Bekämpfung der COVID-19-Epidemie in Deutschland

Mitteilung vom 09.03.2020

Notwendige Rollenverteilung zwischen ambulantem und stationärem Sektor sowie öffentlichem Gesundheitsdienst

Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP)

Peter Walger1, Ute Teichert2, Martin Exner3, Caroline Herr4

1 Verantwortlicher für Öffentlichkeitsarbeit der DGKH;
2 Vorsitzende des BVÖGD, Berlin;
3 Präsident der DGKH, Bonn;
4 Präsidentin der GHUP

1. Aktueller Anlass

Verdachtsfälle von SARS-CoV-2 Virus zu erkennen, Kontaktpersonen zu ermitteln, Quarantänemaßnahmen zu gewährleisten und das Management der ambulant zu versorgenden Infizierten zu organisieren, damit eine unverzügliche medizinische Versorgung bei klinischer Verschlechterung garantiert werden kann – das kennzeichnet die aktuellen Prioritäten des Pandemie-Managements für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland in Kooperation mit den ambulanten und stationären Versorgungsbereichen.

2. Überforderung des ÖGD am Beispiel der aktuellen COVID-19-Epidemie

BVÖGD, DGKH und die GHUP sehen in unzureichenden Schwerpunktsetzungen und oftmals unzureichender Kooperation der Hauptakteure des Krisenmanagements, den niedergelassenen Ärzten und ihren Kassenärztlichen Vereinigungen, den Gesundheitsämtern und den Krankenhäusern die Gefahr, dass die weitere Ausbreitung des neuen Coronavirus nicht effektiv genug verlangsamt wird. In Kenntnis der aktuellen Entwicklungen der SARS-CoV-2-Ausbreitung müssen die Kräfte des ÖGD auf das Wesentliche konzentriert werden.

Das beinhaltet Verdachtsfälle zu erkennen, Kontaktpersonen zu ermitteln und das Management der ambulant zu versorgenden Infizierten so zu organisieren, dass eine unverzügliche medizinische Versorgung bei klinischer Verschlechterung gewährleistet werden kann. Das erfolgt durch Symptommonitoring, Einbindung der niedergelassenen Ärzteschaft, der ambulanten medizinischen Dienste, der Rettungsdienste, der Polizei und der Zivilbevölkerung in Form von Nachbarschaftshilfe und anderer Formen privater Unterstützungen.

Die rasante Ausbreitung von Covid-19 in Südkorea, im Iran und in Italien zeigt aktuell, dass auch in Deutschland trotz aller Eindämmungsstrategien damit gerechnet werden muss, dass es zu einer weiteren exponentiellen Zunahme der Zahl der Infizierten kommen wird.

Der nordrheinwestfälische Hot-Spot Heinsberg zeigt, dass bereits nach wenigen Tagen die bislang empfohlenen Maßnahmen der Kontaktnachverfolgung nicht ausgereicht haben, um eine weitere Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus zu verhindern.

Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) weist aus diesem Grund daraufhin (https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/resource-estimation-contact-tracing-quarantine-and-monitoring-activities-covid-19), wie sich die Bedeutung der Kontaktpersonennachverfolgung im Verlauf einer zunehmenden Ausbreitung der Infektionen wandelt:

„As cases increase it will become increasingly challenging to trace all contacts of cases. Contract tracing alone is unlikely to control the outbreak and additional measures will be necessary (consult ECDC guideline on non-pharmaceutical measures). The point at which extensive contact tracing becomes unsus-tainable due to limited resources will vary between different countries in the EU/EEA. It must be emphasized, however, that there is still value in tracing contacts even if not all contacts of each case are traced. This will help slow the spread of infection and if, on average, less than one new case arises from each case, the outbreak can be contained. In such a scenario, contact tracing and follow-up can be prioritized first to the highest-risk exposure contacts of each case, which are usually the easiest to find, including HCWs or staff working with vulnerable populations, followed by as many as possible of the low-risk exposure contacts.”

DGKH, BVÖGD und die GHUP sehen mit großer Sorge, dass die aktuellen personellen und strukturellen Ressourcen bereits in der Frühphase der Epidemie in unserem Land erkennbar an ihre Grenzen gestoßen sind. Die stereotype Wiederholung, dass wir in Deutschland bestens vorbereitet sind und dass wir eines der besten Gesundheitswesen der Welt hätten, wird durch die aktuellen Entwicklungen außerhalb der Krankenhäuser in Frage gestellt.

Deutschland hat in Europa und im OECD-Vergleich mit die höchste Anzahl an hospitalisierten Patienten und mit die ungünstigste Relation von Pflegepersonal/Patienten, wodurch eine erhebliche Belastung des medizinischen Personals resultiert (https://www.oecd-ilibrary.org/social-issues-migration-health/health-at-a-glance-2019_4dd50c09-en).

Der BVÖGD weist seit Jahren darauf hin, dass der ÖGD in Krisensituationen an die Grenzen seiner Belastbarkeit stößt. Aus den Erfahrungen mit SARS, Ebola, EHEC sowie der Vogel- und Schweinegrippe sind keine Lehren hinsichtlich der praktischen Fragen von Ressourcen für den ÖGD gezogen worden. Seine personelle Situation hat sich stattdessen weiter verschärft. Die aktuelle Lage bereits zu Beginn der massiven Herausforderungen durch Covid-19 ist durch einen eklatanten Personalmangel in den Gesundheitsämtern gekennzeichnet. Die Aufgabenzuschreibung der Kontaktpersonennachverfolgung und des Quarantäne-Managements von Infizierten und Verdachtsfällen ist mit qualifiziertem Personal kaum bewältigbar.

