Corona-Sommerwelle: ÖGD weiter zügig ausbauen
Pressemitteilung
Berlin, 16. Juni 2022
Zur sogenannten Corona-Sommerwelle sagt Dr. Johannes Nießen, Vorsitzender des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD):
Die Inzidenzen in Deutschland steigen rasant. Die Gesundheitsämter sind auf diese Herausforderungen sehr unterschiedlich eingestellt: Zusätzliches Personal für den Infektionsschutz aus dem sogenannten Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) ist in etlichen Ämtern noch nicht angekommen oder befindet sich in der Einarbeitung. Außerdem haben viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ämtern sich wieder ihren ursprünglichen Aufgaben zugewandt, zum Beispiel der Versorgung von Kindern und Jugendlichen, psychisch Erkrankten oder der Betreuung von Geflüchteten. Diese wichtigen Aufgaben sind in den Hochphasen der Pandemie regelmäßig liegengeblieben, weil alle Kräfte bei der Pandemiebekämpfung mitgewirkt haben.
Die Ämter sind nun bemüht, ihre Ressourcen für die Pandemiebekämpfung wieder hochzufahren. Wir müssen jetzt einheitlich agieren, dafür sind entsprechend einheitliche Vorgaben aus der Politik nötig.
Entscheidend auch für den Herbst ist, weiterhin möglichst viele Menschen gegen SARS-CoV-2 zu impfen bzw. zu boostern und die Kapazitäten des ÖGD mit Hochdruck weiter auszubauen – personell und technisch. Ganz wichtig ist außerdem, die Förderung durch den Pakt für den ÖGD über den bis 2026 garantierten Zeitraum zu sichern. Andernfalls ist es für die Ämter sehr schwer bis unmöglich, entsprechendes Fachpersonal zu gewinnen.
„Wir müssen uns aufstellen“
Pressemitteilung
Berlin, 08. Juni 2022
Eine Vorbereitung auf steigende SARS-CoV-2-Infektionszahlen in diesem Herbst fordert der Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD). „Die Pandemie ist nicht vorbei. Wir müssen die Infektionszahlen aufmerksam verfolgen und auch erfassen, welche Varianten oder Subvarianten des Virus verantwortlich sind“, sagte der Vorsitzende des Verbandes, Dr. Johannes Nießen. Der Leiter des Kölner Gesundheitsamtes ist auch Mitglied im Corona-Expertenrat der Bundesregierung.
Zu der Vorbereitung gehört laut Nießen, weiterhin möglichst viele Menschen gegen SARS-CoV-2 zu impfen und die Impfstrukturen über den Sommer hindurch aufrecht zu erhalten. Wichtig sei zudem, auf steigende Infektionszahlen regional rasch reagieren zu können. „Der Werkzeugkasten an Infektionsschutzmaßnahmen muss parat sein – Abstandsregeln, Maskenpflicht, sogar regionale Lockdowns müssen rasch möglich sein, wenn sie nötig werden sollten. Wir müssen uns aufstellen, damit wir bei einem ungünstigen Szenario mit aggressiven Virusvarianten und vielen schweren Krankheitsverläufen rasch reagieren können“, so Nießen.
Entscheidend ist laut dem BVÖGD-Vorsitzenden, die Kapazitäten des Öffentlichen Gesundheitsdienst mit Hochdruck auszubauen – personell und technisch. „Ganz wichtig ist dafür, die Förderung durch den Pakt für den ÖGD über den bis 2026 garantierten Zeitraum zu sichern. Nur so können wir hochqualifizierte Fachkräfte für die Gesundheitsämter gewinnen“, betonte Nießen.
Dr. Ute Teichert mit Johann Peter Frank-Medaille ausgezeichnet
Pressemitteilung
Berlin, 13. Mai 2022
Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) hat Dr. Ute Teichert, Leiterin der Abteilung 6 „Öffentliche Gesundheit“ im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), mit der Johann Peter Frank-Medaille ausgezeichnet. Teichert – langjährige Vorsitzende des Verbandes – erhielt die Auszeichnung beim 71. wissenschaftlichen Kongress des BVÖGD, der vom 12. bis 14. Mai in Magdeburg stattfindet. Mit der jährlichen Auszeichnung ehrt der Verband Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) engagiert haben. Im letzten Jahr wurde die Medaille an Bundeskanzlerin a.D. Dr. Angela Merkel vergeben. Weitere PreisträgerInnen sind unter anderen die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer und der ehemalige Vorsitzende des Marburger Bundes Dr. Rudolf Henke.
