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Dramatische Altersstruktur gefährdet Arbeit der Gesundheitsämter

Berlin, den 02.05.2024

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Dramatische Altersstruktur gefährdet Arbeit der Gesundheitsämter

Nahezu jede zweite berufstätige Fachärztin beziehungsweise jeder zweite berufstätige Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen ist über 60 Jahre alt. Das zeigt die neue Ärztinnen- und Ärztestatistik der Bundesärztekammer (BÄK).

„Wir haben in den Gesundheitsämtern schon jetzt einen deutlichen Personalmangel – dieser wird in den kommenden Jahren dramatisch werden“, warnt die Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Dr. Kristina Böhm.„Fehlende Fachärztinnen und Fachärzte in den Ämtern machen es nur mit großem persönlichem Engagement der Kolleginnen und Kollegen möglich, die uns aufgetragenen Aufgaben für die Gesundheit der Bevölkerung zu erfüllen. Außerdem wird es immer schwieriger, die Weiterbildung neuer Kolleginnen und Kollegen zu gewährleisten und die Amtsleitungen mit Fachärztinnen und Fachärzten zu besetzen“, erläutert der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes, Dr. Emanuel Wiggerich.

Laut der neuen BÄK-Statistik gab es in Deutschland Ende 2023 724 berufstätige Ärztinnen und Ärzte für Öffentliches Gesundheitswesen. 407 von ihnen arbeiten in den Gesundheitsämtern, zwei weniger als bei der vergangenen Statistik für das Jahr 2022.Insgesamt arbeiteten in den Gesundheitsämtern in Deutschland Ende vergangenen Jahres 3.480 Ärztinnen und Ärzte – das entspricht einem Rückgang von 40 gegenüber dem Vorjahr.

Die Politik hat aufgrund der Erfahrungen in der Pandemie mit dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) ein Förderprogramm aufgelegt. Aber diese Förderung durch den Bund läuft – Stand jetzt – 2026 aus

„Wir laufen Gefahr, dass dann Stellen aufgrund Befristung oder desolater Haushaltslage in den Kommunen auslaufen beziehungsweise abgebaut werden. Das können wir uns nicht leisten! Wir brauchen in Deutschland eine nachhaltige und dauerhafte Verbesserung der Personalsituation im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Dabei stehen Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen in der Verantwortung. Die Förderung für den ÖGD darf kein Strohfeuer bleiben! Denn der Gesundheitsschutz der Bevölkerung muss an erster Stelle stehen“, so Böhm.

„Wichtig ist, die Arbeit im ÖGD für Ärztinnen und Ärzte und die vielen anderen Fachkräfte angemessen zu bezahlen, damit sich auch in Zukunft genügend Bewerberinnen und Bewerbern bei den Ämtern melden. Im Augenblick ziehen die Ämter bei der Suche nach Bewerberinnen und Bewerbern gegenüber dem Krankenhaus und der Praxis oft den Kürzeren, weil die Kommunen sich weiterhin weigern, ihre ärztlichen Mitarbeiter im Gesundheitsamt nach dem ärztespezifischen Tarifvertrag zu bezahlen“, kritisierte Wiggerich.