Die DGKH hat in ihren aktuellen Stellungnahmen die Sorge geäußert, dass auch im stationären Bereich die Prioritäten neu bestimmt werden müssen. Die Situation der Krankenhäuser im Falle eines erhebl-chen Anfalles von Schwerkranken wird man gleichfalls neu bewertet werden müssen. Entscheidend wird sein, mit welcher Geschwindigkeit sich die Epidemie ausbreitet und absehbar auch zu einer steigenden Zahl Schwerkranker führen wird.

Nur Patienten mit klinisch schwerer Verlaufsform sollten in stationäre Behandlung aufgenommen werden. Das stationäre Versorgungssystem darf nicht mit dem Quarantänemanagement symptomloser oder symptomarmer Covid-19-Patienten überfordert und auch nicht durch Abklärungsaufgaben im Aufnahmebereich fehlbelastet werden.

Die DGKH hat dabei auch das Risiko einer nosokomialen Übertragung auf weitere Patienten in stationärer Behandlung und auf das medizinische Personal im Blick, wenn sich Aufgaben im Krankenhaus konzentrieren, die ambulant gelöst werden können. Das gilt auch, wenn Medizinische Dienste, Polizei und Rettungsdienste für Aufgaben in Anspruch genommen werden, die absehbar nicht dazu beitragen, die weitere Ausbreitung von SARS-CoV-2 einzudämmen. Das massenhafte Screening von Personengruppen, die erkennbar nicht zu den hauptbetroffenen Gruppen potentiell Schwerkranker gehören, gehört ebenso zu den unnötigen Aktivitäten wie das Fieberscreening an Flughäfen oder bei Grenzkontrollen, die erhebliche Ressourcen binden, ohne dass der Wert für die Abschwächung (Mitigation) eines Ausbruchgeschehens belegt ist.

Je rasanter sich Covid-19 ausbreitet, je mehr muss sich die Kontaktpersonennachverfolgung auf prioritäre besonders zu schützende Kontaktgruppen konzentrieren. Je mehr Infizierte krank werden, je mehr müssen sich die zur Verfügung stehenden Ressourcen auf das frühe Erkennen und die medizinische Versorgung der schwer Erkrankten konzentrieren.

3. Forderungen von BVÖGD, DGKH und GHUP

  • DGKH, BVÖGD und die GHUP erwarten von den politisch Verantwortlichen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, dass eine entsprechende Prioritätensetzung jetzt erfolgen muss. Während Patienten mit milden Verlaufsformen von Covid-19 in ambulanter häuslicher Quarantäne von niedergelassenen Ärzten gemeinsam mit den Gesundheitsämtern versorgt werden können, müssen sich die Krankenhäuser auf die medizinische und intensivmedizinische Versorgung der Schwerkranken konzentrieren. Krankenhauspersonal, Hausärzte und der ÖGD müssen daher in besonderer Weise u.a. mit ausreichender Schutzausrüstung versorgt werden.
    In der jetzigen Situation muss Kooperation und nicht Schuldzuweisung höchste Priorität haben.
  • DGKH, BVÖGD und die GHUP erwarten eine transparente Information der Bevölkerung, dass wir nach Bewertung aller seriösen Daten gemäß Einschätzung der WHO am Beginn einer Pandemie durch das neue Virus SARS-CoV-2 stehen. Die Geschwindigkeit, mit der sich das Virus weltweit und mittlerweile auch in Europa und Deutschland ausbreitet, entscheidet darüber, welche Herausforderungen in den nächsten Wochen und Monaten bewältigt werden müssen. Es wird voraussichtlich ein Zeitpunkt kommen, an dem uns die Entwicklung zwingt, uns nur noch mit dem Wesentlichen zu befassen, das ist die medizinische Versorgung der Schwerkranken und das Symptom-Monitoring von Patienten der Risikogruppen.
  • Schwerpunkte der nächsten Tage muss die flächendeckende Einrichtung und Inbetriebnahme von stationären oder mobilen Diagnostikeinheiten (Abstrichzentren) in Städten und in ländlichen Flächenbezirken außerhalb der Krankenhäuser sein. Diese unterliegen der organisatorischen Planung sowohl durch die Kassenärztlichen Vereinigungen als auch die Gesundheitsbehörden auf Landes- oder kommunaler Ebene. Dies sollte in enger Abstimmung gemeinsam erfolgen. Hierdurch werden die Arztpraxen entlastet, die Krankenhäuser können sich auf ihre eigentliche Aufgabe, die Versorgung schwerkranker Personen, konzentrieren. Dadurch werden auch die Übertragungsrisiken für das medizinische Personal deutlich reduziert. o Die Abstrichdiagnostik sollte, wenn möglich, durch die zu untersuchenden Personen selbst erfolgen, um das Risiko der Tröpfchenexposition eines medizinischen Untersuchers zu vermeiden. Anamneseerhebung und Indikationsstellung erfolgen in gegenseitiger Absprache von niedergelassenen Ärzten oder Ärzten im ÖGD. Zusätzlich könnten im Ruhestand befindliche Ärzte oder „Reservisten“ zur Unterstützung gewonnen werden.
  • Die Herausforderungen des ambulanten Managements verlangen eine Prioritätensetzung, die die personellen und strukturellen Defizite unseres öffentlichen Gesundheitsdienstes berücksichtigt und viel stärker als bisher die niedergelassene Ärzteschaft, die ambulanten medizinischen Dienste, die Ordnungs- und Rettungsdienste sowie die Zivilbevölkerung einbezieht.
  • DGKH, BVÖGD und die GHUP begrüßen die zielgerichtete Kooperation zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und den staatlichen Gesundheitsbehörden mit ihren kommunalen Gesundheitsämtern bei der Bewältigung des ambulanten Epidemie-Managements, wie sie beispielhaft in Hessen und in Westfalen-Lippe vereinbart wurden und aktuell umgesetzt werden.
  • Spätestens nach einem Ende der Pandemie müssen endlich die notwendigen Lehren aus der unzureichenden Personalausstattung des ÖGD gezogen werden, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung nachhaltig zu sichern.

