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Psychische Gesundheit: Gesundheitsämter unterstützen Menschen in belastenden Lebenslagen und gestalten gesundheitsfördernde Lebenswelten

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Die Gesundheitsämter leisten mit ihren sozialpsychiatrischen Diensten einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung psychisch belasteter und erkrankter Menschen. Sie beraten in Krisensituationen, begleiten Betroffene und beziehen dabei das persönliche Umfeld ein. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der aufsuchenden Hilfe: Fachkräfte des Gesundheitsamtes werden aktiv, wenn Menschen in seelischen Notlagen von sich aus keine Unterstützung annehmen oder den Weg in die Regelversorgung nicht finden. Mit niedrigschwelligen Angeboten und enger Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen schaffen die sozialpsychiatrischen Dienste Zugang zu Hilfen und stabilisierenden Angeboten — auch und gerade dann, wenn Betroffene selbst nicht in der Lage sind, Unterstützung zu organisieren.

Die Beratung erfolgt ganzheitlich und orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen.

Die sozialpsychiatrischen Dienste planen und koordinieren Einzelfallhilfen für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf und vernetzen medizinische, soziale und therapeutische Angebote. Durch ihre Unabhängigkeit und ihre Kenntnis der regionalen Hilfesysteme können sie Lücken im Versorgungssystem erkennen und schließen. Sie arbeiten wohnortnah und übernehmen eine kontinuierliche Fallverantwortung, sodass Betroffene eine feste Ansprechperson haben, die notwendige Unterstützungsangebote koordiniert.

Ein besonderer Aufgabenbereich der Gesundheitsämter liegt zudem im Umgang mit Situationen, in denen bei psychischen Krisen Fremd- oder Eigengefährdung bestehen kann. In solchen Fällen wirken die Gesundheitsämter im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben mit — dazu zählen unter anderem die Begutachtung und die fachliche Einschätzung zur Notwendigkeit einer Unterbringung.

Darüber hinaus fördern sie durch Netzwerkarbeit und Steuerung im regionalen Verbund die Zusammenarbeit zwischen Kliniken, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Beratungsstellen, Sozialleistungsträgern und Selbsthilfe. Ziel ist es, die regionale Versorgung unter fachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten stetig zu verbessern und die Angebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

Die sozialpsychiatrischen Dienste beteiligen sich außerdem an der Gestaltung und Weiterentwicklung von Angeboten und Strukturen im unmittelbaren Lebensumfeld der Betroffenen, sodass Menschen mit psychischer Erkrankung nicht nur individuell betreut werden, sondern in ihrem Lebensumfeld möglichst gut eingebunden bleiben (Stichpunkt „Sozialraumorientierung“).

„Psychische Gesundheit ist ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Gesundheit. Die Gesundheitsämter unterstützen Menschen in belastenden Lebenssituationen und sind oft erste Anlaufstelle, gerade wenn Betroffene selbst keine Hilfe suchen. Diese Aufgaben sind anspruchsvoll, verantwortungsvoll und für den sozialen Zusammenhalt unverzichtbar“, betont Dr. med. Peter Schäfer, Vorsitzender des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD). „Um diese Aufgaben dauerhaft zuverlässig zu erfüllen und die Bevölkerung bestmöglich zu unterstützen, braucht es stabile Rahmenbedingungen und ausreichend qualifiziertes Personal“, so Schäfer.

 

Hintergrund: Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes über den ÖGD-Pakt

Mit dem 2020 aufgelegten Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wurden bundesweit dringend benötigte Stellen geschaffen, Digitalisierungsprojekte gestartet und die wissenschaftliche Weiterentwicklung des ÖGD gestärkt. Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) betont, dass ohne eine Verstetigung über 2026 hinaus zentrale Aufgaben – von der Pandemievorsorge über den Hitzeschutz bis hin zu Prävention und sozialpsychiatrischer Versorgung – nicht gesichert sind. Eine Fortführung des Pakts ist daher entscheidend, um Personal zu halten, Investitionen nachhaltig wirken zu lassen und die Zukunftsfähigkeit des ÖGD zu sichern.