Dr. Ute Teichert, Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen und Magistra Public Health, leitete von 2002 bis 2012 das Gesundheitsamt im rheinland-pfälzischen Ahrweiler. Von 2014 bis Anfang 2022 war sie Direktorin der länderübergreifenden Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen, der größten Einrichtung für Aus- Fort- und Weiterbildung im ÖDG. Anfang dieses Jahres wurde sie von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach zur Leiterin der Abteilung 6 „Öffentliche Gesundheit“ im BMG berufen.
Einem breiten Publikum ist sie durch zahlreiche Funk- und Fernsehauftritte in ihrer Funktion als Vorsitzende des BVÖGD bekannt, dem sie zwölf Jahre von 2010 bis Anfang dieses Jahres vorstand. „Sie war das Gesicht des ÖGD während der Pandemie“, sagte Dr. Johannes Nießen, ihr Nachfolger als Bundesvorsitzender des BVÖGD.
Mit der Auszeichnung wird Teicherts hohes persönliches und gesundheitspolitisches Engagement und ihr unermüdlicher Einsatz für den ÖGD gewürdigt. „Ute Teichert hat maßgeblich zum ‚Pakt für den ÖGD‘ beigetragen, mit dem der Bund insgesamt vier Milliarden Euro für die personelle Neuaufstellung und die Verbesserung der Digitalisierung in den Gesundheitsämtern bereitstellt“, sagte Dr. Elke Bruns-Philipps aus dem BVÖGD in ihrer Laudatio.
Johann Peter Frank, im Jahr 1745 in Rodalben geboren und 1821 in Wien gestorben, war Arzt und Begründer der öffentlichen Hygiene und eines sozialmedizinischen Gesundheitsdienstes. Die Johann Peter Frank-Medaille ist die höchste Auszeichnung des BVÖGD, die dieser seit 1972 beim jährlichen Bundeskongress verleiht.
Öffentlichen Gesundheitsdienst pandemiefähig machen
Pressemitteilung
Berlin, 12. Mai 2022
„Wir brauchen einen modernen, gut funktionierenden und personell gut ausgestatteten Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) für den Schutz und die Gesunderhaltung unserer Bevölkerung.“ Das sagte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) heute in seinem Grußwort zur Eröffnung des bundesweiten ÖGD-Kongresses in Magdeburg. Der Minister begrüßte, dass die Gesundheitsämter aus Mitteln des sogenannten ÖGD-Paktes im vergangenen Jahr bundesweit knapp 2.000 neue Mitarbeiter einstellen konnten. Er verwies zudem darauf, dass für den Ausbau der Digitalisierung im ÖGD in diesem Jahr rund 220 Millionen Euro zur Verfügung stehen. „Mit einem starken ÖGD hat Gesundheit bessere Chancen“, so Lauterbach.
Kommunen und Bundesländer sollten die Sommermonate intensiv nutzen, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) weiter auszubauen, forderte der Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Dr. Johannes Nießen. „Die im sogenannten ÖGD-Pakt für dieses Jahr vorgesehen rund 3.500 Personalstellen müssen zügig besetzt werden“, sagte Nießen. „Wir sollten im Herbst gut aufgestellt sein, wenn die Infektionszahlen mit SARS-CoV-2 wieder steigen sollten“, so der BVÖGD-Vorsitzende. Er wies daraufhin, dass der ÖGD neben dem Pandemiemanagement viele wichtige andere Aufgabe habe, die in den vergangenen zwei Jahren häufig liegengeblieben seien. Nießen nannte in diesem Zusammenhang Schuleingangsuntersuchungen, Beratungs- und Hilfsangebote für psychisch kranke Menschen und für chronisch kranke sowie körperlich behinderte Menschen.
Nießen betonte, dass gute und konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen entscheidend seien, um Fachkräfte für den ÖGD zu gewinnen. Dazu sei nötig, Ärztinnen und Ärzten in den Gesundheitsämtern endlich einen eigenständigen Tarifvertrag einzuräumen. „Sonst bleiben die Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen aus“, schilderte der BVÖGD-Vorsitzende die Erfahrungen vieler Ämter.
