BVÖGD bestätigt seine Führungsspitze
Berlin, den 26.04.2024
BVÖGD bestätigt seine Führungsspitze
Dr. med. Kristina Böhm, Leiterin des Gesundheitsamtes Potsdam, und Dr. med. Emanuel Wiggerich, Leiter des Gesundheitsamtes Oberhausen werden den Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) weiter leiten. Die Mitgliederversammlung des Verbandes bestätigte Böhm und Wiggerich heute in ihren Ämtern.
Beide hatten die Leitung des Verbandes im vergangenen Herbst übernommen, weil der Bundesgesundheitsminister den bisherigen Verbandsvorsitzenden Dr. med. Johannes Nießen aus Köln zum Errichtungsbeauftragten des neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) berufen hatte. Die neue Führung wurde durch den erweiterten Vorstand zunächst satzungsgemäß bestimmt und jetzt durch die Wahl der Mitgliederversammlung bestätigt.
Böhm war bislang erste stellvertretende Vorsitzende des BVÖGD. Von 1995 bis 2015 hat sie als Sanitätsoffizier bei der Bundeswehr gearbeitet – zuletzt in der Überwachungsstelle „ÖRA Ost Bw“ als Amtsärztin Bundeswehr. Seit Dezember 2015 leitet sie das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam. Sie ist außerdem beratende Krankenhaushygienikerin und betreut eine allgemeinmedizinische Sprechstunde in der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen. „Mir liegt insbesondere die Nachwuchsförderung sehr am Herzen, deshalb unterrichte ich noch an verschiedenen Orten und bilde Fachärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen aus“, so Böhm.
Wiggerich ist neben seiner Tätigkeit als Leiter des Gesundheitsamtes Oberhausen Vorsitzender des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen des BVÖGD. „Es geht darum, den ÖGD modern und krisenfest aufzustellen“, erläutert er. „Dazu möchte ich insbesondere an guten Lösungen für die großen Herausforderungen Digitalisierung des ÖGD, Auswirkungen des Klimawandels und Nachwuchsgewinnung in Zeiten des Fachkräftemangels mitwirken“, so Wiggerich
Öffentlicher Gesundheitsdienst übt scharfe Kritik
Berlin, den 25.04.2024
Öffentlicher Gesundheitsdienst übt scharfe Kritik am Entwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
Verbände des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) üben deutliche Kritik am neuen Referentenentwurf für das sogenannte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Dieser sei „deutlich zu kurz“ gegriffen, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und der Deutschen Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen (DGÖG).
BVÖGD und DGÖG kritisieren, das ursprüngliche Ziel, regionale Defizite der Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Versorgung zu beheben und Schnittstellen zu optimieren – unter anderem durch niedrigschwellige Beratungsangebote – komme im Gesetzentwurf kaum noch vor. „Die innovativen Möglichkeiten, die sich durch Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren und Gesundheitskioske ergeben hätten, werden nicht realisiert“, so die Verbände.
Der neue Gesetzesentwurf fokussiere sich im Wesentlichen auf den niedergelassenen Sektor und lasse andere Akteure sowie die Kommunen weitgehend außer Acht. „Das widerspricht einerseits dem neuen zukunftsweisenden und richtigen Ansatz der sektorenübergreifenden Versorgung sowie andererseits auch den Empfehlungen des Sachverständigenrats zur Begutachtung im Gesundheitswesen“, kritisieren BVÖGD und DGÖG. Sie weisen daraufhin, dass der Rat in seinem letzten Gutachten 2023 kommunale Gestaltungsmöglichkeiten als „absolut wesentlich für die zukünftige Resilienz unseres Gesundheitswesens“ priorisiert hat.
Laut dem vorliegenden Gesetzentwurf hätten die Kommunen mit ihrem ÖGD weiterhin kaum eine Möglichkeit, die gesundheitliche Versorgung vor Ort mitzugestalten und zu steuern – „und das, obwohl sie vor Ort direkt mit den Anforderungen der Bürgerinnen und Bürgern konfrontiert sind“, so die Kritik der Verbände.
BVÖGD und DGÖG empfehlen daher „dringend eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs“.
