IfSG Novellierung
Stellungnahme des Fachausschusses Infektionsschutz des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) vom 27. Januar 2017 zum zweiten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
Im September 2016 legte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Referentenentwurf zur Änderung des IfSG mit der Bitte um Stellungnahme vor. Ein zweiter Entwurf des „Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ wurde nachfolgend vom Bundeskabinett am 21. Dezember 2016 beschlossen.
Im Rahmen der Anhörung zum 1. Entwurf hat der BVÖGD im Oktober 2016 ausführlich Stellung genommen. Die detaillierte Stellungnahme ist dem Anhang zu entnehmen (Anlage). Nachfolgend findet sich ein Überblick über die Änderungen mit einigen wichtigen Informationen zu besonders relevanten Punkten.
Überblick
Kernstück des Entwurfs ist die Weiterentwicklung des Meldewesens hin zu einer durchgängigen elektronischen Informationsverarbeitung. Das Projekt trägt den Namen DEMIS (Deutsches Elektronisches Meldesystem für den Infektionsschutz). Der beschlossene Entwurf enthält aber auch zahlreiche weitere Änderungen verschiedener Abschnitte des IfSG und anderer gesetzlicher Regelungen. Hierzu gehören z. B. die Konkretisierung und Erweiterung der Meldepflichten bei nosokomialen Infektionen und Besiedlungen mit Multiresistenten Krankheitserregern (§§ 6-7), Erweiterung der nosokomialen Surveillance auf Rehakliniken, erweiterte Regelungen zu Benachrichtigungspflichten der Gesundheitsbehörden an z. B. Veterinär- und Immissionsschutzbehörden (§ 27), Änderungen im 6. Abschnitt über Gemeinschaftseinrichtungen, die Einbeziehung von Kleinbadeteichen in die Wasserüberwachung nach § 37 IfSG und Maßnahmen zum Umgang mit Polioviren in Laboren (im Rahmen der weltweiten Polioeradikationsstrategie der WHO, § 50a).
Neben den Änderungen des IfSG erfolgen z.B. auch Änderungen des Internationalen Gesundheitsvorschriften-Durchführunsgesetzes, des Ausländerzentralregister-Gesetzes (AZR) und des Tiergesundheitsgesetzes. Einige der Änderungen werden in der vorliegenden Zusammenstellung näher erläutert.
Elektronisches Meldewesen – Hintergrund zu DEMIS
Mit Inkrafttreten des IfSG im Jahr 2001 wurden elektronische Lösungen zur Verfügung gestellt, mit denen gemeldete Daten von Gesundheitsämtern und Landesbehörden bearbeitet und übermittelt werden können. Für die Meldungen selbst wurde lange Zeit kein solcher Bedarf gesehen. Dies änderte sich mit der Influenza-Pandemie 2009 und dem großen EHEC Ausbruch im Jahr 2011 und führte zu einem entsprechenden Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Hier wurde festgestellt, „…dass die frühzeitige Erkennung von Infektionsgefahren mit überregionalem Bezug eine schnellere Information an die Landesbehörden und das RKI voraussetzen“. Die GMK beauftragte die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden, in Zusammenarbeit mit dem BMG und dem RKI Vorschläge für eine Verbesserung des Meldesystems zu erarbeiten. Hierbei ging es der GMK vor allem um die Nutzung technischer Möglichkeiten, um vollständige tagesaktuelle Zahlen zu erhalten.