 

 

Kontakt

Geschäftsstelle der DGKH und des BVÖGD
Joachimsthaler Straße 10
10719 Berlin

E-Mail:    info@krankenhaushygiene.de, info@bvoegd.de
Telefon    +49 30 8872737-3, -55

Hier lesen Sie die vollständige Stellungnahme

Pressemitteilung
Berlin, 27.01.2020

BVÖGD weist auf drohende Versorgungsdefizite hin

Corona Viren breiten sich weltweit immer mehr aus, auch in Deutschland gibt es schon erste bestätigte Fälle. Zu der Verbreitung und Ansteckung des Virus werden immer mehr Details bekannt. Aktuell gehen Forscher davon aus, dass die Inkubationszeit etwa zehn Tage beträgt, Infizierte sind während dieser Zeit bereits ansteckend, auch wenn sie noch keine Symptome zeigen.

Vermutlich steckt jeder mit dem Virus Infizierte zwei bis drei weitere Personen an. Wie sich die Ansteckungs- rate entwickeln wird, hängt auch von der Wirksamkeit der Gegenmaßnahmen ab. Die Verbreitung der Krankheit kann nur eingedämmt werden, wenn mindestens 60 Prozent aller Neuansteckungen verhindert werden. Die Ermittlung von Erkrankten und Kontaktpersonen sowie die Koordinierung von Infektionsschutz- und Quarantänemaßnahmen fallen in die Zuständigkeit der Gesundheitsämter.

In der Realität sind viele Gesundheitsämter aufgrund von Personalmangel – insbesondere Ärztemangel – und unzureichender Ausstattung kaum mehr in der Lage, ihren (hoheitlichen) Aufgaben nachzukommen. Dazu zählen neben den Aktivitäten im Infektionsschutz z.B. auch der Impfschutz von Kindern, die Unterbringung von psychisch Kranken und die Sicherstellung der Überwachung des Trinkwassers. Alarmmeldungen aus den einzelnen Bundesländern werden immer häufiger: Erste Gesundheitsämter müssen ganz ohne ärztliches Personal auskommen.

In den vergangenen Monaten und Jahren wurde immer wieder deutlich, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) trotz allem Engagement insbesondere in Krisensituationen an die Grenzen seiner Belastbarkeit stößt. Das hat sich schon bei epidemiologischen Herausforderungen wie Ebola, EHEC, der Vogel- und Schweingrippe sowie SARS gezeigt. Zwischenzeitlich hat sich die Situation in den Gesundheitsämtern weiter verschärft. Ein entscheidender Grund dafür sind die mangelnden personellen Ressourcen, die im ÖGD bundesweit in zunehmendem Maß offenkundig werden. So ist die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern in den letzten 20 Jahren um ca. 1/3 zurückgegangen – die Folge eines stetigen Personalabbaus und nicht besetzter Stellen. Dabei machen die rund 2500 Ende 2018 in den kommunalen Gesundheitsämtern tätigen Ärztinnen und Ärzte weniger als 1 % der insgesamt in Deutschland berufstätigen Ärztinnen und Ärzte aus.

„Ohne zusätzliche Stellen in den Gesundheitsämtern ist der Öffentliche Gesundheitsdienst nicht in der Lage, seine wichtigen bevölkerungsmedizinischen Aufgaben zu bewältigen“ mahnt Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. „Im Falle des neuen Coronavirus kann das erhebliche Auswirkungen auf die Eindämmung der Erkrankungsausbreitung und damit für die Bevölkerung haben“, warnt die Verbandsvorsitzende.

Der ÖGD ist für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zuständig. Die Verantwortlichen in der Politik auf kommunaler und Landesebene müssen dafür genügend personelle Ressourcen bereitstellen.

Abdruck honorarfrei – Beleg erbeten

Pressekontakt

Dr. Ute Teichert, BVÖGD Vorsitzende
Joachimsthaler Straße 10
10719 Berlin
E-Mail: info@bvoegd.de
Telefon: 030 8872737-55

Arbeitgeber tricksen – ÖGD kollabiert

 

Tarifverhandlungen unterbrochen – Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst fordern weiter Bezahlung nach Ärztetarif.