.
Gemeinsame Stellungnahme des BVÖGD e.V. und der DGÖG e.V.
Berlin, den 25.04.2024
Gemeinsame Stellungnahme des BVÖGD e.V. und der DGÖG e.V.
zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG)
Der erste Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes, welcher in der Vergangenheit bereits in diversen Runden und in der Öffentlichkeit zirkulierte und damit bekannt wurde, wurde vom BVÖGD und der DGÖG im Grundsatz sehr begrüßt.
Im aktuellen Referentenentwurf spielt der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wider Erwarten keine zentrale Rolle mehr. Der vorliegende Entwurf fokussiert sich im Wesentlichen auf einen einzelnen, nämlich den niedergelassenen Sektor, und lässt andere Akteure wie auch die Kommunen weitgehend außer Acht. Das widerspricht einerseits dem neuen zukunftsweisenden und richtigen Ansatz der sektorenübergreifenden Versorgung sowie andererseits auch den Empfehlungen des Sachverständigenrats zur Begutachtung im Gesundheitswesen, der in seinem letzten Gutachten 2023 eine Stärkung der v.a. auch präventiven kommunalen Verantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten als absolut wesentlich für die zukünftige Resilienz unseres Gesundheitswesens priorisiert hat.
Die Kommunen mit ihrem ÖGD haben weiterhin kaum eine Möglichkeit die gesundheitliche Versorgung vor Ort mitzugestalten und zu steuern und das, obwohl sie vor Ort direkt mit den Anforderungen der Bürgerinnen und Bürgern konfrontiert und in Verantwortung genommen werden. Weder ist eine wesentliche Beteiligung im SGB V vorgesehen, was die Partizipation an vorhandenen finanziellen (Förder-)Mitteln erschwert, noch ist im Entwurf eine Beteiligung am Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorgesehen. Es werden zwar die Interessen der Pflege sowie der Patientenvertretung berücksichtigt, sowie eine Mitsprachemöglichkeit der Hebammen und wissenschaftlicher Fachgesellschaften, der ÖGD hingegen erhält kein entsprechendes Mitspracherecht. Es ist aber der ÖGD, der die gesundheitliche Lage und Bedarfe vor Ort kennt sowie subsidiär in der Versorgung tätig ist (häufig ohne ausreichende personelle und finanzielle Kompensation), und zwar immer dann, wenn die gesundheitliche Versorgung für die Menschen vor Ort nicht mehr durch die anderen Akteure gewährleistet ist. Dadurch kommen die Probleme der ambulanten Versorgung stets auch im ÖGD an. Insofern wäre ein Mitspracherecht des ÖGD auch im G-BA absolut angezeigt.
Allein die Möglichkeit kommunale Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu gründen, ist im neuen Entwurf als Instrument übriggeblieben. Allerdings werden diese nicht als Lösung ausreichen, da das finanzielle Risiko zum Großteil auf die Kommunen abgewälzt wird. Zudem ist fraglich, ob genügend geeignete Fachkräfte zum Betrieb eines solchen MVZ gefunden werden können. Es darf nicht zu einer investoren- und renditegetriebenen Versorgung kommen, da so die Gefahr von Versorgungssituationen besteht, die nicht am Wohle der Patientinnen und Patienten ausgerichtet sind. Gerade in einer heterogenen Versorgungslandschaft sind kommunale Möglichkeiten vonnöten, flexibel auf die lokalen Herausforderungen reagieren zu können (u.a. durch die die Beteiligung an Gesundheitsregionen). In der jetzigen Ausgestaltung wird die Erreichung des Zieles der gesundheitlichen Chancengleichheit in weite Ferne gerückt.
