Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
Berlin, 02. Juli 2024
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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
Geschäftszeichen: PG-BÖG-11570-06, Ihr Schreiben vom 20.06.2024
Sehr geehrter Herr Rottmann-Großner,
sehr geehrte Damen und Herren,
haben Sie zunächst vielen Dank, dass Sie dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes (BVÖGD) die Möglichkeit eröffnen, zum o.g. Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Diese
Möglichkeit nimmt der Verband gerne wahr.
Der Gesetzentwurf regelt die Errichtung eines neuen „Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin“
(BIPAM), in dem die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aufgehen und Teile des Robert Koch-Instituts
übergehen sollen, mit dem Ziel, eine zentrale Institution für Öffentliche Gesundheit zu schaffen, die auf bestehende
Aufgaben der BZgA aufbauen soll und mit den Mitteln der Information, Wissensgenerierung und Kooperation im
Rahmen ihrer Zuständigkeiten insbesondere koordinierend und vernetzend tätig werden soll, um künftige
Herausforderungen des Gesundheitssystems effizienter bewältigen zu können.
Als eine der wirksamsten primärpräventiven Maßnahmen bleibt in dem Entwurf z.B. die Impfprävention
unberücksichtigt. Die WHO-Ziele zur Elimination von impfpräventablen Infektionserkrankungen wie Masern sind noch
nicht erreicht. Dafür und zur Erreichung eines wirksamen Bevölkerungsschutzes ist eine Steigerung der Impfquoten
notwendig. Die Bevölkerung sollte daher auf die mögliche Impfprävention schwerer oder tödlicher Verläufe von
Infektionserkrankungen hingewiesen werden. Insbesondere sollte das häufig fehlende Wissen über Erreger,
Krankheitsverläufe, Erkrankungsrisiko und mögliche Folgeerkrankungen impfpräventabler Infektionskrankheiten sowie
die Herstellung, Zulassung, Empfehlungen von Impfstoffen und deren Anwendung in der Bevölkerung über alle
Altersgruppen hinweg gesteigert werden. Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung sollte demnach insbesondere
durch Nutzen der Digitalisierung z.B. in Form von Gamification Ansätzen oder digitale Push-Informationen breit gestreut
über Social Media Plattformen oder eine dedizierte App mit zielgruppengerechten Inhalten in Bild, Video, Audio,
mehrsprachig und in einfacher Sprache, ggf. entsprechend eines Nutzerprofils (z.B. Alter, Impfstatus, Beruf, Schule) und
Einsatz eines Bildungsservers für E-Learning oder einer Bildungscloud Integration gestärkt und das häufig fehlende
Wissen vermittelt werden. Das Nutzen der Digitalisierung bietet die einmalige Chance, hin zur Interaktion bei der
Wissensvermittlung wie auch bei der Durchführung von Impfkampagnen.
Aufgrund der versorgungsrelevanten Diversität der heutigen Gesellschaft sind insbesondere Methoden der
Zielgruppenadressierung und gesundheitlicher Kompetenzentwicklungen weiterzuentwickeln und zu fördern. Die
Namensgebung des BIPAM darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Gesundheitsförderung und Partizipation in
gesundheitlichen und sozialen Lebenswelten vor Prävention erfolgen. So haben die Gesundheitsministerkonferenz 2018
und der Sachverständigenrat in seinem Gutachten zur „Resilienz im Gesundheitswesen“ empfohlen,
Gesundheitsförderung an den Bedürfnissen und Lebensrealitäten der Bevölkerung auszurichten. Im Sinne eines
ganzheitlichen One-Health-Ansatzes, der Integration von Gesundheit in allen Lebenswelten, bedarf es einer Vernetzung
mit allen stationären und ambulanten ärztlichen und therapeutischen Versorgern. Auch die Trennung von
übertragbaren und nichtübertragbaren Erkrankungen in zwei unterschiedlichen Bundesinstituten und anderen
nationalen Kompetenzzentren entspricht nicht dem aktuellen Wissensstand. Zudem ist eine scharfe Trennung von
infektiösen und nichtübertragbaren Erkrankungen organisatorisch schwierig umzusetzen, denn gerade die gemeinsame
Genese und ähnliche psychosoziale Implikationen verschiedener Erkrankungen zeigen den Vorteil interdisziplinärer
Verzahnung auf. Das BIPAM sollte sich daher nicht im Kontrast zur ganzheitlichen One-Health- oder planetaren
Gesundheitskonzeption positionieren. Vielmehr sollte das BIPAM als Chance genutzt werden, wesentliche Punkte aus
dem Gutachten des Sachverständigenrats zu realisieren: Partizipative Gesundheitsförderung entlang den Bedürfnissen
und Lebensrealitäten einer zunehmend diverseren Bevölkerung. Um gesundheitliche Chancengleichheit und Teilhabe
in Deutschland und global zu verbessern, bedarf es einvernehmlich mit den Universitäten gemeinsamer Anstrengungen
zur Stärkung einer bevölkerungsmedizinischen Forschung, Dieses Ziel gilt gleichermaßen für Infektionserkrankungen
und nichtübertragbare Erkrankungen.