ÖGD – Bis an die Grenzen der Handlungsfähigkeit
Der ÖGD und seine prekäre Situation sind Hautthema in der ersten Ausgabe 2017 des Ärzteblatt Schleswig-Holstein
Schon mehrfach hat sich die Gesundheitsministerkonferenz mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) beschäftigt. In diesem Sommer fasste die Versammlung der Gesundheitsminister und -senatoren erneut einen Beschluss, um die „unverzichtbare Rolle des ÖGD im Gesundheitswesen“ zu stärken. Den politischen Absichtserklärungen müssen nun Taten auf der kommunalen Ebene folgen, denn der ÖGD ringt schon seit Jahren um Nachwuchs. Vakante Stellen können zum Teil Jahre nicht besetzt werden, weil sich keine geeigneten Bewerber finden. Die Situation ist inzwischen schon so prekär, dass sich die Gesundheitsämter gegenseitig kompetentes Personal abwerben, weil die Aufgabenbereiche beständig zunehmen und kaum noch mit vorhandenen Ressourcen gestemmt werden können. „Das nützt uns aber nichts, weil wir als Kommunen gemeinsam stark sein müssen für Schleswig-Holstein. Wir brauchen neue Leute von außen“, fasst Dr. Sylvia Hakimpour-Zern, Leiterin des Fachdienstes Sozialpsychiatrie am Gesundheitsamt Segeberg, das Problem zusammen. Die zweite Vorsitzende ihres Berufsverbandes in Schleswig-Holstein beklagt die mangelnde Aufklärung über das vielseitige Tätigkeitsfeld, das Ärzte im ÖGD vorfinden.
Denn neben stationärer und ambulanter Versorgung spielt die dritte Säule es öffentlichen Gesundheitswesens in Studium und Weiterbildung bei den jungen Ärzten keine Rolle. Dabei bietet die Arbeit im Gesundheitsamt viele positive Aspekte: Flexible Arbeitszeiten, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erlauben, kollegiale Zusammenarbeit auch über das eigene Fachgebiet hinaus und ein breites Aufgabenspektrum, in dem man selbst Schwerpunkte setzen kann, sind einige der Argumente, die für den amtsärztlichen Dienst sprechen. Gleichzeitig muss man sich auch mit der Arbeit in einer Verwaltung anfreunden können und profitiert von einigen Jahren Berufserfahrung.
Das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatt hat mit Ärzten und Verantwortlichen in schleswig-holsteinischen Gesundheitsämtern darüber gesprochen, welche Probleme akut auf den ÖGD zukommen, welche Lösungsansätze vielversprechend sind und wie sie mehr Kollegen für ihre abwechslungsreiche Arbeit begeistern wollen.
Tarifrunde 2017: Höheres Entgelt für Amtsärzte soll Nachwuchs sichern
Morgen startet in Berlin die erste Einkommensrunde für den öffentlichen Dienst der Länder. Davon sind nicht nur Lehrer oder Verwaltungsangestellte betroffen. Auch die Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern werden nach dem Tarifvertrag der Länder bezahlt. Die bessere Bezahlung soll Nachwuchskollegen anlocken.
Mit starken Forderungen in die 1. Verhandlungsrunde
Anders als ihre Kollegen in den Kliniken und Krankenhäusern, werden Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern als öffentliche Angestellte geringer entlohnt. Zusammen mit Angestellten und Beamten verschiedenster Berufsgruppen müssen Amtsärzte von den Ländern verbesserte Bedingungen erstreiten.
Der Verhandlungsführer des Deutschen Beamtenbundes (dbb), Willi Russ, tritt für die Erhöhung der Entgelte um 6 Prozent ein. Der neue Tarifvertrag soll für 12 Monate gelten. Russ findet: „Die nachlassende Konkurrenzfähigkeit der Länder auf einem immer stärker umkämpften Arbeitsmarkt kann man doch nicht einfach hinnehmen.“ (Russ zur Einkommensrunde 2017)
Junge Ärzte meiden häufig den öffentlichen Dienst
Das Argument der Wettbewerbsfähigkeit führt auch Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. (BVÖGD) an. Die Attraktivität einer Anstellung als Krankenhausarzt führe dazu, dass junge Ärzte sich gegen die Arbeit als Amtsarzt entscheiden. Erst zuletzt zeigen die verfügbaren Zahlen einen Anstieg.
In der Krise verlassen wir uns auf sie
Seit Jahren beklagt der BVÖGD regelmäßig einen Mangel an neuem Personal in den Gesundheitsämtern. Im Vordergrund steht dabei immer die vergleichsweise geringe Bezahlung. (BVÖGD beklagt Ärztemangel)
In der öffentlichen Debatte wird aber, wenn überhaupt, dann nur über den Mangel an Versorgung durch niedergelassene Ärzte gesprochen. Schließlich haben die Menschen im Alltag wesentlich seltener mit Amtsärzten zu tun. So gehört deren Arbeit zu den Tätigkeiten, bei denen Erfolge unbemerkt bleiben. Wenn die Versorgung stimmt und die allgemeine Hygiene nicht zu beanstanden ist, schenkt die Öffentlichkeit dem keine besondere Aufmerksamkeit. Meist erst in Krisensituationen und wenn einmal größere Problemherde auftreten, wird man sich der Verantwortung der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes gewahr.