Ähnlich wie das wichtige Thema der gesundheitlichen Chancengleichheit wird vermutlich auch das nicht minderwichtige Ziel der Erhöhung der Gesundheitskompetenz der Menschen mit den Instrumenten des vorliegenden Entwurfes nicht in einem wünschenswerten Maße erreicht. Der Gesetzesentwurf zielt lediglich auf die Beratung der Angebote der Kranken- und Pflegeversicherung ab. Zum einen ist dies eine unnötig verengende Ansicht der Bedarfe der Menschen. Zum anderen ist es fraglich, ob durch diese reine Beratungsleistung die Gesundheitskompetenz der Menschen gesteigert werden kann. Zur Gesundheitskompetenz gehört nicht nur das Vorhalten eines entsprechenden Angebotes und von Informationen, sondern auch das Finden, Verstehen und Einordnen sowie das selbstbestimmte Handeln danach. Diese weiteren Dimensionen der Gesundheitskompetenz finden im Entwurf keinerlei Berücksichtigung.
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, zukünftig als eine eigene bedarfsplanungsrechtliche Gruppe zusammengefasst werden und so ein Monitoring erfolgen kann. Allerdings wird hier eine Erwartung bei den Bürgerinnen und Bürgern geweckt, die dann aber wahrscheinlich nicht erfüllt werden kann (Fachkräftemangel).
Auch hier wie insgesamt fehlt den Kommunen weiterhin eine Steuerungsmöglichkeit, um eine etwaige Unter-/Fehlversorgung gezielt zu beseitigen, und dies, obwohl sie
- a. über die Sozial- und Gesundheitsberichterstattung über die wesentlichen Informationen zur Bedarfslage verfügen,
- schon Netzwerke und in annähernd der Hälfte der Kommunen planende Steuerungsgremien wie z.B. kommunale Gesundheitskonferenzen vorhalten, die bestens dafür geeignet wären und
- als Träger der lokalen Daseinsfürsorge gemeinwohlorientierte Versorgungsentscheidungen vorbereiten und in die Umsetzung bringen können.
Das ursprüngliche Ziel, regionale Defizite der Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Versorgung zu beheben und Schnittstellen zu optimieren, u.a. durch niedrigschwellige Beratungsangebote, wird nicht mehr ausreichend verfolgt. Die innovativen Möglichkeiten, die sich durch Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren und Gesundheitskioske ergeben hätten, werden nicht realisiert. Der kommunal steuernde und sozialkompensatorisch tätige Öffentliche Gesundheitsdienst bedauert dies sehr und empfiehlt dringend eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs.
Zusammenfassend ist der vorliegende Referentenentwurf somit deutlich zu kurz gegriffen und muss o.g. Aspekte berücksichtigend angepasst werden.
Dr. Kristina Böhm Dr. Susanne Pruskil
BVÖGD DGÖG
Pressemappe vom 25.04.2025
Berlin, den 25.04.2024
Unter folgendem Link können Sie unsere Pressemappe einsehen.
Pressekonferenz
Donnerstag 25. April, von 10.30 bis 11.30 Uhr, Saal X.11
Informationen und Anmeldung
https://www.bvoegd-kongress.de
Herausforderungen der Leitlinien-Entwicklung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Berlin, den 16. April 2024
Herausforderungen der Leitlinien-Entwicklung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Medizinische Behandlungsleitlinien sind als Handlungsempfehlungen im klinischen Alltag lange etabliert. Im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) sind sie bislang jedoch weniger verbreitet als in anderen Sektoren des Gesundheitssystems, obwohl Sie wertvolle praktische Empfehlungen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung bieten können. „Gut aufbereitete Leitlinien können eine praktische Entscheidungshilfe für die eigene Arbeit liefern und insbesondere auch neuen Kolleginnen und Kollegen den Einstieg in den ÖGD erleichtern“ sagt die Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen (DGÖG), Dr. Susanne Pruskil.
Leitlinien basieren auf einer umfassenden und objektiven Bewertung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Entsprechend aufwendig ist der Entwicklungsprozess, denn bei der Abstimmung der Empfehlungen muss eine Vielzahl verschiedener Faktoren berücksichtigt werden. Das gilt für die Leitlinienentwicklung für den ÖGD in besonderem Maße, da viele Aspekte über die Gesundheit hinaus beachtet werden müssen, zum Beispiel Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft oder Umwelt.