 

Mit fadenscheinigen Begründungen hat die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) die Tarifverhandlungen mit dem Marburger Bund für die Ärztinnen und Ärzte im kommunalen Öffentlichen Gesundheitsdienst am 12.12. unterbrochen. Unmittelbar nach Beginn der Verhandlungen verließen die VKA Vertreter den Raum. Angeblicher Grund war der Wunsch des Deutschen Beamtenbundes, die Tarifverhandlungen für die betroffenen Ärztinnen und Ärzte führen zu wollen. Durch dieses Verhalten gefährdet die VKA die Gesundheit der Bevölkerung.

 

Die Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienst Ute Teichert zeigte sich entrüstet: „Wir haben zum 31.12.2017 die Mitgliedschaft im dbb gekündigt. Insofern besteht keine Legitimation des dbb die Ärztinnen und Ärzte der ÖGD in Tarifverhandlungen zu vertreten. Die tarifliche Ungleichbehandlung der Ärztinnen und Ärzten in den Gesundheitsämtern muss ein Ende haben. Ärztinnen und Ärzte im ÖGD sind keine Ärztinnen und Ärzte zweiter Klasse!“.

 

Weil für die Ärzte in den Gesundheitsämtern keine Tarifverträge gelten und sie insbesondere nicht nach dem branchenüblichen Tarifvertrag für Ärzte bezahlt werden, was allein einen finanziellen Verlust von bis zu 1.000 bedeutet, hat der ÖGD dramatisch an Attraktivität verloren. Die Gesamtzahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern ist in den vergangenen 18 Jahren um ein Drittel zurückgegangen. In vielen Ämtern führt der Ärztemangel längst zu einer permanenten Überlastung des vorhandenen Personals und droht sich weiter zu verschärfen. Der ÖGD blutet buchstäblich aus. Es steht die Existenz und Handlungsfähigkeit der Gesundheitsämter auf dem Spiel, wenn die Arbeit im ÖGD finanziell nicht aufgewertet wird. „Ändern können wir diese Situation nur, wenn wir den Ärztinnen und Ärzten mehr Gehalt bieten können.“ sagt Dr. Ute Teichert.

 

Wie wichtig aber Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Dienst sind, zeigen ihre vielfältigen Aufgaben: Sie untersuchen Kinder vor der Einschulung, sorgen dafür, dass sich Infektionskrankheiten wie Tuberkulose oder Salmonellen nicht verbreiten und überprüfen die Trinkwasserqualität. „Zur Verbesserung des Impfschutzes der Bevölkerung gegen Masern und andere gefährliche Krankheiten ist ein leistungsfähiger ÖGD unverzichtbar. Das sollten auch die Kommunalen Arbeitgeberverbände endlich begreifen“ so Ute Teichert.

 

Besonders dramatisch wirkt sich der Personalmangel im Bereich Hygiene aus. Viele Gesundheitsämter können die Überwachung von Kliniken und Arztpraxen kaum noch bewerkstelligen. Wie relevant das aber wäre, zeigen die Zahlen: in deutschen Krankenhäusern infizieren sich jedes Jahr mindestens 55.000 Menschen mit gefährlichen Krankheitserregern. Selbst im ambulanten Bereich steigt die Zahl der Infektionen, bei denen Antibiotika keine Wirkung mehr zeigen. Bis zu 2.300 Todesfälle pro Jahr werden damit in Verbindung gebracht.

 

Pressekontakt:

Dr. Ute Teichert, BVÖGD Vorsitzende

Joachimsthaler Straße 10

10719 Berlin

E-Mail: ute.teichert@bvoegd.de

Telefon: 030 8872737-55

 

Original Pressemitteilung

Vier Jahre nach der Verabschiedung des Präventionsgesetzes (PrävG) liegt nun der erste 300 Seiten starke Präventionsbericht vor.

Dieser Bericht zeigt auf, dass die Einbindung der kommunalen Ebene und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in die Umsetzung des PrävG bisher einen wesentlichen Schwachpunkt darstellt.
Zur Verminderung sozial- und geschlechtsbedingter ungleicher Gesundheitschancen in der Bevölkerung unterstützt der BVÖGD daher ausdrücklich den im Bericht skizzierten Handlungsbedarf und fordert:

  1. Die Landesrahmenvereinbarungen zum PrävG sollten schnellstmöglich einer Revision unterzogen werden, in der die Rolle und die Leistungen der kommunalen Ebene konkretisiert werden.
  2. Der ÖGD/die Gesundheitsämter sind hinsichtlich ihrer finanziellen Mittel und ihres Aufgabenprofils so weiterzuentwickeln, dass sie verstärkt als Partner der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention agieren können.
  3. Eine unabhängige länderübergreifende ÖGD-Forschungsstelle mit besonderem Fokus auf die kommunalen Public Health-Strukturen ist einzurichten.
  4. Um die Vielzahl der kommunalen Aufgabenfelder, in denen Gesundheitsförderung und Prävention relevant sind (z.B. in den Bereichen Bildung, Verkehr, Wohnungsbau, Quartiersentwicklung, Sport), nicht ungenutzt zu lassen, muss die kommunale Einbindung in Maßnahmen des PrävG verbessert und der Aufbau von Parallelstrukturen zum ÖGD vermieden werden.

