BVÖGD fordert rasch höhere Steuern auf Tabak, Alkohol und stark zuckerhaltige Lebensmittel – Einnahmen sollten in Prävention und Gesundheitsversorgung fließen
Berlin, 26.06.2026
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Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) begrüßt die aktuellen politischen Forderungen nach einer schnelleren Anhebung von Steuern auf Tabak und Alkohol und eine neue Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Aus Sicht des Verbandes sind solche Abgaben ein wirksames Instrument der Prävention und können dazu beitragen, gesundheitsschädlichen Konsum zu verringern.
Der BVÖGD fordert zugleich, die zusätzlichen Einnahmen konsequent dem Gesundheitswesen zugutekommen zu lassen. Sie sollten insbesondere für Prävention und Gesundheitsförderung eingesetzt und nicht in den allgemeinen Bundeshaushalt fließen.
„Steuern auf gesundheitsschädliche Produkte können einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten. Entscheidend ist aber, dass die zusätzlichen Einnahmen auch tatsächlich dort ankommen, wo sie die Gesundheit der Menschen stärken“, sagt der Vorsitzende des BVÖGD, Dr. Peter Schäfer. „Wir fordern deshalb, die Mittel zweckgebunden für Prävention, Gesundheitsförderung und -versorgung einzusetzen. Sie dürfen nicht im allgemeinen Bundeshaushalt aufgehen.“
Der BVÖGD weist darauf hin, dass Prävention eine der wirksamsten Investitionen in die Gesundheit der Bevölkerung ist. Der Öffentliche Gesundheitsdienst leistet dabei einen wichtigen Beitrag – von der Gesundheitsförderung in Kitas und Schulen über Suchtprävention bis hin zur kommunalen Gesundheitsplanung. Eine verlässliche Finanzierung präventiver Maßnahmen sei deshalb ein wesentlicher Baustein einer zukunftsfesten Gesundheitspolitik.
Der Verband sieht in den aktuellen politischen Initiativen die Chance, Prävention in Deutschland nachhaltig zu stärken. Gesundheitsfördernde Lenkungssteuern könnten dazu beitragen, gesundheitsschädlichen Konsum zu reduzieren und gleichzeitig finanzielle Spielräume für wirksame Präventionsangebote zu schaffen. Voraussetzung sei jedoch, dass die daraus erzielten Einnahmen dauerhaft und transparent für gesundheitliche Zwecke verwendet werden.