„Analog zu medizinischen Leitlinien können ÖGD-Leitlinien als Handlungs- und Entscheidungskorridore verstanden werden, die Optionen aufzeigen aber auch den notwendigen Gestaltungsspielraum lassen. Das setzt voraus, dass bereits bei der Entwicklung die spätere Anwendung und Praktikabilität mitgedacht wird“ ergänzt die stellvertretende DGÖG-Vorsitzende Dr. Elke Jakubowski im Vorfeld des 73. Wissenschaftlichen ÖGD-Kongresses vom 24. bis 27. April in Hamburg.
Die Fachgesellschaft bietet daher auf dem Kongress einen Workshop zur Leitlinienentwicklung im ÖGD an. Er soll unter anderem herausarbeiten, wo und welche Herausforderungen bei komplexen Fragestellungen im Bereich Öffentliche Gesundheit auftreten können und welche Lösungsmöglichkeiten es hierfür gibt.
Die DGÖG ist erstmals Mitausrichter des jährlichen ÖGD-Kongresses und gestaltet das Programm aktiv mit. Ergänzend zum Leitlinienworkshop werden auf dem ersten Kongresspanel Ansätze zur Stärkung der Evidenzbasierung im ÖGD diskutiert. In vier weiteren Veranstaltungen widmet sich die Fachgesellschaft den Themen Personal im ÖGD und ÖGD im Studium, Aus-, Fort- und Weiterbildung im ÖGD, der Kooperation Wissenschaft und Praxis sowie innovativen Ansätzen für Lehrbuchgestaltungen im ÖGD.
Der Kongress steht unter dem Motto „Der Öffentliche Gesundheitsdienst – Rückenwind für Gesundheit“. Erstmals wird er von den Bundesverbänden der Ärztinnen und Ärztinnen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen (DGÖG) veranstaltet.
Workshop „Wie mache ich eine Leitlinie?“
Mittwoch, 24. April, ab 16.30 – 18.00 Uhr, Saal X.1
73. ÖGD-Kongress
24.- 27. April, CCH – Congress Center Hamburg, Congressplatz 1, 20355 Hamburg
Pressekonferenz
Donnerstag 25. April, von 10.30 bis 11.30 Uhr, Saal X.11
Informationen und Anmeldung
Trauer um Dr. Jürgen Krahn
Berlin, den 12.04.2024
Wir trauern um unseren Kollegen und langjähriges Mitglied im Bundesverband Dr. Jürgen Krahn!
Mit großer Bestürzung hat der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheits-dienstes e.V. (BVÖGD) vom plötzlichen und viel zu frühen Tod unseres Kollegen Dr. Jürgen Krahn im Alter von nur 59 Jahren erfahren.
Jürgen Krahn leitete nicht nur viele Jahre das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landreises Darmstadt-Dieburg. Als Landesvorsitzender des Berufsverbandes Hessen setzte er sich mit Herzblut, Expertise und Leidenschaft für die Belange der Kolleginnen & Kollegen im Öffentlichen Gesundheitsdienst ein.
Er war ein wunderbarer Mensch, Arzt und Kollege. Er wird uns und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst fehlen!
Unser allerherzlichstes Beileid und unser tiefstes Mitgefühl gilt seiner Frau, seinen Kindern und allen Angehörigen.
Der geschäftsführende Vorstand & seine Landesverbände
Gesundheitskompetenz in Deutschland dringend verbessern
Berlin, den 05. April 2024
Gesundheitskompetenz in Deutschland dringend verbessern
Möglichkeiten für eine bessere Zahngesundheit in Deutschland sieht der Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG). „Viele Menschen wissen zu wenig darüber, wie sie ihre Zahngesundheit langfristig erhalten können. Wir müssen daher die Gesundheitskompetenz stärken“, betont die Vorsitzende des Verbandes, Dr. med. Ilka Gottstein, zum heutigen Tag der Gesundheit. Der BZÖG fordert außerdem eine strukturierte Gesundheitsberichterstattung der zahnärztlichen Dienste bundesweit. „Diese Daten müssen dann bundesweit in politische Entscheidungen einfließen, zum Beispiel für gezielte Präventionsangebote“, so Gottstein.
