Brandenburg stärkt Öffentlichen Gesundheitsdienst
Brandenburg will zum 1. Januar 2018 dauerhaft der „Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf“ beitreten und damit die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) verbessern. Das Kabinett stimmte heute einem dafür erforderlichen Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums zu.
Gesundheitsstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt: „Wir brauchen ausreichend qualifizierte Fachkräfte im Öffentlichen Gesundheitsdienst, dessen Aufgaben vor allem von den kommunalen Gesundheitsämtern wahrgenommen werden. Von zentraler Bedeutung für die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften sind gute Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Mit dem Beitritt zur Akademie bieten wir in Brandenburg allen Beschäftigten im ÖGD den Zugang zu einem bewährten, qualitätsgesicherten, praxisorientierten und vielschichtigen Bildungsangebot, das wir ohne Kooperation mit anderen Ländern allein niemals schaffen könnten. Das stärkt den ÖGD und den Verbraucherschutz im Land Brandenburg nachhaltig.“
„Das Bildungsangebot wird zukünftig auch vom Fachpersonal des Landes und der Landkreise im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes (z.B. Überwachung der Lebensmittel und Futtermittel) nutzbar sein, so dass die europarechtlichen Anforderungen mit der erforderlichen Fachkunde konsequent vollzogen werden können“, so Verbraucherschutzminister Stefan Ludwig.
Die Akademie (www.akademie-oegw.de) ist eine öffentlich-rechtliche Bildungsinstitution. Sie wurde 1971 auf der Grundlage eines Staatsvertrages als bundesweit einzige länderübergreifende Einrichtung für die Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Beschäftigten im Öffentlichen Gesundheitswesen gegründet. Dazu gehören zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen, die in den kommunalen Gesundheitsämtern arbeiten.
Derzeit gehören die Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein als Trägerländer der Akademie an. Brandenburg ist damit das neunte Bundesland, das sich der Akademie anschließen und sich an der Finanzierung beteiligen will.
Auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung, die das Kabinett im Juni 2017 beschlossen hatte, beteiligt sich Brandenburg bereits in diesem Jahr an der Akademie. Für den dauerhaften Beitritt des Landes zum „Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf“ ist jedoch aufgrund der staatsvertraglichen Wirkung ein Gesetz erforderlich. Wenn der Landtag das Gesetz beschließt, kann das Gesundheitsministerium der Akademie die Beitrittserklärung Brandenburgs überreichen. Der Landtag hatte die Landesregierung im vergangenen Jahr mit dem Beschluss „Den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Brandenburg stärken“ (Drucksache 6/4526-B) aufgefordert, den Beitritt zur Akademie zu prüfen.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist neben der ambulanten und stationären Versorgung ein zentraler Bereich des Gesundheitswesens. Unter der Bezeichnung ÖGD werden alle Einrichtungen des öffentlichen Dienstes des Bundes, der Länder und der Kommunen zusammengefasst, die sich schwerpunktmäßig mit der Gefahrenabwehr (Infektionsschutz, Hygiene, Umweltbezogener Gesundheitsschutz), dem Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, der Betreuung psychisch Kranker und abhängigkeitskranker Menschen, der Vermittlung und Koordinierung von gesundheitlichen Leistungen und Angeboten sowie mit der Aufsicht über die Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens befassen.
Pressemitteilung
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Wie stehen die Parteien zu Public Health und zum ÖGD?
Fragen vor der Bundestagswahl.
Im Rahmen des „Zukunftsforum Public Health“ haben sich über 150 Expertinnen und Experten aus Theorie und Praxis der Öffentlichen Gesundheit in Deutschland mit unterschiedlichen Bereichen der Bevölkerungsgesundheit auseinandergesetzt.
Aus den Ergebnissen des Zukunftsforums wurden 18 Fragen als Wahlprüfsteine erarbeitet, um zu erfragen, welche Maßnahmen Parteien in Regierungsverantwortung ergreifen wollen, um die Bevölkerungsgesundheit in Deutschland zu fördern. Diese Fragen wurden an die im Bundestag und den Landtagen vertretenen Parteien (CDU/CSU, SPD, DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD) versendet. Lesen Sie, was die Parteien darauf antworten, vielleicht gibt Ihnen das auch eine Entscheidungshilfe zur Bundestagswahl.