Lesen Sie hier die Stellungenahme des BVÖGD und weiter zum Präventionsbericht

Marburger Bund – Bundesverband
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
Pressemitteilung vom 9. November 2019

Dr. Susanne Johna neue 1. Vorsitzende des Marburger Bundes

Internistin aus Hessen löst Rudolf Henke ab – 2. Vorsitzender Dr. Andreas Botzlar im Amt bestätigt

Neue 1. Vorsitzende des Marburger Bundes Bundesverband ist Dr. med. Susanne Johna. Auf der 136. Hauptversammlung des Verbandes der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands erhielt die Internistin und Landesvorsitzende des Marburger Bundes Hessen 116 von 209 gültigen Stimmen (55,5 %) der Delegierten des größten deutschen Ärzteverbandes. Auf ihren Mitbewerber Dr. med. Andreas Botzlar, Landesvorsitzender des Marburger Bundes Bayern, entfielen 93 Stimmen (45,5 %).

Johna löst Rudolf Henke ab, der nach 12 Jahren Amtszeit nicht wieder kandidiert hatte und von der Hauptversammlung zum Ehrenvorsitzenden des Verbandes bestimmt wurde. Für seine besonderen Verdienste um die angestellte und beamtete Ärzteschaft sowie um den Verband wurde Henke mit dem Ehrenreflexhammer des Marburger Bundes ausgezeichnet.

Johna ist die erste Frau an der Spitze des Marburger Bundes. Sie war bisher schon Mitglied des Bundesvorstandes und gehört auch dem Vorstand der Bundesärztekammer an. Die 54-jährige arbeitet als Oberärztin für Krankenhaushygiene im St. Josefs-Hospital Rheingau in Rüdesheim.

Bei der anschließenden Wahl des 2. Vorsitzenden des Bundesverbandes kandidierte allein Dr. Andreas Botzlar, der dieses Amt bereits seit 2007 bekleidet. Er erhielt bei seiner Wiederwahl 198 von 203 gültigen Stimmen (97,5 %).

Vom 10.11.2019 bis 01.03.2020 zeigt das Heimatmuseum Flacht die Wanderausstellung des BVÖGD zur Rolle des Gesundheitsämter im Nationalsozialismus.

Eröffnet wurde die Ausstellung von Herrn Bürgermeister Daniel Töpfer und der Museumsleiterin Barbara Hornberger. Nach einem Grußwort von unserem Vorstandsmitglied Dr. Karlin Stark berichtete der Arzt Dr. Karl-Horst Marquart von den Aufgaben und Tätigkeiten der Ärzte im Dritten Reich und der Masseur Mathhias Herbert Enneper erzählte von den Schilderungen einer Patientin, deren Tochter im Alter von 3 Jahren Opfer des Kinder-Euthanasieprogrammes wurde. Sie hatte dem Masseur bei einer Behandlung von den belastenden Ereignisse im Jahr 1943 berichtet und er schrieb dies nieder. Anschließend berichtete Friedrich Buhlrich  von seinen Bemühungen, mehr über die Umstände zu erfahren, untern denen seine drei Geschwister im Rahmen des Kinder-Euthanasieprogrammes getötet wurden.

Die Veranstaltung war gut besucht und es entwickelten sich viele gute Gespräche zum Nationalsozialismus und den problematischen Nachwirkungen.

Stellungnahme

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen weiter stärken. Der „Wegeweiser zum gemeinsamen Verständnis von Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ wurde mit Vertretern des Gesundheitswesens, der Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwissenschaften sowie der Familien-, Kinder- und Jugendhilfe entwickelt. Er soll zu einer stärkeren Zusammenarbeit und Vernetzung der beteiligten Akteure beitragen.
Die Eckpunkte geben allen Beteiligten eine grundlegende Orientierung und verbessern die partnerschaftliche Zusammenarbeit. Vorgesehen ist beispielsweise, dass Gesundheitsförderung und Prävention für Kinder und Jugendliche Bestandteil kommunaler Gesamtkonzepte werden, da hiermit die Lebensbedingungen und die Bedarfe der Heranwachsenden besser berücksichtigt werden können. Kinder und Jugendliche sollen an der Planung, Umsetzung und Evaluierung von Maßnahmen angemessen beteiligt werden. Ziel ist, Ihnen eine möglichst große Gesundheitskompetenz zu vermitteln.
Der Wegeweiser ist abrufbar unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/wegeweiser-kindergesundheit

Original Pressemitteilung

Berlin, 3. September 2019

v.l.n.r.: Johannes Nießen (1. Stellvertretender Vorsitzender BVÖGD), Dr. Ute Teichert (1. Vorsitzende BVÖGD), Dr. Klaus Reinhardt (Präsident der Bundesärztekammer), Dipl.-Ök. Britta Susen (Bundesärztekammer, Dezernat 1 Versorgung und Bevölkerungsmedizin)

Auftaktrunde der Tarifverhandlungen der Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern

Tarifrunde 2019 für Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern und im kommunalen Öffentlichen Gesundheitsdienst

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitstreiter,

einen wichtigen Bestandteil der Tarifeinigung mit der VKA stellt die Vereinbarung dar, die Tarifverhandlungen für die Ärztinnen und Ärzte außerhalb der Krankenhäuser im kommunalen Dienst noch bis zum 30. Oktober dieses Jahres wieder aufzunehmen. Bis dahin soll vorab geklärt werden, ob dies innerhalb des TV-Ärzte/VKA oder in einem eigenen Tarifvertrag geregelt wird.