Bund Länder hatten den sogenannten Pakt für den ÖGD im September 2020 beschlossen. Bis Ende 2022 sollen mit den enthaltenen Mitteln mindestens weitere 3.500 Vollzeitstellen in den Gesundheitsämtern geschaffen werden.
Vom 12. bis 15. Mai findet in Magdeburg nach drei Jahren pandemiebedingter Pause der bundesweit größte Kongress für den ÖGD statt. Die Veranstaltung steht unter dem Motto „Der Öffentliche Gesundheitsdienst – Jetzt die Zukunft“.
Fachärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen unverzichtbar für die Versorgung der Bevölkerung
Pressemitteilung
Berlin, 11. April 2022
Die Zahl der in Behörden und Körperschaften tätigen Fachärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen hat zwischen 1998 und 2018 von 1.072 auf 784 und damit um rund 27 Prozent abgenommen. Im gleichen Zeitraum ist das durchschnittliche Alter der Fachärzte/innen für Öffentliches Gesundheitswesen von 50,2 Jahre auf 56,9 Jahre gestiegen. Das zeigt eine aktuelle Analyse in der Zeitschrift „Das Gesundheitswesen“ [1].
Den knapp 400 Gesundheitsämtern in Deutschland stehen laut der aktuellen Ärztestatistik der Bundesärztekammer (Stand vom 31. Dezember 2020) sogar nur 407 entsprechende Fachärztinnen und Fachärzte zur Verfügung. „Je nach regionaler Verteilung arbeiten damit in den Gesundheitsämtern in Deutschland nur ein bis zwei Fachärztinnen oder Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen – mitunter auch gar keine“, sagte der Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Dr. Johannes Nießen.
Der Verband hofft jetzt auf eine Trendumkehr: „Die Gesundheitsämter in Deutschland sind für die Versorgung extrem wichtig. Das hat die Corona-Pandemie für alle sichtbar gemacht. Wir hoffen, dass sich künftig mehr Medizinstudierende für eine Karriere im ÖGD entscheiden“, sagte Nießen. „Sie erwartet eine anspruchsvolle, abwechslungsreiche und sehr befriedigende ärztliche Tätigkeit“, betonte der Leiter des Kölner Gesundheitsamtes.
„Die Arbeit in einem Gesundheitsamt ist immer ein sozialmedizinisches Engagement für die Bevölkerung, für die Schwächeren und die vulnerablen Gruppen. Dazu zählen gerade Kinder und Flüchtlinge“, ergänzte Dr. Elke Bruns-Philipps, stellvertretende Vorsitzende des BVÖGD.
Die Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen dauert nach der derzeitigen Muster-Weiterbildungsordnung fünf Jahre und beinhaltet neben der praktischen Tätigkeit eine theoretische Kursweiterbildung.
[1] Tinnemann P, Bruns-Philipps E, Schumacher J: Quantifizierung der Entwicklungen des Mangels an Fachärzten/innen für Öffentliches Gesundheitswesen im Öffentlichen Gesundheitsdienst und seine Auswirkungen.Das Gesundheitswesen 2022; 84(03): 189 – 198, DOI: 10.1055/a-1510-8764
ÖGD fordert ein Ende ungezielter Testungen, Fortsetzung von Schutzmaßnahmen und Änderungen in der Meldepflicht
Pressemitteilung
Berlin, 05. April 2022
Die Änderungen im Infektionsschutzgesetz mit Wegfall nahezu aller Schutzmaßnahmen bei gleichzeitiger Beibehaltung von Bürgertests bewertet der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) kritisch. Er fordert ausschließlich anlassbezogene Testungen, kurze Isolationszeiten und die Beibehaltung von Schutzmaßnahmen in Innenräumen. Impfungen müssen über den Sommer weiter beworben und niederschwellig angeboten werden.
Mit den jetzt in Kraft getretenen Änderungen im Infektionsschutzgesetz fallen die 3G-Regelung am Arbeitsplatz und die persönlichen Schutzmaßnahmen in weiten Teilen des öffentlichen Lebens. Der BVÖGD hält dies bei den aktuellen Infektionszahlen für zu früh.