Die Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge oder die Bekämpfung einer Masern-Welle sind aktuell der Grund, warum die Bedeutung des öffentlichen Gesundheitsdienstes stärker wahrgenommen wird. Eine unzureichende personelle Ausstattung bedroht unter anderem die Infektionsabwehr. (Ärztemangel gefährdet Infektionsabwehr)
Gesundheit ist auch staatliche Aufgabe
Es sind die Gesundheitsämter, die sich um die Gesundheit der Bevölkerung als öffentliche Aufgabe kümmern. Finanziell schlechter ausgestatteten Bundesländern stellt sich das Problem, ausreichend Amtsärzte unter angemessenen Bedingungen anstellen zu können.
Quelle:
Tarifrunde 2017: Höheres Entgelt für Amtsärzte soll Nachwuchs sichern
Anmerkung: Zwar steigt seit kurzem die Zahl der im ÖGD tätigen Ärztinnen und Ärzte, das is jedoch durch überproptional viele Stellen in Teilzeit (mit-)bedingt. Weiterhin zeigt sich eine deutliche überalterung und die Zahl der im ÖGD tätigen Fachaärztinnen und -Arzte für OGD nimmt weiter ab. Die Situation ist kritisch.
Ärzte-Mangel: Gesundheitsamt Rostock schafft seine Arbeit nicht
Die Befürchtungen unseres Berufsverbandes werden nun real: die Sparpolitik und der Personalabbau der letzen Jahre führen dazu, dass Gesundheitsämter ihre Aufgaben nicht mehr wirklich wahrnehmen können. Jetzt werden die Defitzite offensichtlich und die Politik fragt warum.
Hier der Artikel der Ostseezeitung:
„Rostock
Hoher Krankenstand und etliche unbesetzte Stellen: Die Rostocker Behörde leidet an akuter Personalnot. Die Folge: Gutachten für Bedürftige dauern Monate, Schuluntersuchungen für Kinder müssen ausfallen. Die Bürgerschaft fordert Aufklärung.
Die Personalnot im Rostocker Rathaus wird für mehr und mehr Bürger zum Problem: Denn seit Monaten kann das Gesundheitsamt der Stadt seine Aufgaben kaum mehr erfüllen. Weil Amtsärzte fehlen, müssen Schuluntersuchungen ausfallen, Verbeamtungen liegen auf Eis und Bedürftige warten monatelang auf Gutachten und somit auf ihr Geld.
Die Bürgerschaft fordert nun Aufklärung, erwartet von Gesundheitssenator Steffen Bockhahn (Linke) und Oberbürgermeister Roland Methling (UFR) eine Stellungnahme zum Ärzte-Mangel im Amt. Bockhahn bestätigte auf OZ-Nachfrage lediglich, dass es Probleme gibt und Personal fehlt. So seien die Schuluntersuchungen in der achten Klasse derzeit kaum mehr möglich.
Ein Grund für die Personalnot soll das Geld sein: Amtsärzte verdienen bis zu 2000 Euro weniger als ihre Kollegen in Kliniken.
Mehr lesen: Gesundheitsamt krankt am Ärzte-Mangel (Exklusiv für Abonnenten der Ostseezeitung)
Andreas Meyer
Achtung: Norovirus vermehrt im Umlauf – So schützen Sie sich!
Berlin – Die Zahl der Infektion mit Noroviren ist in den vergangenen Winterwochen stark angestiegen.
Das Robert-Koch-Institut warnte nun vor den massenhaften Infektionsfällen. Meist werden die fiesen Keime von Mensch zu Mensch weitergegeben; seltener durch kontaminierte Speisen. Epidemische Massenerkrankungen durch Noroviren sind leider auch immer wieder Thema in Hotellerie und Gastronomie.
