Tarife (TVöD und TV-L)

Tarifsituation der Ärztinnen und Ärzte im ÖGD

Die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst unterliegen den Regelungen des TVöD bzw. des TV-L und sind dadurch gegenüber Ärzten an kommunalen Krankenhäusern, an Universitätskliniken oder beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erheblich benachteiligt.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst hat in der Vergangenheit seinen ärztlichen Nachwuchs weit überwiegend aus Kliniken gewinnen können, nur vereinzelt aus niedergelassener Tätigkeit oder z. B. aus dem Sanitätsdienst der Bundeswehr. Ärztinnen und Ärzte aus Krankenhäusern und insbesondere Fachärztinnen und Fachärzte, die in den Öffentlichen Gesundheitsdienst wechseln möchten, werden dort erheblich schlechter bezahlt als in der Klinik, aus der heraus sie sich verändern möchten. Fachärztinnen und -ärzte, die aus der Klinik in ein Gesundheitsamt wechseln möchten, werden dort in etwa auf das Gehaltsniveau eines Berufsanfängers direkt nach Ablegen der ärztlichen Prüfung zurückgesetzt.

Freiwerdende Arzt- und insbesondere Facharztstellen in Gesundheitsämtern können zu den Konditionen des TVöD bzw. TV-L nur schwer bzw. gar nicht mehr nachbesetzt werden. Seit einer bundesweiten Erhebung des BVÖGD vor Beginn der Tarifverhandlungen herausgearbeitet hat, dass im Sommer 2010 bei 202 Gesundheitsämtern 151 Facharztpositionen mehr als sechs Monate vakant waren, hat sich für die Ärztinnen und Ärzte im ÖGD finanziell nichts verbessert. Im Gegenteil der Abstand zu den Klinikkollegen ist größer geworden!

Somit ist der Öffentliche Gesundheitsdienst beim Werben um qualifizierten fachärztlichen Nachwuchs aus Krankenhäusern nahezu chancenlos.

Die Politik hat das Problem erkannt:
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat schon im Februar 2010 – und seit dem immer wieder! – die Finanzministerkonferenz aufgefordert, auf Grund des erheblichen Mangels an Ärztinnen und Ärzten im Öffentlichen Gesundheitsdienst deren Bezahlung zu verbessern.

Die 89. GMK hat im Jahr 2016 erneut eine arztspezifische tarifliche Regelungen analog zu den Krankenhaustarifen für Ärztinnen und Ärzte im ÖGD gefordert, doch passiert ist immer noch nichts.

Auch der 117. Deutsche Ärztetag im Mai 2014 beschäftigte sich mit dem ÖGD als Schwerpunktthema und forderte die öffentlichen Arbeitgeber auf, Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst endlich besser zu bezahlen, die Kompetenz des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) zu nutzen und ihn auch bei der Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen der Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und der Prävention zu unterstützen und zu stärken.

Nachdem die Arbeitgeber, d.h. die VKA, in mehreren drei Verhandlungsrunden den Tarifpartnern keinen konsensfähigen Vorschlag unterbreiteten, haben sie stattdessen als Arbeitgeberrichtlinie (Fachärzte-ÖGD-RL) in ihrer Mitgliederversammlung am 29.03.2012 eine in der Höhe unzureichende, durch folgende Tariferhöhungen abschmelzende und bis Jahresende 2013 zeitlich befristete Facharztzulage in Aussicht gestellt. Dies lehnt der BVÖGD als Tarifpolitik nach Gutsherrenart ab.

In den Jahren 2012 und 2014 zwischen den Tarifpartnern geführte Verhandlungen haben bislang (Stand Dezember 2015) nicht zu einem erfolgreichen Abschluss geführt.

Tarifpolitische Forderungen des BVÖGD

Fakt ist: Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst benötigen mindestens eine gleichwertige Qualifikation wie Fachärzte in Klinik oder Praxis. Um das breite Aufgabenspektrum eines Arztes an einem Gesundheitsamt zu beherrschen, bedarf es einer fundierten Weiterbildung nach einer mindestens drei-jährigen klinischen Tätigkeit, in der Regel im Anschluss an eine erste Facharztqualifikation z. B. als Facharzt für Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Kinderheilkunde, Psychiatrie, Hygiene und Umweltmedizin etc. Zusätzlich ist die Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen angemessen und notwendig, um eine Leitungsfunktion zu übernehmen.

Ärztinnen und Ärzte in Klinik, Praxis, öffentlichem Gesundheitsdienst und MDK vereint

  • der Studiengang Humanmedizin
  • die Approbation als Arzt
  • die Pflichtmitgliedschaft in einer Ärztekammer
  • die definierte Weiterbildung mit Facharztprüfung

Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst sind in erster Linie Mediziner und erst dann qualifizierte Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Ihre Profession ist durch Juristen, Pädagogen, Sozialarbeiter oder Verwaltungsfachleute nicht zu ersetzen.

Daher fordern wir:

  • einheitliche Vergütung für Ärztinnen und Ärzte im ÖGD und im Krankenhaus.
  • Sowohl in Kliniken als auch im öffentlichen Gesundheitsdienst gibt es verschiedene Qualifikations- und Leitungsebenen, die in der Vergütung abgebildet werden müssen.

Eine Unterscheidung von Ärztinnen und Ärzten in der ambulanten oder stationären Patientenversorgung, in ärztlichen Servicebereichen (Hygiene, Betriebsmedizin, Pathologie, u.a.) und in anderen ärztlichen Tätigkeitsfeldern ist sachfremd.