Mehr zu den Standpunkten der Parteien zu anderen Themen erfahren Sie beim Wahl-O-Mat
Kammerchef Rheinland-Pfalz fordert Reform für den ÖGD
Bessere Bezahlung für Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst – Dr. Günther Matheis drängt auf eine Reform.
Der Ärztemangel im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) sei auch eine Folge der schlechten Bezahlung der Ärzte in den Gesundheitsämtern, zeigte sich Matheis überzeugt. Er bezeichnete eine Angleichung der Tarifgehälter der Ärzte in den Gesundheitsämtern als unverzichtbar. Denn Nachwuchsgewinnung im ÖGD sei schwierig, wenn die Gehälter der Kollegen dort um rund 1000 Euro brutto im Monat niedriger liegen als in der Klinik.
Im vergangenen Jahr haben die Gesundheitsminister der Länder in einem gemeinsamen Beschluss erneut angemahnt, arztspezifische tarifliche und besoldungsrechtliche Regelungen für angestellte und beamtete Ärzte im ÖGD zu schaffen, und zwar in Anlehnung an die Vergütung in Krankenhäusern.
Die Landesärztekammer begrüßte auch den Beitritt des Landes Rheinland-Pfalz zur Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen. Das Kabinett hatte den Beitritt 2016 beschlossen, um den ÖGD zu stärken. Die Akademie hat ihren Sitz in Düsseldorf und fungiert als länderübergreifende Bildungseinrichtung für Aus-, Fort- und Weiterbildung von Beschäftigten des ÖGD. Sie wurde 1971 mittels Staatsvertrag gegründet und wird als Bildungseinrichtung von den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein getragen. „Mit seinem Beitritt setzt das Land ein wichtiges Signal für die Stärkung des ÖGD“, sagte Kammer-Präsident Matheis.
Er mahnte, die Zahl der Ärzte in den Gesundheitsämtern sei in den vergangenen 20 Jahren bundesweit um rund ein Drittel zurückgegangen. Im Vorjahr gab es etwa 2500 Ärzte in kommunalen Gesundheitsämtern — in Rheinland-Pfalz sind es derzeit 52. (aze)
https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/941997/rheinland-pfalz-kammerchef-fordert-reform-oegd.html
19. Internat. EUSUHM-Kongress zur Kinder- und Jugendgesundheit
Die EUSUHM-Kongresse habe das Ziel Fachleute aus den europaweit sehr unterschiedlich organisierten öffentlichen Gesundheitsdiensten bzw. der jeweiligen Primary Health Care – Organisationen zusammenzubringen und einen intensiven Austausch über die nationalen Grenzen hinweg zu ermöglichen.
Das Kongressmotto des alle zwei Jahre statt findenden Kongresses ist:
„Mind the gap! Building bridges to better health for all young people“
Das Programm ist online abrufbar, eine Anmeldung ist noch bis zum 31.08.2017 möglich: www.eusuhm.org die Rubrik „congress“ aufrufen und dort „2017 Leuven, Belgien“ anklicken Oder direkt über https://Kuleuvencongres.be/EUSUHM2017/
BVÖGD begrüßt neue Leitlinie zur Tuberkulose
Der Bundeverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes begrüßt die Aktualisierung der DZK Leitlinie „Tuberkulose im Erwachsenenalter – Leitlinie zur Diagnostik und Therapie, einschließlich Chemoprävention und –prophylaxe“ des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose e.V.
Der Dank gilt allen beteiligten Fachgesellschaften und deren Mitgliedern, die an der Ausarbeitung teilgenommen haben. Besonders danken wir auch den Mitgliedern des Arbeitskreis Tuberkulose im Fachausschuss Infektiologie des BVÖGD.
Die Leitlinie kann auf der neuen Webseite des DZK frei heruntergeladen werden.
Die weiterhin gültigen DZK-Empfehlung von 2012 zur „Therapie, Chemoprävention und Chemoprophylaxe der Tuberkulose im Erwachsenen- und Kindesalter“ finden sie hier.
Gerne weisen wir auch auf die aktualisierte Homepage des DZK unter www.dzk-tuberkulose.de hin.
