Fachliche Stellungnahmen

Stellungnahme

Stellungnahme des BVÖGD zum ersten Referentenentwurf des BMG

„Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention – Masernschutzgesetz“

 Stellungnahme des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) zu einzelnen gesetzlichen Änderungen im ersten Referentenentwurf (05.05.2019)

Stellungnahme des BVÖGD zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit als PDF

Der BVÖGD unterstützt das übergeordnete Ziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Elimination der Masern (und Röteln) in Deutschland und somit auch den Referentenentwurf als Vorstoß, dieses Ziel zu erreichen.

Vor dem Hintergrund der seit Jahren nicht erreichten erforderlichen Durchimpfungsraten und angesichts der aktuellen Masernausbrüche kann die Akzeptanz für eine Masernimpfpflicht in der Bevölkerung erhöht werden, wenn die Dauer der Impfpflicht bei Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung an die Erreichung der Maserneradikation und die Etablierung flankierender Maßnahmen geknüpft wird.

Flankierende Möglichkeiten zur Steigerung von Impfraten sind bisher nicht ausgeschöpft. Diese Möglichkeiten werden z. B. in der Verbesserung des Impfmanagements, der Einführung des elektronisches Impfausweises auf der Krankenversichertenkarte und der Einführung von Recall-Systemen in Arztpraxen, der Abrechenbarkeit von Impfleistungen unabhängig von der Fachrichtung und in der flächendeckenden Etablierung von subsidiären Angeboten von Impfberatung und Impfungen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst, nicht nur für Kinder und Jugendliche, gesehen.

Personal in Gemeinschaftseinrichtungen sowie in allen medizinischen Einrichtungen mit Patientenkontakten sollte grundsätzlich und verpflichtend geimpft sein.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst sieht sich als Dienstleister bei der Sicherstellung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung, als unmittelbarer Akteur in der Prävention und als fachlicher Berater der Bundes-, Landes- und kommunalen Politik. Um diese Aufgaben umfassend wahrzunehmen zu können, ist der Öffentliche Gesundheitsdienst so zu stärken, wie es in den Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz bereits seit Jahren festgehalten wurde.