Mit dem BIPAM besteht die Chance, den wegweisendem GMK-Länderbeschluss von 2018 auf Bundesebene zu
vollenden und die historisch bedingte bevölkerungsmedizinische Lücke im deutschen Forschungs- und
Versorgungssystem zu schließen. Eine auf eine diverse Bevölkerung zugeschnittene vornehmlich digitale
Kommunikation und Kompetenzförderung könnte gesunde Lebensverhältnisse schaffen. Den aktuellen Erkenntnissen
der Gesundheitskommunikation entspricht die Ausrichtung der Öffentlichen Gesundheit auf Kommunen, um die
Bevölkerungsgruppen in ihren unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten effektiv zu erreichen und teilhaben zu lassen. Zur
Modernisierung gehört darüber hinaus, die sozialen Determinanten für Gesundheit in den Kommunen zu verbessern.
Dafür sollten die örtlichen Gesundheitsämter als Koordinations- und Wissenshub noch stärker sowohl den ambulanten
Einrichtungen als auch den Menschen vor Ort dienen und politische Akteure sollten kommunale Public-Health-Akteure
und -Anwender der Bevölkerungsmedizin mit einbeziehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. med. Emanuel Wiggerich
Erster stv. Vorsitzender
Dokumentation: ÖGD-Fachtagung der Bundesärztekammer vom 12.06.2024
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist ein unverzichtbarer Teil des modernen Sozialstaats und gehört neben der ambulanten und stationären Versorgung zur Basis unseres Gesundheitssystems. Was aber benötigt der ÖGD mit seinem breiten Aufgabenspektrum gegenwärtig und auch zukünftig, um neben seinen gesetzlichen Aufgaben vor allem den bevölkerungsmedizinischen Herausforderungen gerecht werden zu können?
Public Health vor Ort: Gegenwart und Zukunft eines krisenfesten Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Fachtagung der Bundesärztekammer am 12. Juni 2024 in Berlin
Hitzeschutz ist Gesundheitsschutz – Gesundheitsämter benötigen dafür Personal und Ressourcen
Berlin, den 04.06.2024
Hitzeschutz ist Gesundheitsschutz – Gesundheitsämter benötigen dafür Personal und Ressourcen
Die Gesundheitsämter in Deutschland können und werden die Kommunen in Deutschland intensiv bei der Vorbereitung auf kommende Hitzewellen unterstützen. „Aber für diese neue zusätzliche Aufgabe benötigen die Ämter genügend Personal und Mittel. Wir können das nicht mit den bisherigen Stellenplänen und Ressourcen bewältigen“, betont die Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Dr. Kristina Böhm, zum Hitzeaktionstag am 5. Juni.
Der Verband unterstützt ausdrücklich die Forderungen der Bundesärztekammer, der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit und der weiteren Initiatoren des Aktionstages zum Hitzeschutz in Deutschland. Zu diesen Forderungen gehört unter anderem die Entwicklung, Umsetzung und Anpassung von Hitzeaktionsplänen für Kommunen als Pflichtaufgabe gesetzlich zu verankern. Gesundheitsämter sollen laut den politischen Forderungen intensiv bei der Entwicklung und Umsetzung von kommunalen Hitzeaktionsplänen mitarbeiten.
„Diese Forderung ist richtig. Der ÖGD ist mit seiner Expertise ein zentraler und wichtiger Partner der Politik, insbesondere mit seinem Überblick über den gesundheitlichen Zustand der Bevölkerung“, sagte der erste stellvertretende Vorsitzende des Verbandes, Dr. Emanuel Wiggerich.
Was sind die konkreten Aufgaben der Gesundheitsämter beim Hitzeschutz in den Kommunen? Hier einige Beispiele:
– die Entwicklung, Evaluierung und Anpassung von kommunalen Hitzeaktionsplänen – angepasst an die konkreten Gegebenheiten vor Ort
– Konzeptionierung und Durchführung von Informationsveranstaltungen für die allgemeine Bevölkerung, für Firmen und für Institutionen, zum Beispiel Pflegeheime
– Entwicklung, Evaluierung und Anpassung von institutionellen Hitzeschutzplänen mit Pflegeheimen, Krankenhäusern, Schulen und anderen Institutionen vor Ort
– Politikberatung bei der Stadtentwicklung und der kommunalen Entwicklung, zum Beispiel bei der Begrünung von Stadtvierteln, der Planung beim Um- und Neubau von Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden sowie der Betreuung besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen, zum Beispiel Pflegebedürftiger.
„Klar ist: Der ÖGD benötigt für diese und seine übrigen vielfältigen Aufgaben dringend mehr Fachpersonal auf allen Ebenen in den Gesundheitsämtern. Dazu müssen wir Bewerberinnen und Bewerbern attraktive und langfristige Perspektiven bieten können“, so Böhm und Wiggerich.
Der Hitzeaktionstag findet in diesem Jahr zum zweiten Mal statt und steht unter dem Motto: „Deutschland hitzeresilient machen – wir übernehmen Verantwortung“.
Der Tag ist eine gemeinsame Initiative der Bundesärztekammer, der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit, des AWO Bundesverbandes, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Deutschen Pflegerats, des GKV-Spitzenverbandes und des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes. Der Initiative haben sich inzwischen mehr als zwanzig weitere Institutionen und Verbände angeschlossen.
Weitere Informationen: hitzeaktionstag.de