Der BZÖG richtet zusammen mit dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärztinnen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und der Deutschen Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen (DGÖG) den ÖGD-Kongress in Hamburg aus. Er findet vom 24. – 27. April statt und steht unter dem Motto „Der Öffentliche Gesundheitsdienst – Rückenwind für Gesundheit“. Mehrere Veranstaltungen widmen sich der Zahngesundheit, zum Beispiel wird es am Freitag, 26. April einen Vortrag „Oralepidemiologische Untersuchungen zur Mundgesundheit von Menschen mit Behinderung“ geben. Am selben Tag findet der Vortrag „Auswirkung auf die Mundgesundheit durch pandemiebedingte Einschränkungen in der öffentlichen Gesundheitsvorsorge“ statt.
Freitag 26. April, 8.30 Uhr
Oralepidemiologische Untersuchungen zur Mundgesundheit von Menschen mit Behinderung in
Kooperation mit dem ÖGD – Bisheriges und Zukünftiges
Freitag 26. April, 13.25 Uhr
Vortrag „Auswirkung auf die Mundgesundheit durch pandemiebedingte Einschränkungen in der öffentlichen Gesundheitsvorsorge, basierend auf Reihenuntersuchung in Frankfurter Kindergärten und Schulen“
73. ÖGD-Kongress
24.- 27. April, CCH – Congress Center Hamburg, Congressplatz 1, 20355 Hamburg
Pressekonferenz
Donnerstag 25. April, von 11.00 bis 12.00 Uhr
Informationen und Anmeldung
https://www.bvoegd-kongress.de
Gesundheitliche Chancengleichheit verwirklichen
Berlin, den 18.03.2024
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) leistet einen entscheidenden Beitrag, um die Gesundheitsversorgung von sozial benachteiligten Menschen in Deutschland zu verbessern. Darauf weist der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) anlässlich des Tages des Gesundheitsamtes am 19. März hin. Dieser steht in diesem Jahr unter dem Motto „Soziale Ungleichheit und Gesundheit“.
„Wohnungslose, psychisch Kranke, Drogengebrauchende, Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus und viele andere sind häufig nicht in der Lage, Kliniken oder Praxen aufzusuchen und sich versorgen zu lassen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter suchen diese Menschen auf, leisten Basishilfe und organisieren die weitere Versorgung“, erläuterte die Vorsitzende des Verbandes, Dr. Kristina Böhm. Sie wies daraufhin, dass laut vielen Studien auch in Deutschland die Gesundheitschancen ungleich verteilt sind. Danach haben zum Beispiel Frauen in schlechten gestellten Landkreisen und Städten eine um 1,5 Jahre verringerte Lebenserwartung gegenüber Frauen in den am besten gestellten Kreisen, bei Männern fällt diese Differenz mit 2,9 Jahren noch größer aus (1).
„Der ÖGD ist als dritte Säule im Gesundheitswesen bei der aufsuchenden Versorgung unverzichtbar“, so Böhms Fazit.
„Die Gesundheitsämter arbeiten außerdem gemeinsam mit anderen Institutionen intensiv daran, die Gesundheitschancen sozial schlechter gestellter Menschen zu verbessern. Beispiele hierfür sind die kommunalen Gesundheitskonferenzen, Beratung zu gesundheitlichen Fragestellungen, die Politikberatung zur Gestaltung einer gesundheitsförderlichen Stadt oder Kommune, das Vorhalten niederschwelliger und aufsuchender Angebote, sowie die Erstellung und Umsetzung von Hitzeaktionsplänen“, betonte der erste stellvertretende Vorsitzende des Verbandes, Dr. Emanuel Wiggerich.
Das Robert Koch-Institut hat im Jahr 2019 erstmals einen Tag des Gesundheitsamtes ausgerufen. Er findet jedes Jahr am 19. März statt – dem Geburtstag von Johann Peter Frank. Der Mitte des 18. Jahrhunderts geborene Arzt und Sozialmediziner gilt als Begründer des ÖGD.
1 Journal of Health Monitoring · 2019 4(1), DOI 10.25646/5869, Robert Koch-Institut, Berlin
ÖGD-Kongress 2024: Rückenwind für Gesundheit – auch für Kinder und Jugendliche
Berlin, den 12. März 2024
Die Belange von Kindern und Jugendlichen spielen auf dem diesjährigen Kongress für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) Ende April in Hamburg eine wichtige Rolle.
