BVÖGD-Vorsitzende Dr. Ute Teichert übernimmt Abteilungsleitung im Bundesgesundheitsministerium

Pressemitteilung
Berlin, 31. Januar 2022

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Die langjährige Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Dr. Ute Teichert, wird zum 1. Februar 2022 ins Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wechseln. Sie übernimmt dort die Leitung der Abteilung 6 „Gesundheitsschutz, Gesundheitssicherheit, Nachhaltigkeit“. Im Zuge der Neuausrichtung ihrer Tätigkeiten legt Teichert den Vorsitz des BVÖGD nieder. Die Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen leitete den Berufsverband seit 2010.

„Der Öffentliche Gesundheitsdienst mit seinem breiten Aufgabenspektrum ist eine zentrale Säule für die Gesundheitsversorgung und den Gesundheitsschutz der Bevölkerung. In der Pandemie ist dies besonders deutlich geworden“, sagte Teichert zum Abschied von ihrem BVÖGD-Amt. „Ich bin froh, dass Politik und Gesellschaft jetzt die Bedeutung der Gesundheitsämter in der medizinischen Versorgung erkannt haben. Dafür habe ich mich als Vorsitzende unseres Verbands gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen in den rund 400 Gesundheitsämtern unseres Landes in den vergangenen Jahren sehr eingesetzt.“

Besonders verdient gemacht hat sich Teichert unter anderem bei den Verhandlungen für den 2020 von der damaligen Bundesregierung geschlossenen „Pakt für den ÖGD“: Das mit insgesamt vier Milliarden Euro ausgestattete Paket dient der personellen und strukturellen Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Teichert wurde von der Bundesregierung darüber hinaus als beratende Expertin unter anderem für die Umsetzung des ÖGD-Pakts sowie die Evaluierung des Infektionsschutzgesetzes berufen.

„Ute Teichert hat außerordentlich viel bewegt und ist auch dank ihrer starken Medienpräsenz das Gesicht des Öffentlichen Gesundheitsdienstes geworden. Ihr Engagement und ihre fachliche Expertise wurden und werden in der Gesundheitspolitik parteiübergreifend geschätzt“, dankte Dr. Johannes Niessen, stellvertretender Vorsitzender des BVÖGD, der bis dato obersten Amtsärztin: „Ihre Berufung durch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist eine Anerkennung ihres Einsatzes in der Pandemie und ihrer Kompetenz in Fragen des medizinischen Bevölkerungsschutzes. Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit ihr“, so Niessen.

Über die Nachfolge Teicherts an der Verbandsspitze soll beim wissenschaftlichen Jahreskongress des BVÖGD im Mai 2022 entschieden werden.

Zur Person

Dr. Ute Teichert ist Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen und Magistra Public Health. Nach einer mehr als zehnjährigen Tätigkeit im Gesundheitsamt Ahrweiler wurde sie 2014 zur Direktorin der länderübergreifenden Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf ernannt, der bundesweit größten Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtung für Fachpersonal im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Von 2010 bis Februar 2022 war sie Vorsitzende des BVÖGD.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass nach Finanzierungszusage des Bundes unser Projekt Studis4ÖGD unter dem Namen „Studis4ÖGD 2022“ auch im Jahr 2022 fortgesetzt werden kann.

Geltende Förderbedingungen (laut Förderantrag):
Stundenlohn: 13,00 Euro Minimum – 15,00 Euro Maximum
Brutto bei Vollbeschäftigung (40h/Woche): 2.020,00 EUR maximal
Zzgl. AG-Anteil zur Sozialversicherung 580,00 EUR maximal
Gesamt pro Mitarbeiter und Monat 2.600,00 EUR maximal

Die Koordinierung und regionale Vermittlung erfolgt über die Geschäftsstelle des BVÖGD. Alle Informationen finden Sie unter www.studis4oegd.de

Berlin, 4. Januar 2022

EUSUHM is a pan-European union of national organisations concerned with the health and well-being of youngsters. EUSUHM is the main information channel of the European Union for School and University Health and Medicine. EUSUHM was founded in 1980 by enthusiastic youth health care doctors around Europe, knowing collaboration strengthens prevention and community health.

