutung) verlaufen, bei dem es zu Blutungen kommt. Große Ausbrüche des Ebola-Fiebers traten erstmals 1976 im Sudan und im Kongo in einem Dorf in der Nähe des Flusses Ebola auf, nach dem das Virus benannt ist. Je nach Virus-Typ verläuft die Erkrankung in 25 – 90 Prozent der Fälle tödlich. Im März 2014 wurde der bisher größte Ausbruch in Guinea bekannt, der sich auf weitere Teile Westafrikas ausgebreitet hat. Wie wird Ebola-Fieber übertragen?
Von Mensch zu Mensch
Der Erreger wird durch direkten Kontakt mit Blut und anderen Körperflüssigkeiten wie Schweiß, Speichel, Stuhl oder Urin von erkrankten Menschen oder Verstorbenen übertragen. Eine Ansteckungsgefahr geht nur von Personen aus, die auch Krankheitszeichen haben. Bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr ist eine Ansteckung über die Samenflüssigkeit von erkrankten Männern noch bis 3 Monate nach der Genesung möglich. Eine Übertragung über die Luft konnte bisher nicht nachgewiesen werden.
Durch Kontakt mit Tieren
Eine Übertragung des Virus von infizierten Wildtieren auf Menschen war vermutlich der Ausgangspunkt des Ebola-Ausbruchs in Westafrika. Flughunde sind die wahrscheinlichste Erregerquelle. Ansteckungsgefahr besteht bei direktem Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten von infizierten lebenden oder toten Wildtieren, insbesondere von Flughunden und Menschenaffen. In Afrika kann das Virus auch durch die Zubereitung und den Verzehr von rohem Fleisch wilder Tiere, sogenanntem Buschfleisch, vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Heimische Wildtiere in Deutschland tragen keine Ebolaviren in sich. […]
Breite politische Unterstützung des ÖGD

Neben den Beschlüssen des Deutschen Ärztetages hat auch die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) sowie der MB mit eigenen Beschlüssen die Anliegen unseres Berufsverbandes zur Nachwuchsgewinnung unterstützt.
(25.08.2014)
Aktuelle Bürgerinformationen zu MERS-Coronaviren

Auf der arabischen Halbinsel sind in der ersten Jahreshälfte vermehrt Infektionen mit MERS-Coronaviren aufgetreten.
Ein neuer Erregersteckbrief stellt daher die relevanten Informationen über die Übertragungswege, Symptome und Schutzmöglichkeiten sowie aktuelle epidemiologische Entwicklungen zusammen. Die allgemeinverständliche Bürgerinformation steht als PDF-Datei zum Download auf der Internetseite www.infektionsschutz.de bereit und ist auch in den Fremdsprachen türkisch, russisch, englisch, französisch und arabisch verfügbar.
Die Steckbriefe zu Infektionserkrankungen richten sich an medizinische Laien und werden gemeinsam vom Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erstellt und fachlich mit dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmt. Den Steckbrief zu MERS-Coronaviren können Sie bei Bedarf ausdrucken und an Interessierte, insbesondere Reisende in die betroffenen Länder, ausgeben.
Ergänzend dazu hat der Fachausschuss Infektionsschutz des BVÖGD gesonderte Reiseinformationen speziell für Pilger-Reisende nach Mekka (Umra(h) und Haddsch) erstellt. Sie richten sich diejenigen muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich nach Ende des begonnenen Ramadan auf die Reise nach Saudi-Arabien machen, um die heiligen Stätten des Islam zu besuchen.
117. Deutscher Ärztetag und ÖGD

Bundesärztekammer
- Die „dritte Säule“ stärken – der 117. Deutscher Ärztetag rückt Herausforderungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in den Fokus
- Beschlussprotokoll – Die Beschlüsse zum ÖGD sind unter TOP III ab der Seite 131 zu finden.
Deutsches Ärzteblatt
- Öffentlicher Gesundheitsdienst: Die dritte Säule darf nicht bröckeln – Erstmalig in der Geschichte des Deutschen Ärztetages wurde ein ganzer Tagesordnungspunkt dem öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) gewidmet. Der 117. Deutsche Ärztetag fordert deshalb eine Aufwertung des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
- Herausforderungen im öffentlichen Gesundheitsdienst – Standortbestimmung und Entwicklungsperspektiven
- Prävention als integraler Bestandteil ärztlicher Tätigkeit
- Den Öffentlichen Gesundheitsdienst aufwerten
- Interview mit Sabine Dittmar (SPD), Rudolf Henke (CDU) und Dr. med. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen): „Von jedem Ärztetag gehen Impulse für die Politik aus“
SWR Landesschau
- Ärztemangel im öffentlichen Gesundheitsdienst
Ärzte-Zeitung
- Rettet die „Hausärzte fürs Volk“
- Delegierte setzen sich für ÖGD ein – ÖGD ist die dritte Säule des Gesundheitswesens
- Ärztetag fordert mehr Geld und Personal für ÖGD
- Montgomery im Interview: „Viele Krankenhäuser sehen katastrophal aus“
- Freie Fahrt für Klinikkeime? – Berlins ÖGD in der Personalkrise
Ärztekammer Nordrhein
- Öffentlicher Gesundheitsdienst braucht gute Personalausstattung
- Die dritte Säule darf nicht bröckeln
- Gesundheitsvorsorge ist integraler Bestandteil ärztlicher Arbeit
Zahnärztliche Mitteilungen
- Hilfe für Öffentlichen Gesundheitsdienst
Deutsche Apotheker Zeitung
- Montgomery rät zu Image-Korrektur
Apotheke Adhoc (Onlinedienst)
- Mehr Geld für Amtsärzte gefordert
Kuvi UG
- Deutscher Ärztetag in Düsseldorf
(27.05.2014)