Meist wird der sehr resistente Erreger durch Gäste eingeschleppt und lässt sich nur mit Mühen entfernen. Die Viren sind selbst bei Temperaturen zwischen minus 20 Grad und plus 60 Grad noch lebensfähig, auch Feuchtigkeit und Desinfektionsmittel kommen nicht immer dagegen an. So sollten Türgriffe und Geländer sowie häufig benutzte Tasten an Aufzügen, Telefonen und Tablets regelmäßig intensiv gereinigt werden – ausschließlich viruzide, Viren abtötende Reinigungsmittel helfen hierbei.
Der beste Schutz gegen Noroviren und andere Infektion ist regelmäßiges, gründliches Händewäschen:
- Halten Sie täglich Ihre Mitarbeiter zur permanenten Händehygiene an.
- Wie auch die Mitarbeiter in Küche müssen auch Servicekräfte regelmäßig ihre Hände intensiv und häufig waschen – in den Personalräumen sind dazu Seifenspender, die per Ellenbogen betätigt werden, anzubringen.
- Raten Sie auch Gästen zum Gebrauch von Desinfektionssprays; diese sollten in allen Waschräumen verfügbar sein.
Der zuletzt starke Anstieg der Norovirus-Infektion sei auf einen neuartigen Genotyp zurückzuführen, so das Robert-Koch-Institut. Diese Virenvariante auf eine empfängliche, nichtimmune Bevölkerung getroffen.
Regelmäßiges und gründliches Händewaschen schützt vor Infektionen. Daran erinnert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Als Unterstützung bietet die BZgA allgemeinverständliche Steckbriefe mit Informationen zu Krankheitserregern beim Menschen von „A“ wie Adenoviren bis „W“ wie Windpocken. „Das Wissen um einfache Infektionsschutzmaßnahmen und deren konsequente Umsetzung im Alltag hilft, gesund zu bleiben“, erläutert Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA. „Eine gründliche Händehygiene ist unerlässlich und eine geeignete erste Maßnahme, um die Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden.“ Zusätzliche Hygienemaßnahmen können erforderlich werden, wenn eine Kontaktperson im engeren Umfeld an einem speziellen Erreger wie beispielsweise dem Norovirus erkrankt. Hinweise dazu finden sich in den BZgA-Erregersteckbriefen, die allgemeinverständlich über spezifische Übertragungswege, Krankheitsbilder und Schutzmöglichkeiten informieren – aufbereitet in sechs Sprachen.
Die Merkblätter wurden von der BZgA in Kooperation mit dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. (BVÖGD) und in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut (RKI) erstellt. Sie wurden jüngst an aktuelle epidemiologische Geschehen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst und stehen zum kostenlosen Download auf www.infektionsschutz.de/steckbriefe bereit. Sie dienen der Information der Allgemeinbevölkerung, können jedoch auch Berufsgruppen wie Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Kinderbetreuungseinrichtungen in ihrer täglichen Arbeit unterstützen und in diesem Rahmen weitergegeben werden.
Die BZgA stellt umfangreiche Materialien und Informationen zum Thema bereit:
Fragen und Antworten zum Infektionsschutz unter http://www.infektionsschutz.de/fragen-antworten
Quelle: www.gastronomie-hotellerie.com/achtung-norovirus-vermehrt-im-umlauf-so-schuetzen-sie-sich
Thüringen hilft Kommunen bei besserer Bezahlung von Amtsärzten
Erfurt – Thüringen will den Kommunen bei der Besetzung offener Amtsarztstellen und der Qualifizierung von Medizinern unter die Arme greifen. „Wir haben dafür in diesem Jahr Geld im Landeshaushalt vorgesehen“, sagte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke). Grund für das Fehlen von Amtsärzten sei in der Regel die Gehaltsdifferenz zu Klinikärzten, die bis zu 1.000 Euro monatlich betragen könne.
Um kurzfristig Abhilfe zu schaffen, engagiere sich das Land finanziell, damit die Kommunen die Gehaltslücke durch Zulagen verringern und dadurch mehr Mediziner gewinnen könnten. „Letztlich ist die Bezahlung von Amtsärzten aber eine Sache von Tarifverhandlungen der Gewerkschaften und des kommunalen Arbeitgeberverbandes“, betonte Ramelow.