„Allerdings begrüßen wir die Beendigung von Quarantäne und Isolation für asymptomatische Träger, Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen. Statt ungezielter Bürgertestungen sollte ausschließlich noch anlassbezogen getestet werden“ so Elke Bruns-Philipps, stellvertretende Vorsitzende des BVÖGD. Dies würde dann für Personal in Gesundheits- Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen gelten und bei Personen, die Symptome einer COVID-Erkrankung zeigen.
Bei einem positiven Erregernachweis sollte dann eine verkürzte Isolation von fünf oder sieben Tagen erfolgen, da die anlassbezogen getesteten Personen entweder im Bereich vulnerabler Gruppen arbeiten oder bei Symptomen eine deutlich höhere Ansteckungsfähigkeit besitzen. Wer 48 Stunden symptomfrei ist, könnte bei einem negativen Schnelltest die Isolation beenden. Asymptomatische Personen – auch Kinder in Kita und Schule – würden nicht mehr getestet, zumal diese auch wenn sie Erregerträger sind, eine deutlich geringere Viruslast und Ansteckungsfähigkeit besitzen.
„Das wäre eine pragmatische Lösung, die die Infektionsausbreitung in kritischen Bereichen kontrolliert, gleichzeitig werden die Gesundheitsämter von der Übermittlung irrelevanter Testergebnisse entlastet“ so Brigitte Joggerst, Sprecherin des Landesverbands Baden-Württemberg.
Masken in geschlossenen Räumen bis die Belastungen in den Krankenhäusern weiter zurückgegangen sind, der fortgesetzte Einsatz für die Impfung und die Vorhaltung einer schnell hochzufahrenden Testlogistik – zum Beispiel angebunden an die Apotheken – sieht der BVÖGD als wesentlich an, auch im Hinblick auf den kommenden Herbst.
Hohe Belastung in der Gesundheitsversorgung braucht tarifliche Anerkennung
Pressemitteilung
Berlin, 01. April 2022
Das Gesundheitssystem in Deutschland ist weiterhin durch hohe Corona-Infektionszahlen und aktuelle Personalengpässe durch Infektionen und Isolationsmaßnahmen extrem belastet. Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) unterstützt die Forderungen des Marburger Bundes für die Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Kliniken.
Im aktuellen Tarifkonflikt zwischen den Ärztinnen und Ärzten der kommunalen Kliniken und der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeber kam es bei verhärteten Fronten gestern zu bundesweiten Streiks und Demonstrationen. „Die Ärztinnen und Ärzte haben – wie das Klinikpersonal insgesamt – seit zwei Jahren Übermenschliches bei der Pandemiebewältigung geleistet. Nun ist es an der Zeit, das tariflich anzuerkennen und die Erholung an Wochenenden und nach Nachtdiensten zu verbessern “ sagte der BVÖGD-Vorsitzende Dr. Johannes Nießen.
Unter der Verweigerungshaltung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber leiden auch die Gesundheitsämter. Trotz tatkräftiger Unterstützung durch den Marburger Bund und die Gesundheitsminister der Länder wird den Gesundheitsämtern ein eigenständiger Ärztetarif verweigert. Dies hat – verglichen mit Kliniken oder dem medizinischen Dienst der Kassen – eine deutlich geringere Grundvergütung von bis zu 1.500,00 € zur Folge.
„Kolleginnen und Kollegen in den Gesundheitsämtern haben in der Pandemiegezeigt, dass sie sich mit großem Engagement für die Bevölkerung einsetzen. Obwohl der Bund mit dem Pakt für ÖGD ausdrücklich Mittel für eine bessere Vergütung zur Verfügung stellt, weigern sich die kommunalen Arbeitgeber das umzusetzen. Selbst wenn wir jetzt Stellen im Rahmen des Pakts neu besetzen können, bleiben die Bewerbungen wegen der schlechten Bezahlung aus“ beklagt die stellvertretende BVÖGD-Vorsitzende Dr. Elke Bruns-Philipps.
In den kommunalen Kliniken arbeiten bundesweit rund 55.000 Ärztinnen und Ärzte. In den knapp 400 kommunalen Gesundheitsämtern sind es aktuell etwa 3.000 Ärztinnen und Ärzte.
