Fachliche Stellungnahmen

Corona-Impfung für bestimmte Bevölkerungsgruppen jetzt wichtig

Berlin, 01.09.2023
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Auf die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) gegen COVID-19 weist der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) hin. „Glücklicherweise haben wir eine breite Immunität in der Bevölkerung und bei Infektion viele milde Verläufe. Für bestimmte Personengruppen ist das Virus aber weiter sehr gefährlich. Eine weitere Auffrisch-Impfung gegen Corona ist bei ihnen sehr wichtig“, betont der BVÖGD-Vorsitzende Dr. Johannes Nießen.

Wichtig ist zunächst die sogenannte Basisimmunität

Es gilt: Eine Basisimmunität wird laut der STIKO durch mindestens drei SARS-CoV-2-Antigenkontakte erreicht. Für den Aufbau einer bestmöglichen Basisimmunität sollten mindestens zwei der drei Antigenkontakte als Impfung erfolgt sein. „Wer dies nicht hat, sollte sich impfen lassen“, so Nießen.

Eine Ausnahme sind Kinder und Jugendliche. Die StIKO empfiehlt Säuglingen, (Klein-)Kindern und Jugendlichen ohne Grundkrankheiten aufgrund der inzwischen überwiegend milden Verläufe derzeit keine COVID-19-Grundimmunisierung (oder Auffrischimpfung).

Weitergehende Impf-Empfehlungen gelten für Personen mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe. Hier gilt:

Die STIKO empfiehlt Auffrisch-Impfungen im Abstand von zwölf Monaten oder länger für

– Personen ab 60 Jahren

– Personen ab dem Alter von sechs Monaten mit relevanten Grundkrankheiten

– Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen

– Menschen mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko (also medizinischem oder pflegerischem Personal) sowie

– Familienangehörigen und engen Kontaktpersonen von Personen unter immunsuppresiver Therapie, die durch eine COVID-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können.

Gesunden Erwachsenen unter 60 Jahren sowie Schwangeren empfiehlt die STIKO derzeit keine weitere Aufrischimpfung.

Die STIKO hat ihre aktualisierte COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung Ende Mai im Epidemiologischen Bulletin 21/2023 veröffentlicht.