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Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst fordern Bezahlung nach Mar­burger-Bund-Tarifen

Berlin – Die aktuelle Tarifeinigung im öffentlichen Dienst zwischen kommunalen Arbeitgebern beziehungsweise dem Bund und der Gewerkschaft Verdi kann die Benachteiligung der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) im Vergleich zu den Kollegen in den Kliniken nicht ausgleichen. Das erklärte eine Sprecherin des „Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes“ auf Anfrage des Deutschen Ärzteblatts.

Der Verband fordert daher weiterhin, die ÖGD-Ärzte müssten nach den Tarif­abschlüssen des Marburger Bundes (MB) für Klinikärzte bezahlt werden. „Alles andere ist für uns eine Katastrophe, wir bekommen keinen Nachwuchs“, hieß es aus dem Verband. Der Verband beziffert die Gehaltslücke für die Ärzte im ÖGD auf rund 1.000 bis zu 1.500 Euro pro Monat.

Auch der MB plädiert seit Jahren dafür, den ÖGD zu stärken. „Der MB fordert eine der Qualifikation und Verantwortung entsprechende Vergütung der ärztlichen Tätigkeiten im ÖGD auf dem Niveau der großen MB-Flächentarifverträge. Die Arbeitgeber werden daher wieder aufgefordert, entsprechende Tarifverhandlungen mit dem MB aufzunehmen“, forderte zum Beispiel die 131. Haupt­ver­samm­lung des MB im vergangenen Jahr.

Nach dem Verdi-Tarifabschluss betonte der MB erneut, dass er anstrebe, die Verhandlungen auch für die Ärzte im ÖGD zu führen und diese deutlich besser zu stellen. „Politische Rückendeckung dazu gibt es etliche, unter anderem durch die Ge­sund­heits­minis­ter­kon­fe­renz. Es ist aber an der Zeit, diese auch in die Tat umzusetzen“, erklärte ein Sprecher des MB dem Deutschen Ärzteblatt.

Die Gehaltsunterschiede zwischen ÖGD- und Klinikärzten ergeben sich aus unterschiedlichen Tarifregelungen. Für Ärzte in kommunalen Krankenhäusern gilt der vom Marburger Bund mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ausgehandelte eigenständige Tarifvertrag. Ärzte in Gesundheitsämtern werden in den meisten Bundesländern nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt.

Unabhängig von der Situation der Ärzte im ÖGD findet sich aber in der „Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern“ – so der offizielle Titel der Vereinbarung – ein Passus, den der MB sehr begrüßt. Er findet sich im Teil D des Papiers.

„Die Tarifvertragsparteien erklären, dass sie keine Veranlassung sehen, von der geübten Praxis bezüglich der Tarifverhandlungen und der Tarifvertragsanwendung für Ärztinnen und Ärzte abzuweichen“, heißt es dort. Dies bezieht sich nicht auf den ÖGD, sondern auf die Ärzte in den kommunalen Häusern und bedeutet im Klartext, dass die Tarifpartner davon absehen wollen, das Tarifeinheitsgesetz anzuwenden und dem MB die Tarifverhandlungen für die Ärzte weiter überlassen. „Wir begrüßen, dass der Bund und die kommunalen Arbeitgeber übereinstimmend erklären, die bisherige Praxis der Tariffindung für angestellte Ärztinnen und Ärzte nicht infrage zu stellen“, erklärte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke dem Deutschen Ärzteblatt.

Nach der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst sind weitere Streiks vom Tisch. Bundesregierung, Gewerkschaften und Kommunen zeigten sich hochzufrieden mit der Einigung. Der neue Tarifvertrag für die 2,3 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen soll rückwirkend zum 1. März beginnen und eine Laufzeit von 30 Monaten haben, wie die Verhandlungsführer nach dreitägigem Ringen in Potsdam mitteilten.

Die drei Erhöhungen machen 3,19 Prozent rückwirkend zum 1. März 2018 aus, zum 1. April 2019 dann 3,09 Prozent und zum 1. März 2020 weitere 1,06 Prozent. Für die unteren Einkommen gibt es eine Einmalzahlung von 250 Euro. Das Gesamtpaket kostet die Kommunen über die gesamte Laufzeit 7,5 Milliarden Euro, den Bund 2,2 Milliarden.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt vom 18.04.2018hil/dpa/aerzteblatt.de