BVÖGD is a member organization of EUSUHM.

More Information on https://eusuhm.org

Pressemitteilung
Berlin, 30. Dezember 2021

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Die Gesundheitsämter in Deutschland arbeiten mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln an der Eindämmung und Bewältigung der Coronapandemie. In den vergangenen Wochen und Monaten konnten wegen der hohen Infektionszahlen und der zahlreichen Kontakte der Menschen nicht mehr alle Personen benachrichtigt und gewarnt werden, die Kontakt zu Infizierten hatten.

„Die Ämter sind am Limit und darüber hinaus“, fasst Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), die Situation zusammen. „Die bestehenden und vorgesehenen technischen Möglichkeiten – etwa die digitale Meldung positiver PCR-Tests durch die Labore an die Gesundheitsämter – sind eine große Erleichterung, werden aber immer noch nicht flächendeckend genutzt“.

Die Tatsache, dass an Wochenende und Feiertagen die gemeldeten die tatsächlichen Infektionszahlen unterzeichnen, war von vornherein bekannt. Dies hängt insbesondere mit der reduzierten Verfügbarkeit und reduzierten Inanspruchnahme von Testungen an diesen Tagen zusammen. Darauf hat auch das Robert-Koch-Institut in seiner Interpretation der Inzidenzwerte immer wieder hingewiesen.

Zur Ausbreitung der Omikron-Variante ist außerdem zu beachten, dass in Deutschland im Augenblick nur bei rund zehn Prozent der positiven Testergebnisse der Virustyp (zum Beispiel Omikron) weiter bestimmt wird.

Aus Sicht des BVÖGD sind bei den Gesundheitsämtern vor allem zwei Maßnahmen nötig: Erstens benötigten die Ämter in der aktuellen Pandemielage wieder mehr Hilfspersonal, zum Beispiel von der Bundeswehr, aus anderen Stellen der kommunalen Verwaltung oder durch freiwillige Helferinnen und Helfer, zum Beispiel Medizinstudierende. „Ein positives Signal ist hierfür die Zusage des Bundesfinanzministeriums für die Fortführung des Projektes ‚Studis4ÖGD‘, das wir zusammen mit der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland aufgesetzt haben. Das begrüßen wir sehr, weil so weiterhin viele Studierende – nicht nur aus der Medizin – die Ämter unterstützen können“, so Teichert.

Mittel- und langfristig ist es laut BVÖGD entscheidend, genügend qualifiziertes Fachpersonal für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu gewinnen. „Die Ämter benötigen dringend deutlich mehr Fachpersonal, das im Krisenmanagement geschult ist“, so Teichert.

Dies sei auch deshalb wichtig, damit der ÖGD seine zahlreichen anderen wichtigen Aufgaben erfüllen könne, zum Beispiel beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, beim Sozialpsychiatrischen Dienst, bei der Gesundheitsförderung, Prävention, Gesundheitsplanung oder bei Trinkwasser- und Hygienekontrollen – „im Augenblick arbeiten in den Ämtern aber praktisch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen die Pandemie“, so die Verbandsvorsitzende.

Pressemitteilung
Berlin, 13. Dezember 2021

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Der Leiter des Kölner Gesundheitsamtes und erster stellvertretender Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Dr. Johannes Niessen, wird in der neuen Expertengruppe im Bundeskanzleramt die Expertise und Sicht des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Corona-Pandemie einbringen.

Bundeskanzler Olaf Scholz hatte schon im November angekündigt, neben einem Krisenstab auch eine Expertengruppe im Bundeskanzleramt einzurichten. Sie soll die Lage bei der Corona-Pandemie beurteilen und die neue Bundesregierung zu ihren Maßnahmen beraten.

„Ich freue mich sehr darüber, für die Expertengruppe im Bundeskanzleramt berufen worden zu sein. Die Ernennung spiegelt eine große Anerkennung und Wertschätzung für die Arbeit des Gesundheitsamts und des Krisenstab der Stadt Köln sowie aller Gesundheitsämter wider“, sagte Niessen.

