BVÖGD Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Verband begrüßt Pläne für Abgabe auf zuckergesüßte Getränke
Berlin, 19.06.2026
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Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Die Maßnahme ist Teil der Vorschläge zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und soll zugleich einen Beitrag zur Prävention chronischer Erkrankungen leisten.„Gut ausgestaltete Lenkungssteuern können laut WHO ein wirksames Instrument sein, um gesundheitsschädlichen Konsum einzudämmen“, heißt es in der Stellungnahme des BVÖGD zu dem Gesetzentwurf.
„Die geplante Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ist ein wichtiger Schritt, um Prävention in Deutschland zu stärken. Entscheidend wird jedoch sein, dass die daraus erzielten Einnahmen tatsächlich in Präventionsmaßnahmen investiert werden und nicht im allgemeinen Staatshaushalt verschwinden“, erklärt Dr. Peter Schäfer, Vorsitzender des BVÖGD. „Wer mit einer solchen Steuer gesundheitspolitische Ziele verfolgt, muss die Mittel konsequent für Gesundheitsförderung und Prävention einsetzen“, betonte er.
Der BVÖGD verweist darauf, dass die Finanzkommission Gesundheit neben der Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke auch weitere präventionsorientierte Maßnahmen vorgeschlagen hat. Der Verband unterstützt diese Zielrichtung ausdrücklich und spricht sich dafür aus, die vorgesehenen Instrumente möglichst frühzeitig umzusetzen.
Zugleich betont der BVÖGD die zentrale Rolle der Gesundheitsämter bei Prävention und Gesundheitsförderung. „Unverzichtbar sind dafür aber ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen im ÖGD“, so Schäfer.