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Öffentlicher Gesundheitsdienst übt scharfe Kritik

Berlin, den 25.04.2024

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Öffentlicher Gesundheitsdienst übt scharfe Kritik am Entwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)

 Verbände des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) üben deutliche Kritik am neuen Referentenentwurf für das sogenannte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Dieser sei „deutlich zu kurz“ gegriffen, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und der Deutschen Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen (DGÖG).

BVÖGD und DGÖG kritisieren, das ursprüngliche Ziel, regionale Defizite der Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Versorgung zu beheben und Schnittstellen zu optimieren – unter anderem durch niedrigschwellige Beratungsangebote – komme im Gesetzentwurf kaum noch vor. „Die innovativen Möglichkeiten, die sich durch Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren und Gesundheitskioske ergeben hätten, werden nicht realisiert“, so die Verbände.

Der neue Gesetzesentwurf fokussiere sich im Wesentlichen auf den niedergelassenen Sektor und lasse andere Akteure sowie die Kommunen weitgehend außer Acht. „Das widerspricht einerseits dem neuen zukunftsweisenden und richtigen Ansatz der sektorenübergreifenden Versorgung sowie andererseits auch den Empfehlungen des Sachverständigenrats zur Begutachtung im Gesundheitswesen“, kritisieren BVÖGD und DGÖG. Sie weisen daraufhin, dass der Rat in seinem letzten Gutachten 2023 kommunale Gestaltungsmöglichkeiten als „absolut wesentlich für die zukünftige Resilienz unseres Gesundheitswesens“ priorisiert hat.

Laut dem vorliegenden Gesetzentwurf hätten die Kommunen mit ihrem ÖGD weiterhin kaum eine Möglichkeit, die gesundheitliche Versorgung vor Ort mitzugestalten und zu steuern – „und das, obwohl sie vor Ort direkt mit den Anforderungen der Bürgerinnen und Bürgern konfrontiert sind“, so die Kritik der Verbände.

BVÖGD und DGÖG empfehlen daher „dringend eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs“.

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