Der Gruppe gehören auch die Virologen Prof. Christian Drosten, Prof. Hendrik Streek, Prof. Melanie Brinkmann und Prof. Thomas Mertens an. Außerdem beteiligen sich der Präsident der Robert Koch-Institutes Prof. Lothar Wiehler, die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Prof. Alena Buyx, und andere daran.

Das erste Treffen findet am 15. Dezember statt.

Pressemitteilung
Berlin, 03. Dezember 2021

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Die Gesundheitsämter in Deutschland benötigen dringend mehr Personal. „Die Ämter sind am Limit und darüber hinaus“, sagte Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD).

Wegen des Personalmangels sei es vielerorts nicht mehr möglich, die Kontaktpersonen von Corona-infizierten nachzuverfolgen und zeitnah zu benachrichtigen. „Die Betreffenden stecken dann weitere Personen an – und die Kliniken werden dadurch noch mehr überlastet. Das kann man sich nicht oft genug bewusst machen“, kritisierte Teichert.

Aus Personalgründen sei es den Ämtern derzeit in etlichen Regionen nicht einmal mehr möglich, positive Corona-Nachweise tagesaktuell zu verarbeiten und weiterzuvermitteln. „Die Zahlen, die gemeldet werden, sind vermutlich nur ein Teil dessen, was wir tatsächlich an positiv gemeldeten Testergebnissen haben“, sagte Teichert.

Aus Sicht des Verbandes sind zwei Maßnahmen nötig: Erstens benötigten die Ämter in der aktuellen Krisensituation rasch Hilfspersonal, zum Beispiel von der Bundeswehr, aus anderen Stellen der kommunalen Verwaltung oder durch freiwillige Helferinnen und Helfer (zum Beispiel Medizinstudierende).

Zweitens ist es laut dem BVÖGD entscheidend, mittelfristig und auf Dauer genügend qualifiziertes Fachpersonal für den ÖGD zu gewinnen – auch damit dieser seine zahlreichen anderen wichtigen Aufgaben erfüllen kann, zum Beispiel beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, beim Sozialpsychiatrischen Dienst oder bei Trinkwasser- und Hygienekontrollen.

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Berlin, 17. November 2021

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Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) warnt angesichts der hohen Corona-Infektions- und -Erkrankungszahlen eindringlich davor, die epidemische Lage von nationaler Tragweite aufzuheben.

„Die Winter-Coronawelle rollt. Die Zahl der frisch Geimpften reicht nicht aus, um die Welle zu brechen. Daher benötigen wir jetzt alle Möglichkeiten, um das Virus zu bremsen und Infektionsketten zu unterbrechen“, sagte Dr. Bernhard Bornhofen, Sprecher des Fachausschusses Infektionsschutz des BVÖGD. Ein Auslaufen der epidemischen Lage beschneide die Möglichkeiten, über Kontaktbeschränkungen die Notbremse zu ziehen, warnte er.

Konkret muss es aus Sicht des BVÖGD zum Beispiel möglich bleiben:

  • Kulturveranstaltungen abzusagen
  • Reisen zu beschränken
  • Übernachtungsangebote zu beschränken
  • Besuchsverbote in Kliniken und Pflegeheimen zu erlassen.

„Es muss möglich bleiben, über Kontaktbeschränkungen Infektionswege zu brechen. Wir wollen dies nicht und wir hoffen, dass dies nicht nötig sein wird. Aber wenn das Gesundheitssystem überlastet wird, dann darf es keine langen Verhandlungen geben, ob Beschränkungen möglich sind. Dafür ist dann keine Zeit“, so Bornhofen.

„Die Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist das absolut falsche Signal. Die Menschen in Deutschland sehen, dass die Intensivstationen immer voller werden und eine Überlastung im Gesundheitswesen droht. Sie haben Angst. Jetzt den Instrumentenkasten der Infektionsbekämpfung einzuschränken, ist nicht vermittelbar“, sagte der Infektionsexperte.