Ärzte im ÖGD endlich nach Ärzte-Tarif bezahlen
Botzlar: Ärzte im ÖGD endlich nach Ärzte-Tarif bezahlen
„Salbungsvolle Worte haben die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst schon häufig gehört – jetzt müssen den Worten endlich Taten folgen. Die Ärzte im ÖGD haben Anspruch darauf, ihre Leistungen entsprechend dem Niveau der arztspezifischen Tarifverträge für Kliniken vergütet zu bekommen“, sagte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, anlässlich der heutigen Gesundheitsministerkonferenz der Länder in Bremen. Die öffentlichen Arbeitgeber seien aufgefordert, entsprechende Tarifverhandlungen mit dem Marburger Bund aufzunehmen.
Die hochqualifizierte und engagierte Arbeit der Ärztinnen und Ärzte im ÖGD findet bislang keinen Niederschlag in ihren tariflichen Arbeits- und Entgeltbedingungen. Zwar hat die Gesundheitsministerkonferenz der Länder in früheren Beschlüssen die unzureichende tarifliche Regelung der Arbeits- und Entgeltbedingungen kritisiert und die öffentlichen Arbeitgeber nachdrücklich zum Abschluss arztspezifischer Regelungen aufgefordert. Dieser Aufforderung sind die Arbeitgeber aber bisher nicht nachgekommen.
Die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst leisten bei der Gefahrenabwehr, dem Infektionsschutz, bei schulischen Eingangsuntersuchgen und der Gesundheitsförderung unschätzbare Dienste. „Bereits jetzt gibt es aufgrund der unzureichenden Bezahlung der Ärzte im ÖGD einen erheblichen Personalmangel – ohne entsprechende Änderungen droht der ÖGD weiter auszubluten. Dann gerät aber auch der Gesundheitsschutz der Bevölkerung in Gefahr“, warnte Botzlar. Die Anzahl der Ärzte im ÖGD ist in den vergangenen 20 Jahren um etwa ein Drittel auf aktuell rund 2.500 zurückgegangen.
ÖGD-Ärzte verdienen im Durchschnitt etwa 1.000 Euro pro Monat weniger als ihre Kollegen in den Kliniken. Ursache dafür sind unterschiedliche Tarifregelungen. Während für Ärzte in kommunalen Krankenhäusern der vom Marburger Bund mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ausgehandelte Ärzte-Tarifvertrag gilt, werden Ärzte in Gesundheitsämtern nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt.
Quelle: Marburger Bund (21.06.2017)
Hamburger Ärzteparlament an GMK: bessere Bezahlung für den ÖGD
Anlässlich der am Folgetag in Bremen beginnenden Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg am 20. Juni einstimmig eine Resolution verabschiedet, in der sie die bessere Bezahlung von Ärztinnen und Ärzten im Öffentlichen Gesundheitsdienst fordern. Diese sollen bezahlt werden wie Krankenhausärztinnen und -ärzte.
Derzeit werden Ärztinnen und Ärzte im Gesundheitsamt im Vergleich zum stationären Bereich auf dem Niveau eines Berufsanfängers eingestuft und nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt. Dies macht einen monatlichen Einkommensunterschied von ca. 1.000 Euro aus. Entsprechend hoch ist die Zahl der unbesetzten Stellen. „Dabei wissen wir nicht erst seit EHEC und der Herausforderung durch die vielen Flüchtlinge, die im vergangenen Jahr zu uns kamen, wie wichtig ein funktionsfähiger Öffentlicher Gesundheitsdienst für unsere Gesellschaft ist“, sagte Ärztekammerpräsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery.
Gespräche über Arzttarife im Berliner ÖGD
Am Mittwoch, 14. Juni, hat ein weiteres Arbeitsgespräch des MB-Landesverband Berlin/Brandenburg mit dem Staatssekretär in der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Boris Velter, zur schnellstmöglichen Einführung von Arzttarifen im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) stattgefunden. Dabei war wieder der ernsthafte Wille der Senatorin und des Staatssekretärs zu einem gemeinsamen Vorgehen im Sinne einer Stärkung des ÖGD zu spüren. Erfreulich ist, wie konsequent schnell und pragmatisch die Gesundheitsverwaltung nach einvernehmlichen Regelungen mit dem Marburger Bund als künftigem Tarifpartner sucht.