Krieg und Pandemie fordern die Gesundheitsämter
Pressemitteilung
Berlin, 16. März 2022
Die Gesundheitsämter in Deutschland sind durch die hohen Corona-Infektionszahlen und die notwendige Versorgung von Flüchtlingen aus der Ukraine extrem gefordert. Darauf weist der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) zum Tag des Gesundheitsamtes am 19. März hin.
Die Pandemie ist nicht vorüber
Nach über zwei Jahren der Pandemiebekämpfung ist der Wunsch nach Normalität groß, im Gesundheitssystem wie im privaten Leben. Bei weiterhin hohen und steigenden Infektionszahlen durch die Omikron-Varianten ist die stationäre Versorgung aber durch die Zahl der zu Versorgenden gefährdet wie auch durch Ausfälle beim Pflegepersonal.
„Umso wichtiger ist es weiterhin für Impfungen zu werben und insbesondere im Gesundheitsversorgungssystem und in Pflegeeinrichtungen auf einen vollständigen Impfschutz beim Personal hinzuarbeiten, besonders im Hinblick auf neue Varianten und Erkrankungswellen“ sagte der BVÖGD-Vorsitzende Dr. Johannes Nießen.
Flüchtlingsversorgung
Die Gesundheitsämter beteiligen sich außerdem intensiv an der Betreuung von Flüchtlingen, die wegen des Krieges Russlands gegen die Ukraine nach Deutschland gekommen sind. Neben der Versorgung bei akuten Infektionskrankheiten stehen die Sicherstellung der medizinischen Versorgung chronischer Erkrankungen und der Impfschutz bei der Unterbringung in Gemeinschaftseinrichtungen im Fokus.
Die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste in den Ämtern kümmern sich zudem um die Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen und die Betreuung dort, um traumatisierten Kindern und Müttern möglichst rasch wieder ein Stück Normalität zu ermöglichen.
„Die Arbeit in einem Gesundheitsamt ist immer ein sozialmedizinisches Engagement für die Bevölkerung, für die Schwächeren und die vulnerablen Gruppen. Dazu zählen gerade Kinder und Flüchtlinge. Unsere Solidarität, unser Mitgefühl und unser Einsatz gilt den Ukrainerinnen und Ukrainern, hier und in ihrer Heimat“, betonte die stellvertretende BVÖGD-Vorsitzende Dr. Elke Bruns-Philipps.
Das Robert Koch-Institut hat im Jahr 2019 erstmals einen Tag des Gesundheitsamtes ausgerufen. Er findet jedes Jahr am 19. März statt – dem Geburtstag von Johann Peter Frank. Der Mitte des 18. Jahrhunderts geborene Arzt und Sozialmediziner gilt als Begründer des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Auf längere Sicht hilfreich und wichtig
Pressemitteilung
Berlin, 15. März 2022
Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) unterstützt die sogenannte Impfpflicht für medizinische und pflegerische Fachberufe. Sie schütze Menschen, die bei einer Coronainfektion ein besonders hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben.
„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird in der Omikron-Welle und gegen die BA.2-Variante nicht mehr helfen. Sie ist aber wichtig, damit im kommenden Herbst und Winter vulnerable Gruppen geschützt sind“, sagte der Vorsitzende des BVÖGD, Dr. Johannes Nießen.
Mitarbeiter von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen hatten bis zum 15. März Zeit, gegenüber ihrem Arbeitgeber zu belegen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Andernfalls müssen die Arbeitgeber diese Personen dem Gesundheitsamt melden.
Nießen rechnet damit, dass die Bearbeitung der Meldungen in den Ämtern und die sich gegebenenfalls anschließenden Anhörungen bis in den Sommer hinziehen werden. „Es wird ab dem 16. März nicht sofort zu Betretungs- oder Beschäftigungsverboten für die Mitarbeiter in den Einrichtungen kommen“, stellte er klar.
Bei der Entscheidung, ob Mitarbeiter von der Betreuung von Patienten oder Pflegeheimbewohnern ausgeschlossen werden, haben die Behörden einen Ermessensspielraum, damit bei einer schwierigen Personalsituation in einer Einrichtung die Versorgung dort nicht zusammenbricht. „Es wird wohl Betretungsverbote geben – wir rechnen aber nicht damit, dass diese die Versorgung flächendeckend gefährden“, so Nießen. Dafür sei die Impfquote beim medizinischen Personal insgesamt zu hoch.