Dringend ist laut dem BVÖGD statt einem Auslaufen der epidemischen Lage jetzt eine nationale Anstrengung, um möglichst vielen Menschen rasch eine Auffrischimpfung oder einen Erstimpfschutz zu ermöglichen.

Pressemitteilung
Berlin, 09. November 2021

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Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) spricht sich wegen der steigenden Zahl von Corona-Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen für eine Impfpflicht für das Betreuungspersonal aus – auch bei ambulanten Pflegediensten.

Das Ziel ist, besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen.

Gründe für die COVID-19-Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen sind die Impflücken bei dem Betreuungspersonal sowie eine mitunter eingeschränkte Immunantwort auf die Impfungen bei Hochbetagten.

Bei ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das Risiko erhöht, dass sie die von ihnen betreuten Bewohner mit SARS-CoV-2 infizieren.

Die Gesundheitsämter müssen deshalb erneut immer wieder alte Menschen in Quarantäne nehmen und ihnen soziale Kontakte verwehren. Einige der geimpften alten Menschen erkranken schwer und auch weiterhin gibt es Corona-bedingte Todesfälle in dieser Gruppe.

Eine Impfung gegen COVID-19 ist auch eine Frage von Verantwortung und Ethik, zum Wohlergehen der Menschen zu handeln, um die man sich in der Pflege oder Betreuung kümmert, lautet die Auffassung des BVÖGD.

Wichtig seien außerdem rasche Auffrischimpfungen von Pflegebedürftigen und verpflichtende Tests für alle Besucher – auch Geimpften – in den Einrichtungen.

Für entscheidend hält der BVÖGD zudem die Aufklärung, denn in Gesprächen zeige sich oft, dass die ungeimpften Betreuungskräfte die Bedeutung der Impfung nicht richtig einschätzten oder Angst vor Nebenwirkungen hätten, die so nicht sein müssten. „Hier müssen die betreuenden Ärztinnen und Ärzte in den Heimen und Pflegediensten ansetzen“, empfiehlt der BVÖGD.

Maskenpflicht, Versammlungsverbot, Lockdown und andere: Der Gesetzgeber hat während der Pandemie viele Regelungen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus erlassen. Eine Sachverständigenkommission soll diese Maßnahmen nun im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums prüfen und evaluieren. Aus dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) wurden Dr. Ute Teichert und die Landesvorsitzende des Verbandes aus Nordrhein-Westfalen, Dr. Anne Bunte, als Sachverständige berufen.

„Wir begrüßen, dass eine unabhängige und externe Kommission die Maßnahmen prüfen und evaluieren wird. Es ist wichtig, dass dabei medizinischer Sachverstand zum Tragen kommt – insbesondere zur öffentlichen Gesundheit. Diesen werden wir in die Arbeit einbringen“, sagte Teichert.

Grundlage für die nötigen Grundrechtseinschränkungen der Bürger während der Pandemie waren die gesetzlichen Regelungen zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Das Infektionsschutzgesetz gibt vor, diese Regelungen bis Ende 2021 extern zu prüfen und zu bewerten.

Das Ergebnis der Kommission soll daher bis Ende Dezember vorliegen. Im Anschluss wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag das Ergebnis der Evaluierung sowie eine eigene Stellungnahme dazu übersenden.

Der BUND hat die Mittel für das Projekt „Studis4ÖGD“ aufgestockt. Gesundheitsämter können die Kosten für studentische Mitarbeiter*innen ab sofort wieder über die Geschäftsstelle des BVÖGD abrechnen.

Hintergrund ist, dass die Mittel zur Finanzierung der Hilfskräfte wegen des großen Bedarfs bereits im ersten Halbjahr aufgebraucht waren.