Neben vielen Einzelveranstaltungen richtet der Fachausschuss Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) ein sogenanntes World Café mit drei Themenschwerpunkten aus:
Erstens geht es um die Aufgaben des KJGD bei der betriebsmedizinischen Betreuung von Schülerinnen und Schülern und der Unterstützung von Lehrkräften: „Wie lassen sich Pädagogen in der Arbeit mit zunehmend schwierigen Kindern und Jugendlichen unterstützen? Wie kann die Vernetzung vor Ort mit der Jugendhilfe gelingen? Welche Möglichkeiten der Implementierung von Schulgesundheitsfachkräften existieren?“ erläutert die Leiterin des Fachausschusses, Dr. Claudia Korebrits.
Ein zweiter Themenschwerpunkt widmet sich der Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung. „Wir wollen die Frage diskutieren, wie sich der KJGD in die Umsetzung der Eingliederungsmaßnahmen, der Sicherung des Rechtsanspruches und der Teilhabeplanung für Kinder und Jugendliche mit Benachteiligungen und Behinderungen einbringen kann“, so Korebrits.
In einem weiteren Themenschwerpunkt wird es in der Veranstaltung darum gehen, wie Gesundheitsuntersuchungen in Kindertagesstätten erfolgen sollten. „Dabei geht es unter anderem um die Kooperation zwischen KiTa, Eltern und KJGD und um die Frage, welche multiprofessionellen Ressourcen und Vernetzungen für solche Untersuchungen nötig sind“, erläutert die KJGD-Expertin.
Der 73. ÖGD Kongress steht unter dem Motto „Der Öffentliche Gesundheitsdienst – Rückenwind für Gesundheit“. Er findet vom 24. 27. April im Congress Center Hamburg statt.
Erstmals wird er von den Bundesverbänden der Ärztinnen und Ärztinnen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen (DGÖG) veranstaltet.
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, World Café: 27. April, 10.15 Uhr, Saal X.1
73. ÖGD-Kongress
24. – 27. April, CCH – Congress Center Hamburg, Congressplatz 1, 20355 Hamburg
Pressekonferenz
Donnerstag 25. April, von 10.30 bis 11.30 Uhr
Informationen und Anmeldung
Gesundheitsämter müssen von Ärztinnen oder Ärzten geleitet werden
Berlin, den 06. März 2024
Gesundheitsämter sollten grundsätzlich von Fachärztinnen oder Fachärzten für Öffentliches Gesundheitswesen geleitet werden. Das betont der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD). „Das Tätigkeitsfeld des ÖGD ist ausgesprochen vielfältig und deckt eine breite Palette an medizinisch-fachlichen Aufgaben ab. Das umfasst unter anderem Schuleingangsuntersuchungen, die Betreuung von psychisch Kranken und Wohnungslosen, Infektionsschutz und Hygieneuntersuchungen unter anderem in medizinischen Einrichtungen und vieles mehr“, sagte die Vorsitzende des Verbandes, Dr. Kristina Böhm. „Gerade weil es sich hier um eine Vielzahl an ärztlichen Aufgaben handelt, muss ein entsprechend ausgebildeter Arzt oder Ärztin das Gesundheitsamt leiten“, betonte sie.
Die Grundlagen für die Bewältigung dieses breiten Aufgabenspektrums werden laut dem Verband in der fünfjährigen Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen vermittelt.
Bestrebungen etwa in Sachsen und anderswo, Personen ohne ärztliche Qualifikation die Leitung des Gesundheitsamtes zu übertragen, erteilt der BVÖGD eine klare Absage. „Wenn in Ausnahmefällen keine geeigneten Bewerbungen für eine Amtsleitung durch Ärztinnen und Ärzte mit der entsprechenden abgeschlossenen Facharztweiterbildung zur Verfügung stehen, sollten die entsprechenden Qualifikationen nachgeholt werden“, betont Emanuel Wiggerich, erster stellvertretender Vorsitzender des BVÖGD. Andernfalls drohe ein Qualitätsverlust bei der ärztlichen Arbeit, welche die Ämter leisteten, warnte er.