Nach Angaben des Sozialministeriums wird die Landeshilfe, die nicht zu einer Dauerfinanzierung werden solle, durch eine Richtlinie geregelt. „Wir wollen den Kommunen eine Brücke bauen, damit sie wieder eigenständig für eine gute personelle Ausstattung des öffentlichen Gesundheitsdienstes sorgen können“, erklärte Sozialstaatssekretärin Ines Feierabend.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt
Berlin muss Ärzte besser bezahlen
Berlins neue Senatorin für Gesundheit Dilek Kolat (SPD) will den öffentlichen Gesundheitsdienst stärken. «Wir müssen die Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst besser bezahlen», sagte sie der Berliner Morgenpost (Dienstag). «Die tarifliche Gleichstellung zu Ärzten in Krankenhäusern wird der erste Schritt sein.» Zudem müsse der öffentliche Gesundheitsdienst personell ausgebaut werden. «Wir werden ausreichend Geld im Landeshaushalt bereitstellen», sagte die Senatorin.
Die Krankenhäuser seien unterfinanziert, betonte Kolat. «Wir reden beim Thema Investitionsstau immer über Schulen und Kitas. Aber auch die Krankenhäuser haben über Jahre zu wenige Investitionen tätigen können». Ihr Ziel sei es, in diesem Bereich mindestens auf den Bundesdurchschnitt zu kommen. «Ich möchte den Krankenhäusern aber nicht einfach nur mehr Geld geben, sondern erreichen, dass die höheren Investitionen sich auch auf eine bessere Qualität in der Versorgung und Pflege der Kranken auswirken», so Kolat.
Quelle: Berliner Morgenpost
dpa-infocom GmbH
Der BVÖGD wünscht frohe Weihnachten und ein gutes Neues Jahr
Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte wünscht allen ein frohes und gesegnetes Weihnachten sowie alles Gute im Neuen Jahr, Gesundheit und Glück.
Der BVÖGD verschickt in diesem Jahr keine Weihnachtskarten sondern spendet an Ärzte ohne Grenzen.
Public Health – mehr Gesundheit für alle
Die Bedeutung von Public Health für die Gesundheit der Menschen wird in Deutschland derzeit institutionell nur unzureichend widergespiegelt. Dies gilt für Forschung und Lehre, den Öffentlichen Gesundheitsdienst und auch für Querschnittsbereiche, in denen Public Health nicht ausreichend repräsentiert ist.
In der Vergangenheit gab es verschiedene Initiativen, um die historisch bedingten strukturellen Defizite in Deutschland aufzuarbeiten und die Rolle von Public Health zu stärken. Das unter:
https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/html/10.1055/s-0042-116192
vorgelegte White Paper soll eine Diskussion über zukünftige gesundheitspolitische Handlungsoptionen anregen. Die Autorinnen und Autoren sind in Praxis, Forschung und Lehre von Public Health in Deutschland aktiv.
Gesundheit in Berlin ab 2017
Wie geht es weiter mit dem Gesundheitswesen in Berlin nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus? Mit der Koalitionsvereinbarung sind die wichtigsten Weichen für die Gesundheitspolitik der ersten rot-rot-grünen Koalition bundesweit gestellt.
Die Berliner Krankenhausgesellschaft hat sich in einer ersten Reaktion bereits sehr erfreut über die angekündigte Trendwende in der Investitionsförderung für die Krankenhäuser der Hauptstadt gezeigt. Denn SPD, Linke und Grüne in der neuen Berliner Landesregierung wollen laut Koalitionsvereinbarung die Investitionsquote immerhin auf den bundesweiten Durchschnitt anheben. Derzeit ist Berlin das Bundesland mit der geringsten Investitionsquote in der Krankenhausförderung bundesweit. Die Kliniken der Hauptstadt ächzen seit Jahren unter der Mittelknappheit, die der Berliner Senat bereits bestätigt hatte, als die Linke-Politikerin Katrin Lompscher noch Gesundheitssenatorin war.