Die Kosten für Hilfskräfte können rückwirkend über die bekannte Plattform für den Zeitraum Juli bis einschließlich Oktober 2021 ab sofort bis spätestens Ende November 2021 eingereicht werden. Für die Kosten für die Arbeit der Hilfskräfte im November und Dezember 2021 gelten wieder die bekannten Fristen bis Ende des Folgemonats. Die Kosten für November müssen also bis 31. Dezember 2021 und die für Dezember bis 31. Januar 2022 eingereicht werden.

Die Förderbedingungen sind unverändert geblieben:

Stundenlohn: 13,00 Euro Minimum – 15,00 Euro Maximum
Brutto bei Vollbeschäftigung (40h/Woche): 2.020,00 EUR maximal
Zzgl. AG-Anteil zur Sozialversicherung 580,00 EUR maximal
Gesamt pro Mitarbeiter und Monat 2.600,00 EUR maximal

Die Koordinierung und regionale Vermittlung erfolgt über die Geschäftsstelle des BVÖGD. Alle Informationen finden Sie unter www.studis4oegd.de.

Berlin, 05. November 2021

Gemeinsame Pressemitteilung
Berlin, 28. Oktober 2021

Pressemitteilung als PDF | Bericht des Beirates zum Download

Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) hat den ersten Bericht des Beirates für den sogenannten ÖGD-Pakt begrüßt.

„Wir müssen die Gesundheitsämter in Deutschland rasch stärken, damit sie ihre Aufgaben bei der Gesundheitsförderung und dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung erfüllen können – nicht nur bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie, sondern auch bei ihren anderen wichtigen breit gefächerten Aufgaben“, sagte die Vorsitzende des Verbandes, Dr. Ute Teichert.

Teichert, die auch Vorsitzende des Beirates Pakt ÖGD ist („Beirat zur Beratung zukunftsfähiger Strukturen im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst“), übergab den Bericht heute an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Ende 2020 haben die Gesundheitsminister der Länder zusammen mit dem Bundesgesundheitsministerium für zwei Jahre einen „Beirat Pakt ÖGD“ ins Leben gerufen.

Die in den Beirat vom Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit der Gesundheitsminister-Konferenz der Länder (GMK) berufenen Expertinnen und Experten haben die Aufgabe, Vorschläge zu erarbeiten, wie der ÖGD-Pakt sinnvoll umzusetzen ist und die Gesundheitsämter in Deutschland gestärkt werden können.

Der Beirat Pakt ÖGD gründete dazu drei Arbeitsgruppen, die sich mit den Themen „Personal, Finanzierung, Digitalisierung“, „Krisenmanagement, Risikokommunikation, Vernetzung“ und „Public Health inklusive Forschung und Wissenschaft sowie Medizin“ beschäftigt haben. Zum Thema Risiko- und Krisenkommunikation wird der Beirat eine eigene Arbeitsgruppe einrichten. Die in den Arbeitsgruppen erarbeiteten Ergebnisse wurden anschließend in einem jetzt erschienenen ersten Bericht zusammengeführt. Er enthält konkrete Handlungsempfehlungen für eine schnelle Umsetzung des Paktes. Insbesondere sollen Aufgaben und Strukturen des ÖGD im Krisenmanagement in allen Ländergesetzen festgeschrieben, Krisenstabsstrukturen auf allen Ebenen des ÖGD aufgebaut, die Datenerfassung und die Kommunikation vereinheitlicht und zentralisiert sowie Personal aufgebaut und für das Krisenmanagement qualifiziert werden.

„Der Gesundheitsschutz ist DIE Kernaufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge. Dem ÖGD kommt dabei eine besondere Rolle zu. Ich hoffe daher sehr, dass SPD, Grüne und FDP in ihren laufenden Koalitionsverhandlungen unsere Vorschläge aufgreifen und sie in den Koalitionsvertrag für die neue Legislaturperiode einfließen“, sagte Teichert.