Der BVÖGD fordert gegen den Ärztinnen- und Ärztemangel im ÖGD attraktive und langfristige Perspektiven für Bewerberinnen und Bewerber. Entscheidend sei dabei ein arztspezifischer Tarifvertrag im ÖGD, damit die Ämter im Wettbewerb um Fachkräfte mit Krankenhäusern, Praxen oder dem Medizinischen Dienst der GKV mithalten könnten.
.
BVÖGD drängt auf rasche Umsetzung der neuen Approbationsordnung
Berlin, den 14.02.2024
Berlin – Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) drängt darauf, die lange geplante Reform der Approbationsordnung zügig umzusetzen. „Studierende müssen mehr Lehre zur Bevölkerungsmedizin erhalten und die wichtige Arbeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) kennenlernen. Nur dann können sie sich für diese wichtige und erfüllende ärztliche Arbeit entscheiden“, betonte die Vorsitzende des Verbandes, Dr. Kristina Böhm.
Die neue Approbationsordnung soll unter anderem klinische und theoretische Inhalte enger verknüpfen und so mehr Praxisbezug im Studium schaffen. Der Allgemeinmedizin soll eine größere Rolle zukommen und die Studierenden sollen stärker an die Themenfelder der öffentlichen Gesundheit herangeführt werden.
Diese Novellierung der Ärztlichen Approbationsordnung und damit die Reform des Studiums ist schon seit Jahren in Arbeit: Bund und Länder hatten sich inhaltlich bereits 2017 mit dem „Masterplan Medizinstudium 2020“ auf die Grundzüge einer Reform geeinigt. Die Umsetzung scheiterte bislang an den höheren Kosten, die mit der Reform auf die Universitäten zukommen.
„Es wäre extrem kurzsichtig, die Reform wegen der höheren Ausbildungskosten weiter zu verzögern. Eine veraltete Ausbildung führt zur Unter- und Fehlversorgung und kostet die Gesellschaft später in der Versorgung ein Vielfaches“, sagte der erste stellvertretende Vorsitzende des BVÖGD, Dr. Emanuel Wiggerich.
Neue Fachgesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen gegründet
Pressemitteilung
Berlin, 10.05.2023
Potsdam/Berlin – Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) hat eine Wissenschaftliche Fachgesellschaft gegründet. „Die neue ‚Deutsche Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen‘ (DGÖG) setzt sich für die Förderung der Gesundheit in der Bevölkerung ein. Sie bietet eine Plattform für den fachlich kollegialen Austausch und wird die wissenschaftliche Weiterentwicklung des ÖGD in Forschung, Lehre und Praxis fördern“, sagte der Vorsitzende des BVÖGD, Dr. Johannes Nießen, auf dem 72. Wissenschaftlichen Kongress seines Verbandes Ende April in Potsdam.
Der Vorstand der neuen Fachgesellschaft wurde wie folgt gewählt:
- med. Susanne Pruskil, Hamburg (Vorsitzende)
- med. Elke Jakubowski, Hamburg (stellvertretende Vorsitzende)
- Laura Arnold, Düsseldorf (Schriftführerin)
- Martina Hänel, Berlin (Schatzmeisterin)
- Claudia Korebritz (Beisitzerin)
- Annette Fröhmel (Beisitzerin)
- Dr. med. Bertram Szagun (vom Vorstand des BVÖGD in die Fachgesellschaft entsandt)
„Die Fachgesellschaft fördert die Erstellung und Aktualisierung von fachlichen Stellungnahmen, wissenschaftlichen Standards und evidenzbasierten Leitlinien.
Sie ist offen für alle Vertreterinnen und Vertreter des ÖGD, auch für Studierende und Nachwuchskräfte“, sagte Pruskil. Sie setze sich für eine angemessene Repräsentation des öffentlichen Gesundheitswesens der Kommunen in Forschung und Lehre ein. „Alle Mitglieder und Partnernetzwerke sind ausdrücklich willkommen, die wissenschaftliche Fachgesellschaft aktiv mitzugestalten“, betonte die DGÖG-Vorsitzende.