Die Tarifverhandlungen zum öffentlichen Gesundheitsdienst waren seinerzeit nach dem Scheitern einer Schlichtung im Jahr 2012 im Jahr 2013 zwar zunächst wieder aufgenommen, noch im selben Jahr jedoch ohne Ergebnis unterbrochen worden. Die VKA war ersichtlich nicht bereit, tragfähige tarifliche Lösungen für die ärztlichen Beschäftigten zu entwickeln, sondern beharrte auf dem Stand-punkt, bei den Ärztinnen und Ärzten im kommunalen Öffentlichen Gesundheitsdienst handele es sich um Verwaltungsmitarbeiter, deren Arbeits- und Entgeltbedingungen im von Verdi und Beamtenbund (dbb) abgeschlossenen Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) hinreichend abgebildet seien. Nach zahlreichen Protestaktionen der Kolleginnen und Kollegen in den Gesundheitsämtern während der zurückliegenden Monate, ihrer Beteiligung an den Warnstreiks im Rahmen der zurückliegenden Tarifrunde und nicht zuletzt unter dem Eindruck des massiven ärztlichen Personalmangels im ÖGD hat die VKA nun einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht und mit uns die Fortsetzung der Verhandlungen vereinbart. Dabei geht es ausweislich unserer Tarifeinigung nicht mehr um das „ob“ einer tariflichen Regelung, sondern um die Gestaltung arztspezifischer Arbeits- und Entgeltbedingungen in einer Sonderregelung zum TV-Ärzte/ VKA oder einem eigenständigen Tarifvertrag. Dieser Entwicklung förderlich war auch, dass der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst (BVÖGD) seine Mitgliedschaft beim dbb gekündigt und damit die unmittelbare Bindung seiner Mitglieder an den TVöD beendet hatte.

Im Augenblick stellen wir eine Verhandlungskommission aus Ärztinnen und Ärzten zusammen, die uns bei den Vorbereitungen der Verhandlungen und den Verhandlungen selber unterstützen wird. Sobald die Verhandlungen beginnen, werden wir Sie informieren.

Bleiben Sie mit unserem Messenger Service „MB-Tarifnews“ stets auf dem Laufenden und erfahren Sie kurz und knapp, wie es mit den Verhandlungen weitergeht. Einzige Voraussetzung: Ein Mess-enger (WhatsApp, Telegram oder Insta) muss auf Ihrem Smartphone installiert sein. Sie können sich gleich anmelden, mit nur wenigen Klicks erhalten Sie ab sofort regelmäßig die „MB-Tarifnews“ auf Ihr Smartphone: http://www.marburger-bund.de/messengerservice.
Übrigens: Via Messenger-Service ist auch ein direktes Feedback an uns möglich. Wir freuen uns über Ihre Hinweise und Anregungen.

Hier finden Sie diese Information auch als PDF

Der Ministerrat hat heute den Entwurf eines Landesgesetzes zur Sicherstellung der ärztlichen Grundversorgung beschlossen. Ziel ist, insbesondere die hausärztliche Versorgung in ländlichen Regionen von Rheinland-Pfalz sowie den ärztlichen Nachwuchs im öffentlichen Gesundheitsdienst sicherzustellen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet.

Hier finden Sie die Pressemitteilung

„Die Sicherstellung der ärztlichen, besonders der hausärztlichen, Versorgung in den ländlichen Regionen unseres Landes zählt zu den wichtigsten gesundheitspolitischen Zielen der Landesregierung“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Hausärztinnen und Hausärzte sind gerade in ländlichen Regionen oftmals die erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten und decken eine große Bandbreite an medizinischem Wissen ab. Der öffentliche Gesundheitsdienst ist von zentraler Bedeutung für die Daseinsvorsorge der Bevölkerung, die erforderliche Krisenbewältigung und die Mitwirkung an der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung“, so die Ministerin.

Das Gesetz soll zum 1.1.2020 in Kraft treten und sieht vor, dass ab dem Wintersemester 2020/2021 bereits bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen von vorne herein für die Fachrichtungen Allgemeinmedizin bzw. Öffentliches Gesundheitswesen vorgesehen sind. Rheinland-Pfalz nutzt damit die Möglichkeit zur Einführung einer Vorabquote von insgesamt bis zu zehn Prozent der Studienplätze pro Semester.

„Dieses Kontingent an Studienplätzen wollen wir nutzen und vorab für Bewerberinnen und Bewerber Studienplätze reservieren, die ein besonderes Interesse an entweder einer landärztlichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitsdienst haben. Bei zurzeit 215 Medizinstudiumbeginnern bedeutet dies, dass insgesamt bis zu 21 Studierende pro Semester über die Landarzt- und ÖGD-Quote ein Medizinstudium beginnen können“, so Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler. Bei der Vergabe dieser Studienplätze spielen nicht nur die Abiturnote und das Ergebnis des Studierfähigkeitstests („Medizinertests“) eine Rolle, sondern auch weitere Faktoren, die auf die persönliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber in diesen Bereichen hinweisen. Das können zum Beispiel eine einschlägige Berufsausbildung oder bestimmte praktische oder ehrenamtliche Tätigkeiten sein. „Die Vorabquoten ermöglichen so auch Bewerberinnen und Bewerbern mit gutem, aber nicht zwingend einem Spitzenabitur den Zugang zu einem Medizinstudienplatz“, so Bätzing-Lichtenthäler.