Quelle: Marburger Bund Zeitung
Ärztekammer Bremen: „Ärzte im ÖGD brauchen bessere Vergütung“
Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) müssen besser bezahlt werden.
Diese Forderung hat gestern die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Bremen erhoben. Die Delegierten wiesen darauf hin, dass ein qualitativ ausreichender Gesundheitsschutz der Bremer Bevölkerung nur mit ausreichenden ärztlichen Ressourcen erzielt werden kann. Dazu müssten auch attraktive Anreize geschaffen werden, dass ÖGD-Fachärzte sich für eine Karriere im Gesundheitsamt entscheiden.
Derzeit werden Ärzte im Gesundheitsamt im Vergleich zum stationären Bereich auf dem Niveau eines Berufsanfängers eingestuft und nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt. Entsprechend hoch sei die Zahl der unbesetzten Stellen im ÖGD. Deutschlandweit ist die Zahl der berufstätigen Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen laut Ärztekammer Bremen um etwa 22 Prozent gesunken, obwohl gleichzeitig der Zahl der Fachärzte um 21 Prozent anstieg.
Anlehnung an MB-Tarifverträge
Um diese Lücken zu schließen, sei eine höhere Vergütung erforderlich, so die Delegierten. Angemessen sei eine tariflich abgesicherte Angleichung der Vergütung der Ärzte im ÖGD an die in den Kliniken üblichen arztspezifischen Tarifverträge des Marburger Bunds. Das sollte vorzugsweise durch eine Einbeziehung des ÖGD in den Ärztetarifvertrag für die kommunalen Kliniken (TVÄ/VKA) erfolgen, hieß es.
Anknüpfend an die Forderung der Delegierten appellierte Heidrun Gitter, Präsidentin der Ärztekammer Bremen, an die am 20. und 21. Juni in Bremen tagende Gesundheitsministerkonferenz der Länder. Diese sollten sich „aktiv dafür einsetzen“, dass Ärzte im ÖGD in die für Krankenhausärzte üblichen Tarifverträge des Marburger Bundes einbezogen werden, sagte sie.
Die Delegiertenversammlung forderte zudem, dass Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern sofort aus der PEP-Quote herausgenommen werden sollen. PEP ist die Abkürzung für Personalentwicklungsprogramm und bestimmt den Personalabbau im bremischen öffentlichen Dienst. Seit 1993 werden durch das PEP Personalabbauquoten vorgegeben, zurzeit liegt die Quote bei zwei Prozent jährlich. Ausgenommen von der PEP-Quote sind Lehrer und Polizisten.
Diese Ausnahme müsse sofort auch für Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern festgeschrieben werden, so die Delegiertenversammlung. Zwar sei auch das Gesundheitsamt eine Behörde, dennoch seien die wenigsten Angestellten reine Verwaltungskräfte. Vielmehr handele es sich zum Beispiel um Ärzte, Sozialarbeiter, Pädagogen, Pflegekräfte, Chemiker oder Ernährungswissenschaftler. Aufgaben, die eine spezielle fachliche Qualifikation erforderten, auf andere Kollegen zu übertragen, sei daher in den meisten Fällen nicht möglich.
Die Delegiertenversammlung befasste sich gestern ausführlich mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst. Eine Arbeitsgruppe hatte im Auftrag der Delegiertenversammlung in mehreren Sitzungen ein Arbeitspapier entwickelt, in dem konkrete Ziele für den ÖGD benannt wurden. So müsse Wissen über die Aufgaben des ÖGD im Land Bremen in Ärzteschaft und Bevölkerung gefördert werden. Auch die Kommunikation zwischen den Gesundheitsämtern und den in Klinik und Praxis tätigen Ärztinnen und Ärzten muss verbessert werden. Die Delegierten stimmten dem Papier einstimmig zu.
Quelle: may/EB/aerzteblatt.de – Ärzteblatt vom 13. Juni 2017
Öffentlicher Gesundheitsdienst – Fehlen Verdienst und Leitbild?
Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) sieht in den Einkommensunterschieden zu Kliniken und Praxen einen entscheidenden Grund für den ärztlichen Nachwuchsmangel im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Neben stärkeren finanziellen Anreizen könnte nach seiner Meinung auch ein modernes Leitbild für die Tätigkeit helfen. In einer Diskussion zum Thema im Schweriner Landtag verwies Glawe in diesem Zusammenhang auf Vorschläge einer länderoffenen Arbeitsgruppe unter Federführung seines Bundeslandes, die hierzu erste Vorschläge erarbeitet hat.
In dem Leitbild soll der ÖGD nach seinen Angaben als Netzwerk charakterisiert werden, „das mit und in allen Gesundheitsbereichen von der Gesundheitsförderung bis zur Gesundheitsversorgung tätig ist“. Der Entwurf des neuen Leitbildes befindet sich derzeit bundesweit in der Abstimmung, nachdem die Gesundheitsministerkonferenz der Länder dieses Thema im vergangenen Jahr wie berichtet angeschoben hatte. Glawe begrüßte auch Lehrveranstaltungen des ÖGD an den Universitäten in Rostock und Greifswald, um die ÖGD-Tätigkeit unter Medizinstudierenden bekannter zu machen.
Zudem prüft Mecklenburg-Vorpommern derzeit einen Beitritt zur Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen Düsseldorf, um auch ÖGD-Mitarbeitern aus dem Nordosten Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote zu ermöglichen. Entsprechende Mittel sind für den nächsten Landeshaushalt bereits eingestellt.
Die Einkommensunterschiede zu Ärzten in Kliniken und Praxen resultieren aus der Einstufung der ÖGD-Ärzte, die wie Verwaltungsangestellte vergütet werden. Gesundheitsministerkonferenz, Deutscher Ärztetag und Marburger Bund haben bereits auf diese Unterschiede hingewiesen. „Aufgrund der Tarifautonomie besteht jedoch nur die Möglichkeit, an die Tarifpartner zu appellieren“, sagte Glawe.
Quelle: Ärztezeitung vom 06.06.2017
Stellungnahme des FA Infektionsschutz zu Tuberkulose
Grundvoraussetzungzu Bekäpfung der Tuberkulose
Eine Grundvoraussetzung für die Eindämmung der Tuberkulose im Sinne des Infektionsschutzes ist die frühzeitige Diagnose sowie die adäquate und vollständige Therapie der Tuberkulose bei Flüchtlingen so schnell wie möglich nach Einreise. Die Patienten sollen grundsätzlich in der medizinischen Regelversorgung behandelt werden. Für Kinder muss der Zugang für eine pädiatrische Versorgung sichergestellt werden. Kinder sollten die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen erhalten und grundsätzlich spätestens vor der Einschulung (auch in höhere Klassen) oder vor Eintritt in einer Kindertagesstätte pädiatrisch untersucht werden. In diesem Rahmen ist unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie (DGPI) immer auch die Indikation zur Durchführung einer Tuberkulose-Diagnostik zu prüfen.
Untersuchung von Asylbewerbern
Nach bisher vorliegenden Untersuchungen in Erstaufnahmestellen und Gesundheitsämtern im Rahmen der Erstuntersuchung nach § 36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz und § 62 Asylgesetz beträgt die Prävalenz der latenten tuberkulösen Infektion bei Kindern und Schwangeren (definiert als positiver Interferon-Gamma-Test (IGRA) ohne Krankheitszeichen einer Tuberkulose), je nach Alter und Herkunftsland zwischen ca. 1 % und ca. 17 % (nicht publizierte Daten aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst, u. a. Stuttgart, Trier-Saarburg, Stadt Augsburg, Land Brandenburg). Bisher sind keine validen Aussagen darüber möglich, wie hoch das Risiko für latent infizierte Personen aus verschiedenen Herkunftsländern ist, manifest an Tuberkulose zu erkranken, und ob ein risikobasiertes Screening z. B. auf Basis der Herkunftsländer sinnvoll ist. Internationale Studiendaten zeigen, dass Asylbewerber, Flüchtlinge und andere Zuwanderer aus Hochprävalenzländern noch Jahre nach der Einreise ein höheres Erkrankungsrisiko aufweisen.