Bronzenes Ehrenzeichen des BZÖG geht 2022 nach Niedersachsen
Pressemitteilung
Berlin, 04. März 2022
Durch eine Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes sind zukünftig die zahnärztlichen Reihenuntersuchungen wieder Teil der Schulgesundheitspflege. Dadurch dürfen alle Kinder vom zahnärztlichen Dienst untersucht werden, die Eltern werden im Vorfeld informiert und der bürokratische Aufwand reduziert. Hiervon profitieren besonders Kinder, die schlechten Zugang zum regulären Versorgungssystem haben.
Der Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) zeichnet das Engagement für diese Gesetzesänderung mit dem bronzenen Ehrenzeichen aus und verleiht dieses an
- Susanne Franke-Zimmermann, Zahnärztlicher Dienst Region Hannover und Landesstellenleitung
- Dr. med. dent. Hendrik Behrens-Birkenfeld, Zahnärztlicher Dienst Gesundheitsamt Hildesheim
- Jeanette Kluba, Geschäftsleitung der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Niedersachsen e.V. (LAGJ) und
- Katharina Hespe-Jungesblut, Niedersächsisches Landesgesundheitsamt.
„Alle Beteiligten haben gemeinsam und engagiert die Politik wie auch die beteiligten Ministerien und die Krankenkassen auf die Problematik hingewiesen und konstruktiv auf eine Lösung hingearbeitet. Das war eine wirklich gelungene Gemeinschaftsarbeit, die verdeutlicht, dass der öffentliche Gesundheitsdienst in Niedersachsen auf Prävention und Teilhabe ausgerichtet ist. So können Zahnerkrankungen bei Kindern frühzeitig erkannt und das Risiko einer dauerhaften Belastung minimiert werden“, so Dr. Elke Bruns-Philipps, stellvertretende Bundesvorsitzende der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bei der Preisverleihung.
Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern und Jugendlichen frühzeitig festzustellen, bieten die zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter mit ihren Teams Untersuchungen und Impulse zur Zahnpflege und Prophylaxe an. Ziel ist es, den Kindern und Jugendlichen ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln, Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten. Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.
Die niedersächsische LAGJ unterstützt die Herstellung und Erhaltung einer guten Mundgesundheit durch die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe. Sie führt landeseinheitliche Fortbildungsmaßnahmen für die Prophylaxe-Fachkräfte durch, unterstützt Fortbildungsveranstaltungen für „Multiplikatoren“, dokumentiert die Gruppenprophylaxe entsprechend der Landesrahmenvereinbarung und sie tauscht sich regelmäßig mit relevanten Akteuren des Gesundheitssektors aus.
Der Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) verleiht das Bronzene Ehrenzeichen jährlich und ehrt damit Persönlichkeiten, die sich um das Öffentliche Gesundheitswesen und die Jugendzahnpflege auf Landesebene verdient gemacht haben.
BVÖGD bestellt neuen Vorstand
Pressemitteilung
Berlin, 07. Februar 2022
Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) hat einen neuen geschäftsführenden Vorstand bestellt: Dr. Johannes Nießen aus Köln, Dr. Elke Bruns-Philipps aus Hannover und Dr. Katharina Hüppe aus Hildesheim werden den Verband ab sofort leiten. Die Neuorganisation wurde notwendig, weil die bisherige Verbandsvorsitzende, Dr. Ute Teichert, die Leitung einer Abteilung im Bundesgesundheitsministerium übernommen und deshalb den Verbandsvorsitz niedergelegt hatte.
„Die wichtigste Aufgabe bleibt aktuell die Bewältigung der Corona-Pandemie. Ich hoffe, dass viele Fachkräfte, die jetzt beim Pandemiemanagement mithelfen, sich dafür entscheiden, auch künftig im ÖGD für die Gesundheit unserer Gesellschaft zu arbeiten“, sagte der neue Verbandsvorsitzende Nießen.
