Pressemitteilungen

Neues Gesetz zum Schutz der kritischen Infrastruktur in Deutschland

Viele neue Aufgaben für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Berlin, 09.02.2024
Pressemitteilung als PDF

Berlin – Mit dem geplanten Gesetz zum Schutz der kritischen Infrastruktur in Deutschland (KRITIS-Dachgesetz) kommen auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) voraussichtlich neue Aufgaben hinzu, für die er personell noch nicht ausgestattet ist. Darauf weist der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf hin. „Auch die in der Corona-Pandemie geschaffenen zusätzlichen Stellen werden diesen neuen Bedarf nicht abdecken – zumal der sogenannte Pakt für den ÖGD Ende 2026 ausläuft und die Anschlussfinanzierung noch nicht feststeht“, betont der erste stellvertretende BVÖGD-Vorsitzende Dr. Emanuel Wiggerich.

Der Gesetzentwurf sieht regelmäßige Risikoanalysen und -bewertungen von staatlicher Seite und von den Betreibern in Sektoren mit kritischer Infrastruktur vor. Hier werden die Gesundheitsämter laut dem BVÖGD sehr gefordert sein: Zusätzliche Aufgaben sieht der Verband laut dem Gesetzentwurf in mindestens sieben Bereichen: bei Berichtspflichten zum Gesundheitswesen, der Trinkwasserversorgung, der Abwasserentsorgung, der Gesundheit der Bevölkerung, der Umwelthygiene, im Bereich „klimatische und von Menschen verursachte Risiken“, sowie im Bereich „gesundheitliche Notlagen“.

„Es mag im Gesetzentwurf noch Änderungen im Detail geben. Aber die grundsätzliche Richtung ist vorgeben. Klar ist: Ohne zusätzliches Personal sind die dann anstehenden neuen Aufgaben nicht zu bewältigen – das betrifft das ärztliche Personal und andere Fachgruppen“, so Wiggerich, der auch Leiter des Gesundheitsamtes Oberhausen ist.

Wichtig ist laut der Stellungnahme des BVÖGD außerdem, Gesundheitsämter an die beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe geplante zentrale, digitale Datenplattform anzubinden. Nur so könnten Anfragen von übergeordneten Behörden ohne Zeitverzug effizient beantwortet werden, betont der Verband.

Das KRITIS-Dachgesetz

Dieses Gesetz soll die kritische Infrastruktur in Deutschland identifizieren und Mindeststandards für den Schutz festlegen. Bisher gab es solche Bundesregelungen nur für die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen. „Ereignisse mit katastrophaler Wirkung passieren, und sie werden zunehmend komplexer und oftmals verstärken sie sich gegenseitig“ argumentiert das Bundesministerium des Inneren und für Heimat auf seiner Internetseite.

Das neue Gesetz unterscheidet verschiedene Sektoren, zum Beispiel Energie, Logistik, Trinkwasser und andere. Ausfälle in einem Sektor könnten auch auf andere Sektoren schwere Auswirkungen haben.

„Dennoch gibt es in Deutschland abseits des Bereichs der IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen keine sektoren – und gefahrenübergreifende Regelung“, informiert das Ministerium. Das KRITIS-Dachgesetz lege erstmalig ein „Dach“ über die Sektoren. Es soll alle kritischen Infrastrukturen in den Blick nehmen und definieren, welche Unternehmen und Einrichtungen mit Blick auf den physischen Schutz für die Gesamtwirtschaft verpflichtende Resilienzmaßnahmen ergreifen müssen.