Hintergrund ÖGD-Pakt
Im Zuge der Corona-Pandemie hat sich deutlich gezeigt, dass die Gesundheitsämter in Deutschland mehr Fachpersonal und eine bessere technische Ausstattung benötigen. Die Ministerpräsidentenkonferenz und die Bundeskanzlerin haben daher Ende des Sommers 2020 den sogenannten Pakt für den ÖGD beschlossen. Schwerpunkt dieses Paktes sollen die personelle Verstärkung (einschließlich der damit verbundenen Maßnahmen zur Aus- Fort- und Weiterbildung) sowie die bessere technische und digitale Ausstattung der Gesundheitsämter sein. Dafür will der Bund bis 2026 insgesamt vier Milliarden Euro bereitstellen.

Gemeinsame Pressemitteilung
Berlin, 26. Oktober 2021

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Berlin – Die Gesundheitsämter in Deutschland suchen dringend Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie. „Es fehlen rund 500 Vollzeitkräfte. Weil aktuell nur wenig mehr als 200 Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie in den Gesundheitsämtern tätig sind, müssen wir mehr einstellen“, sagte Dr. Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD).

Laut Ärztestatistik der Bundesärztekammer arbeiteten zum 31.12.2020 in den Gesundheitsämtern 224 Fachärztinnen oder Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Nervenheilkunde oder für Kinder- und Jugendpsychiatrie und
-psychotherapie. Sie sind dort überwiegend im „Sozialpsychiatrischen Dienst“ tätig.

Psychisch kranke Menschen, die keinen Zugang zum Regelsystem der gesundheitlichen Versorgung finden, und deren Angehörigen ermöglicht der Sozialpsychiatrische Dienst den Zugang zu für sie passenden Hilfen. Die Mitarbeitenden machen Hausbesuche, führen Kriseninterventionen durch, beraten, unterstützen und vermitteln in weiterführende Hilfen. Ihr Ziel ist dabei, Zwangsmaßnahmen zu vermeiden und den Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben im gewohnten Lebensumfeld zu ermöglichen.

Der Sozialpsychiatrische Dienst kann von sich aus tätig werden, wenn er erfährt, dass jemand Unterstützung benötigt, zum Beispiel, wenn bei einer Person mit einer schweren Depression eine Zwangsräumung droht, weil diese mit der Miete in Rückstand geraten ist.

Der BVÖGD bezieht sich bei seiner Berechnung auf ein Personalbemessungsinstrument des „Bundesweiten Netzwerk Sozialpsychiatrischer Dienste“. Das Netzwerk hat dieses Instrument in einem mehrjährigen aufwendigen Prozesse auf der Basis empirischer Datenerhebungen entwickelt und im Jahre 2018 veröffentlicht.

Danach benötigen die Sozialpsychiatrischen Dienste rund 1,3 Facharztstellen pro 100.000 Einwohner, wenn sie sämtliche ihrer gesetzlichen Aufgaben erfüllen sollen. Das wären bezogen auf die 57.954.693 Einwohner der 13 Bundesländer mit Sozialpsychiatrischem Dienst am Gesundheitsamt rund 753 Vollzeitstellen.

„Die Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie verteilen sich im Augenblick nicht gleichmäßig über die Gesundheitsämter. Sie sind auch bei Weitem nicht alle in Vollzeit tätig und außerdem in vielen Gesundheitsämtern in erheblichem Umfang mit Gutachten für den Amtsärztlichen Dienst beschäftigt statt mit sozialpsychiatrischen Aufgaben“, erläutert Matthias Albers aus dem Vorstand des BVÖGD. Diese Gutachtertätigkeit als Unterstützung für den Amtsärztlichen Dienst ist in dem Personalbemessungsinstrument des „Bundesweiten Netzwerk Sozialpsychiatrischer Dienste“ noch nicht berücksichtigt.

Es geht aber nicht nur darum, die notwendigen Stellen in den Gesundheitsämtern zu schaffen – sie müssen auch besetzt werden. „Ohne einen arztspezifischen Tarifvertrag im Öffentlichen Gesundheitsdienst werden wir die Stellen nicht besetzten können. Das Nachsehen haben dann die Schwächsten in der Gesellschaft, die von allen Hilfen abgeschnitten ihrem Schicksal überlassen werden“, kritisiert Albers.

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