Lompscher wird der neuen Regierungsmannschaft als Stadtentwicklungssenatorin angehören. Das Gesundheitsressort besetzt die SPD mit Dilek Kolat. Sie wird zwar nicht mehr wie ihr Amtsvorgänger Mario Czaja (CDU) für die Flüchtlingspolitik zuständig sein, jedoch weiterhin für die Pflege- und zusätzlich für die Frauenpolitik. Die Berliner Uniklinik Charité wird im neuen Senat Chefsache. Denn der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) holt das Ressort Wissenschaft und Forschung in seine Senatskanzlei.
Pflegekammer ist vom Tisch
Einige bereits begonnene Projekte in der Gesundheitspolitik setzt künftige Berliner Landesregierung fort. Dazu zählt etwa die Kooperation von Charité und dem kommunalen Klinikunternehmen Vivantes. Sie soll künftig auch die Aus-, Fort- und Weiterbildung umfassen. In der Pflegepolitik ist dagegen die von Czaja forcierte Pflegekammer vorerst vom Tisch. Geplant ist stattdessen ein sogenannter „Dialogprozess Pflege“, der auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen hinwirken soll, und eine Initiative Pflege 4.0 zur Digitalisierung in der Pflege. Außerdem soll das Wohnteilhabegesetz weiterentwickelt werden, so dass es auch für die immer zahlreicher werdenden Pflege-WGs in Berlin passt.
Rot-Rot-Grün in Berlin schreibt sich auch die Umsetzung des Präventionsgesetzes auf die Fahne. Dazu soll es eine Landesrahmenvereinbarung und einen Fonds aus Mitteln der Krankenkassen und des Landes geben. Schwerpunkte der Prävention sieht die neue Koalition bei der Kindergesundheit und der gesundheitlichen Chancengleichheit. Dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) sind bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes auf Bezirksebene neue Aufgaben zugedacht.
Probleme im Gesundheitsdienst harren weiter der Lösung.
Den Personalmangel im ÖGD will die rot-rot-grüne Koalition ebenfalls angehen. Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, dass das Land die Personalvorgaben aus dem Mustergesundheitsamt finanziert. Damit die freien Stellen in den Gesundheitsämtern der Bezirke auch tatsächlich besetzt werden können, sollen Ärzte im ÖGD künftig genauso viel verdienen wie ihre Kollegen in den landeseigenen Kliniken.
Eine Wende wird es in der Drogenpolitik geben. Für Diskussionsstoff dürfte die Ankündigung sorgen, dass ein Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis gestartet werden soll. Auch die in der Koalitionsvereinbarung angestrebte Einführung des anonymen Krankenscheins für Menschen ohne Versicherungsnachweis wird sicher viel beachtet werden.
Quelle: www.gesundheitsstadt-berlin.de/gesundheit-in-berlin-ab-2017-unter-rot-rot-gruen-10901/
Autor: Angela Mißlbeck
Das Gesundheitsamt in fünf Stunden
Es ist acht Uhr morgens und der Medizinstudent Tim Söhnlein betritt das erste Mal in seinem Leben ein Gesundheitsamt. Zu seinem Studium an der Universität in Leipzig gehört auch ein eintägiges, obligatorisches Praktikum zur Erkundung von Berufsmöglichkeiten für Mediziner außerhalb der traditionellen Gebiete wie Praxis oder Krankenhaus.
In den zurückliegenden Semesterferien war der Student aus Westhausen mit der Bitte um einen Praktikumsplatz an den Dezernenten des Gesundheitsamts des Ostalbkreises, Dr. Klaus Walter, herangetreten. Gerne war dieser bereit, in den von der Universität festgesetzten fünf Praktikumsstunden Tim Söhnlein interessante Einblicke in die umfangreichen Aufgabengebiete eines Gesundheitsamtes zu ermöglichen. So wurde der Famulus von ihm in den Räumen des Geschäftsbereichs Gesundheit des Landratsamts in Aalen freundlich begrüßt und bei einem ersten Rundgang den Kollegen vorgestellt. Ein perfekt eingerichteter Zeitplan ermöglichte es dem Studenten, an einem Vormittag in alle drei Abteilungen des Amts hinein zu schnuppern. So durfte er zu Beginn bei der ärztlichen Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für eine Förderschulgruppe anwesend sein. Dann hospitierte der Praktikant beim amtsärztlichen Dienst, der sich an diesem Vormittag unter anderem mit einem Formulargutachten auf gesetzlicher Grundlage beschäftigte, bei dem es in einem persönlichen Gespräch um die Abklärung einer Behinderung ging. Der Bereich Jugend- und Zahngesundheit ermöglichte dem Famulus anschließend erste Einblicke in die Vorgehensweise der Einschulungsuntersuchungen. Seit 2015 fällt auch die erste ärztliche Inaugenscheinnahme von Flüchtlingen in der LEA in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts. Eine Amtsärztin fuhr mit Tim Söhnlein zu einem Termin nach Ellwangen. Dort wurde ihm der Ablauf der ärztlichen Untersuchungen sowie die Röntgenabteilung erklärt. Ein begleiteter Rundgang über das Gelände der Landeserstaufnahmestelle rundete das Bild ab.
