ÖGD ächzt unter eigenem Anspruch
Bundeskongress 2017: „Gesundheit für Alle“
Antibiotikaresistenzen, Impfen, Epidemien – Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst haben viele Aufgaben. Sie drängen auf mehr Stellen.
MÜNCHEN. Egal ob beim Ausbau des Impfschutzes oder im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen – der alte WHO-Leitgedanke „Gesundheit für Alle“ ist aktueller denn je. Das betonte Dr. Andreas Zapf, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), beim Kongress des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD).
Allerdings kämpft der ÖGD auch mit anhaltenden Problemen. So kritisierte die BVÖGD-Vorsitzende Dr. Ute Teichert den wachsenden Personal- und Stellenmangel. Sie verwies auf das Beispiel Berlin, dort waren zuletzt von 315 Stellen 43 unbesetzt. Nach Angaben des Verbands komme der ÖGD bei Krisen – wie bei EHEC-, Vogel- oder Schweinegrippeausbrüchen – schnell an seine Kapazitätsgrenzen.
Aber auch alltägliche Aufgaben wie Impfberatung, Impfschutz bei Kindern, Unterbringung von psychisch Kranken oder die Sicherstellung der Trinkwasserüberwachung könnten nicht mehr überall zureichend bewältigt werden.
Impfberatung oder Gutachtenerstellung an Hausärzte weiterzugeben, wie es inzwischen teilweise geschehe, sei keine dauerhafte Lösung. Es träfen immer öfter Beschwerden von niedergelassenen Ärzten ein, die über die zeitliche Belastung klagten. Teichert lobte, dass sich die Gesundheitsminister aller Bundesländer jüngst für Verbesserungen bei Gesundheitsämtern ausgesprochen hätten. „Es gilt, das jetzt in die Praxis umzusetzen“, forderte sie.
Dass in Bayern auf Bestreben des des bayerischen Gesundheitsministeriums im vergangenen Jahr 94 neue Arztstellen im ÖGD etabliert wurden, sei ein richtiger Schritt. Damit gibt es bayernweit nach Angaben des Ministeriums rund 400 Ärzte im ÖGD– bundesweit sind es rund 2500.
Zudem haben das LGL und die Ludwig-Maximilians-Universität drei Brückenprofessuren für das Fachgebiet Öffentliches Gesundheitswesen eingerichtet. Einen eigenen Lehrstuhl gebe es bisher bundesweit nicht, kritisierte Teichert. Im Medizinstudium fehle es an Möglichkeiten, das Aufgabenfeld kennenzulernen. Es müsse mehr Angebote wie in Frankfurt am Main geben, wo Studierende beim Gesundheitsamt einen Teil ihres Praktischen Jahres absolvieren können.
Ähnlich äußerte sich Professor Caroline Herr, Präsidentin der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP), für ihr Fachgebiet. Zwar gebe es bundesweit einige Lehrstühle für Hygiene, aber keinen in Bayern. Die vorhandenen Institute seien oft einseitig auf klinische Themen festgelegt. Umwelteinflüsse, wie beispielsweise die Gesundheitsfolgen technischer Innovation, würden bisher kaum berücksichtigt. (cmb)
Quelle: Ärztezeitung vom 10.05.2017 – Von Christina Bauer
Öffentlicher Gesundheitsdienst: KV Thüringen warnt vor Versorgungsdefiziten
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Thüringen hat Land und Kommunen aufgefordert, den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu stärken.
Die KV warnte, vielerorts seien Gesundheitsämter nur noch eine „formale Hülle mit wenigen Verwaltungsmitarbeitern“. Land und Kommunen suchten mittlerweile für einzelne Aufgaben des ÖGD sogar nach Vertretungsärzten. „Wenn wir auf Dauer die ärztlichen Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes miterledigen müssen, geht das am Ende zulasten unserer eigentlichen Aufgabe, der Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten in Thüringen“, warnte die erste Vorsitzende der KV Thüringen, Dr. med. Annette Rommel. Sie appellierte an Land und Kommunen, den ÖGD „personell, finanziell und materiell so auszustatten, dass er seine Aufgaben wieder selbst erledigen kann.“
Erst Anfang des Jahres hatte die Landesregierung in Thüringen angekündigt, den Kommunen bei der Besetzung offener Amtsarztstellen und der Qualifizierung von Ärzten zu helfen. Die Bezahlung von Amtsärzten sei aber letztlich eine Sache von Tarifverhandlungen. Bereits 2014 auf dem Deutschen Ärztetag war vor einem Ausbluten des ÖGD gewarnt worden.
Quelle: hit/ Deutsches Ärzteblatt – Dtsch Arztebl 2017; 114(15) (14.04.2017)