Im Gegenzug verpflichten sich Studienplatzbewerberinnen und -bewerber per Vertrag dazu, sich im Anschluss an das erfolgreich abgeschlossene Studium in der Facharztrichtung Allgemeinmedizin oder Öffentliches Gesundheitswesen weiterzubilden und nach Erhalt der Facharztanerkennung eine hausärztliche Tätigkeit an einem bestimmten Ort im ländlichen Raum bzw. Gesundheitsamt eines bestimmten Landkreises in Rheinland-Pfalz aufzunehmen. Wer sich nicht an die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen hält, muss mit einer Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro rechnen.

Hintergrundinformation:
Derzeit sind ca. 39 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte mindestens 60 Jahre, weitere 20 Prozent sind zwischen 55 und 59 Jahren alt. Zukünftig ist mit einem Nachbesetzungsbedarf zu rechnen, der nicht mehr ohne weiteres durch junge Ärztinnen und Ärzte, die in der hausärztlichen Versorgung tätig sein möchten, gedeckt werden kann. Auch im Öffentlichen Gesundheitsdienst zeichnet sich eine ähnliche Entwicklung ab. Derzeit sind ca. 12 Prozent der Arztstellen im öffentlichen Gesundheitsdienst nicht besetzt. Darüber hinaus scheiden in Rheinland-Pfalz in den kommenden zehn Jahren zwei Drittel aller Amtsärztinnen und Amtsärzte altersbedingt aus ihrem Dienst aus.
Bildrechte: Dr. Georg Struch, VKA

Pressemitteilung des VKA

22. Mai 2019

Auf dem Bild sehen Sie vlnr: Wilfried Kley (Geschäftsführer KAV Schleswig-Holstein), Dr. Dirk Tenzer (Vorsitzender des Gruppenausschusses für Krankenhäuser der VKA, Verhandlungsführer), Rudolf Henke (1. Vorsitzender des MB); © Dr. Georg Struch, VKA

VKA einigt sich nach schwierigen Verhandlungen mit dem Marburger Bund in der fünften Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss für die rund 54.000 Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern.

Berlin. Die Tarifverhandlungen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber und des Marburger Bundes sind am Mittwochmorgen mit einer Einigung beendet worden.

„Die Arbeitgeberseite ist in schwierigen Verhandlungen bis an die Grenze des Möglichen gegangen und hat ein akzeptables Ergebnis für die kommunalen Krankenhäuser erzielt. Die Erhöhung der Entgelte für Ärztinnen und Ärzte in Höhe von insgesamt 6,64 Prozent, die Einführung eines Flexibilitätszuschlags für die kurzfristige Übernahme von Bereitschaftsdiensten sowie maßgebliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, beispielsweise bei Wochenendarbeit und Bereitschaftsdiensten, sichern die bereits hohe Attraktivität der Arbeitsplätze für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern weiter ab. Auf der anderen Seite haben wir dafür Sorge getragen, dass die organisatorischen und finanziellen Herausforderungen dieses Tarifabschlusses für die kommunalen Krankenhäuser noch verkraftbar sind.“, so Verhandlungsführer Dr. Dirk Tenzer.

Besonders strittig in den Tarifverhandlungen waren die Forderungen des Marburger Bundes, die Ärztinnen und Ärzte an zwei Wochenenden pro Monat dienstfrei zu stellen und die Maximalbelastung des Bereitschaftsdienstes für Ärztinnen und Ärzte tarifvertraglich zu fixieren. Im Ringen um einen Ausgleich, der im Ergebnis die Versorgungssicherheit der Patienten und auch die Funktionsfähigkeit der Krankenhäuser sicherstellt, konnten sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigen, dass die Ärztinnen und Ärzte an 24 Wochenenden im Kalenderjahr keine Dienste leisten müssen. Übernehmen die Ärztinnen und Ärzte mehr als fünf Bereitschaftsdienste pro Monat, erhalten sie gestaffelte Zuschläge.

„Diese Regelungen berücksichtigen insgesamt die besondere Belastung der Ärztinnen und Ärzte. Die kommunalen Krankenhäuser haben damit jetzt ein innovatives Arbeitsmodell, was sie deutlich von allen anderen Krankenhausträgern in Deutschland abhebt.“, so Verhandlungsführer Dr. Dirk Tenzer.

Der Tarifabschluss enthält außerdem Regelungen zur vorausschauenden Dienstplanung und klarstellende Regelungen zur Planung, Dokumentation und Erfassung der Arbeitszeit. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 33 Monate. Damit besteht für die kommunalen Krankenhäuser eine hohe Planungssicherheit.