„Dazu laden wir alle Interessierten zu unserem Bundeskongress vom 12. bis 14. Mai in Magdeburg ein. Wir arbeiten mit Hochdruck an einem Programm, das neben wissenschaftlichen Highlights auch Einsteigern in den ÖGD einen Einblick in die Vielfältigkeit dieses Fachgebiets ermöglicht“, betonte Bruns-Philipps, erste stellvertretende Vorsitzende des BVÖGD.
„Studierende müssen wissen, dass es den ÖGD gibt und hier spannende und unentbehrliche ärztliche Arbeit geleistet wird“, ergänzte Hüppe, die sich ebenfalls bereits seit Jahren für die Nachwuchsarbeit einsetzt.
Nießen ist nach einer jahrelangen Laufbahn im ÖGD in Bonn und Hamburg seit 2019 Leiter des Kölner Gesundheitsamtes. Der Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen ist Mitglied des Expertenrates, der das Bundesgesundheitsministerium in der Corona-Pandemie berät, und Mitglied im sogenannten Beirat Pakt ÖGD.
Bruns-Philipps ist Fachärztin für Strahlentherapie und Magister Public Health. Sie arbeitet seit über 20 Jahren im ÖGD und leitet eine Abteilung im Niedersächsischen Landesgesundheitsamt.
Hüppe übernahm als Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen nach Tätigkeit im Gesundheitsamt Hannover im Jahr 2011 die Leitung des Gesundheitsamts Hildesheim. Ihr Arbeitsschwerpunkt ist der Infektionsschutz.
Impfpflicht im Gesundheitswesen: Bundesweit einheitliche Regeln nötig
Pressemitteilung
Berlin, 03. Februar 2022
Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) unterstützt den verpflichtenden Tätigkeits- und einrichtungsbezogenen Impfschutz für medizinische und pflegerische Fachberufe. Dieses Vorgehen schützt Menschen, die bei einer Coronainfektion ein besonders hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. In erster Linie ist dabei der Arbeitgeber in der Verantwortung, den Impfstatus der Mitarbeitenden zu erheben und auf eine Impfung beziehungsweise eine Vervollständigung des Impfstatus hinzuwirken.
Die Gesundheitsämter gehen momentan davon aus, dass im Schnitt bis zu zehn Prozent der Beschäftigten keinen eindeutigen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können und deshalb an das Gesundheitsamt gemeldet werden. „Das ist eine erhebliche Belastung, die die Gesundheitsämter nicht zeitnah bewältigen können – insbesondere, weil die Ämter jeden Einzelfall prüfen müssen und gegebenenfalls eine Anhörung erfolgen soll“, erläutert Dr. Johannes Nießen, erster stellvertretender Bundesvorsitzender des BVÖGD.
Der Gesetzgeber sei daher gefordert, für die Umsetzung der Impfpflicht die Zuständigkeiten, Verfahrensabläufe und Bewertungen zu klären und einheitlich für die Länder und Kommunen zu regeln. Dabei würde eine längere Frist zur Durchsetzung zwar nicht die Arbeitslast reduzieren, könnte aber aus Sicht des BVÖGD ein Weg sein, die Impfpflicht umzusetzen, ohne das System auf beiden Seiten – in der Pflege und im Gesundheitsamt – zu überlasten.
„Der einrichtungsbezogene Impfschutz soll besonders zur Vermeidung erneuter Infektionswellen und Beschränkungen in den Einrichtungen im kommenden Herbst beitragen. In der jetzt noch heftigen Omikronwelle müssen die Gesundheitsämter die akute Lage bewältigen und haben keine Ressourcen die vorgelegten Dokumente zeitnah zu prüfen“, so die stellvertretende Bundesvorsitzende des BVÖGD, Dr. Elke Bruns-Philipps.
Werden keinerlei Impf- oder Genesenennachweise vorgelegt, ist die Rechtslage eindeutig – dann ist eine Tätigkeit im patientennahen Bereich vorerst nicht mehr möglich. „Die sich an die Prüfungsverfahren anschließenden arbeitsrechtlichen Fragen hinsichtlich Einsatzmöglichkeiten in patientenfernen Bereichen, Freistellungen, Einstellung der Lohnfortzahlung und ggf. Kündigungen seitens des Arbeitgebers sind arbeitsrechtlich zu klären und nicht Aufgabe des Gesundheitsamtes“, so Bruns-Philipps.