Rückblickend erinnert sich Tim Söhnlein an sein großes Erstaunen über die unglaubliche Menge von ärztlichen Aufgaben, die ein Gesundheitsamt abdecken muss. Zudem hat ihn das gute und konzentrierte Arbeitsklima unter den Kollegen des Gesundheitsamts beeindruckt. Er selbst sieht sich als Arzt eher im Tätigkeitsfeld eines Krankenhauses, möchte aber nach seinen rundum positiven Praktikumserfahrungen für die Zukunft auch den „Arbeitsplatz Gesundheitsamt“ nicht gänzlich ausschließen.
Quelle: Focus
Öffentliche Ausschreibung KHK-Stiftungspreis 2017
Die Prof. K.H. Knoll-Krankenhaus-Hygiene-Kongress-Stiftung (KHK-Stiftung) mit Sitz in Marburg schreibt für das Jahr 2017 einen Stiftungspreis von 7.000,– € aus. Der Preis ist bei Bedarf teilbar.
Prämiert werden innovative Arbeiten zur Verbesserung der Hygiene in Gesundheitseinrichtungen. Arbeiten aus den Jahren 2013 bis 2016 können eingereicht werden.
Informationen zum KHK-Stiftungspreis:
Der Stiftungspreis 2017 ist mit einem Geldbetrag von 7.000,– Euro versehen und kann bei gleichwertigen Arbeiten geteilt werden. Er wird anlässlich eines Bundeskongress des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitswesens vom Vorstand der KHK-Stiftung verliehen.
Die Bewerbung um den KHK-Stiftungspreis erfolgt durch Einreichung einer Dissertation, Diplomarbeit oder einer sonstigen Veröffentlichung, die in den Jahren 2013 bis 2016 erfolgte, oder einer noch nicht veröffentlichten Arbeit aus allen Fachdisziplinen zur Hygiene in Gesundheitseinrichtungen.
Die Arbeiten sind per e-Mail, bereits veröffentlichte Arbeiten ebenfalls per e-Mail, in deutschem Text mit englischem Summary, bzw. bei englischem Text mit deutscher Zusammenfassung einzureichen bis zum 15.12.2016 an den Vorsitzen des Stiftungsvorstandes. Von jedem Bewerber kann nur eine Arbeit eingereicht werden; wiederholte Einreichung der gleichen Arbeit ist nicht möglich.
Zur Beurteilung der fristgemäß eingegangenen Arbeiten wird eine Fach-Preisjury berufen. Gegen die unanfechtbaren Entscheidungen der Jury zur Bewertung der Arbeiten, zur Auswahl des Preisträgers und zur Preisverleihung können keine Einwände erhoben werden; auch der Rechtsweg ist insoweit ausgeschlossen. Der Stiftungspreis wird vom Stiftungsvorstand verliehen.
Nach der Preisverleihung wird der Preisträger mit dem Titel seiner preisgekrönten Arbeit öffentlich bzw. im Internet bekannt gegeben.
Einsendung bis 15.12.2016 bitte per Mail an den Vorsitzenden der KHK-Stiftung:
Dr. Klaus Walter – Dezernent für Gesundheit
www: http://www.khk-stiftung.org/
Kontakt per e-Mail: klaus.walter@ostalbkreis.de