Bestandteile der Tarifeinigung in Auszügen:

  • Entgelterhöhung in drei Stufen: ab dem 1. Januar 2019 um 2,5 Prozent, ab dem 1. Januar 2020 um 2 Prozent und ab dem 1. Januar 2021 um weitere 2 Prozent
  • Laufzeit 33 Monate
  • entlastende Regelungen zur Gestaltung von Bereitschaftsdiensten und zusätzliche Bereitschaftsdienstzuschläge
  • Verlässlichkeit bei der Dienstplangestaltung
  • Flexibilitätszuschlag bei kurzfristiger Dienstplanänderung
  • Ermöglichung von mindestens 24 freien Wochenenden pro Jahr
  • klarere Regelungen zur Planung, Dokumentation und Erfassung der Arbeitszeit
  • rechtssichere Anerkennung des Marburger Bundes als ausschließlich zuständige Gewerkschaft

Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung als PDF

VKA – Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

Pressemitteilung

22. Mai 2019

Weniger Wochenenddienste, bessere Arbeitszeiterfassung, mehr Gehalt in drei Stufen – Eckpunkte der Einigung zwischen Marburger Bund und VKA

„Mit der heutigen Einigung verringern wir die Gesamtbelastung der Ärztinnen und Ärzte und schaffen verlässlichere Rahmenbedingungen.“ So kommentierte Rolf Lübke, Verhandlungsführer des Marburger Bundes, das vom Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) am Mittwoch (22. Mai) erzielte Tarifergebnis. „Die Verhandlungen waren hart umkämpft. Am Ende haben wir gegen manchen Widerstand der Arbeitgeberseite einen Abschluss erreicht, der wichtige Wegmarken setzt“, betonte Lübke.

Vereinbart wurden Regelungen zur verlässlichen Dienstplanung, zur Begrenzung der Bereitschaftsdienste, zur Arbeitszeiterfassung und zur Vergütung der rund 55.000 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Kliniken. Die Arbeitszeiten der Ärztinnen und Ärzte sind vom 1. Juli 2019 an vollständig durch elektronische oder andere genauso genaue Verfahren zu erfassen. Dabei gilt die gesamte Anwesenheit abzüglich der tatsächlich gewährten Pausen als Arbeitszeit. Die Ärztinnen und Ärzte erhalten darüber hinaus ein persönliches Einsichtsrecht in die Arbeitszeitdokumentation, um die dokumentierten Anwesenheitszeiten überprüfen zu können.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 erhalten Klinikärzte im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres Anspruch auf mindestens zwei arbeitsfreie Wochenenden pro Monat in der Zeit von Freitag 21 Uhr bis Montag 5 Uhr. Zusätzliche Bereitschafts- oder Rufbereitschaftsdienste sind nur zu leisten, wenn andernfalls eine Gefährdung der Patientensicherheit droht. Nicht gewährte freie Wochenenden müssen auf Antrag innerhalb des nächsten Kalenderhalbjahres zusätzlich nachgeholt werden.

Auch auf finanzielle Verbesserungen einigten sich die Vertragsparteien: Die Gehälter der Klinikärzte erhöhen sich in drei Stufen um insgesamt 6,5 Prozent. Die Steigerungen verteilen sich auf eine Gesamtlaufzeit von 33 Monaten: Rückwirkend zum 1. Januar 2019 erhöhen sich die Gehälter um 2,5 Prozent, zum 1. Januar 2020 noch einmal um 2,0 Prozent und zum 1. Januar 2021 erneut um 2,0 Prozent.

Die Verlässlichkeit von Dienstplänen wird durch finanzielle Sanktionen bei kurzfristigen Arbeitsaufnahmen gestärkt. Dienstpläne müssen zukünftig spätestens einen Monat im Voraus aufgestellt sein. Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.

Vor dieser Verhandlungsrunde hatte die VKA bereits verbindlich zugesagt, eine Regelung zu vereinbaren, die eine Verdrängung des Tarifvertrages durch die Anwendung der Kollisionsnorm im Tarifeinheitsgesetz ausschließt. Anerkannt wurde auch die Tarifzuständigkeit des Marburger Bundes für die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst und anderen kommunalen Diensten. Für diese Gruppe wird es separate Tarifverhandlungen geben, die bis spätestens Ende Oktober dieses Jahres aufgenommen werden sollen.

„Für den Marburger Bund ist das ein bemerkenswerter Erfolg hartnäckiger Tarifarbeit und auch ein Verdienst Tausender von Mitgliedern, die in den vergangenen Wochen an Warnstreiks teilgenommen haben. Natürlich haben wir weitere Wünsche, aber wesentliche Forderungen sind erfüllt. Bei der Arbeitszeiterfassung ist sogar eine Zeitenwende gelungen. Das von uns geforderte Prinzip ‚Anwesenheit ist geleistete Arbeitszeit‘ ist nunmehr im Tarifvertrag fest verankert. Die VKA hat auch akzeptiert, dass wir uns nur mit einer rechtssicheren Regelung zufrieden geben, die den Fortbestand des Ärztetarifvertrages trotz Tarifeinheitsgesetz sicherstellt“, erklärte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes.

Die heutige Einigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifgremien beider Seiten.

Kontakt

Marburger Bund Bundesverband
Referat Verbandskommunikation
Hans-Jörg Freese (Pressesprecher)
Tel.: 030/746846-41
presse@marburger-bund.de
http://www.marburger-bund.de

« Vorherige Seite — Nächste Seite »