Studis4ÖGD – sofortiger Projektstop
Auf Grund der erfreulich hohen Nachfrage ist das bisher vom Bund für unser Projekt Studis4ÖGD bewilligte Geld aufgebraucht.
Wir bedauern daher, Ihnen mitteilen zu müssen, dass eine weitere Finanzierung Studierender über die Börse nicht möglich ist.
Berlin, 22. Juli 2021
Die deutsche Corona-Warn-App – Funktion, Nutzen, Akzeptanz
Die deutsche Corona-Warn-App – Funktion, Nutzen, Akzeptanz
Press Briefing smc – science media center
15. Juni 2020
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Press Briefing- Video und Transkript verfügbar
BVÖGD begrüßt Koalitionsvereinbarung
Pressemitteilung
Berlin, 04. Juni 2020
Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) begrüßt die in der Koalitionsvereinbarung vom 3. Juni, vorgesehene dauerhafte Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Vorgesehen ist ein Fördervolumen des Bundes zur verbesserten personellen, technischen und digitalen Ausstattung der Gesundheitsämter von rund 4 Mrd. Euro. „Dieser Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst von Bund, Ländern und Gemeinden ist ein deutliches Zeichen“ erklärt die Vorsitzende des BVÖGD, Ute Teichert: „Mit dieser Koalitionsvereinbarung werden nach jahrzehntelangen Versäumnissen und kontinuierlichem Personalabbau jetzt endlich entscheidende Weichen gestellt. Damit wird eine dauerhafte personelle und strukturelle Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und damit auch der Bevölkerungsmedizin in Deutschland auf den Weg gebracht.“
Die Herausforderungen der Corona-Pandemie, die die Gesundheitsämter in den letzten Wochen und Monaten über die Grenzen der Belastbarkeit hinaus bewältigen mussten, haben die politisch Verantwortlichen wachgerüttelt. Jetzt kommt es darauf an, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam an einem Strang ziehen und die angekündigten Maßnahmen konsequent, zügig und bundesweit umgesetzt werden.
„Zur Umsetzung all dieser Maßnahmen und Überlegungen zur nachhaltigen Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes bieten der BVÖGD und seine Landesverbände den politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern ihre Expertise und konstruktive Mitwirkung an. Wir müssen die Chancen, die sich uns jetzt bieten, nutzen und den öffentlichen Gesundheitsdienst für die kommenden Pandemien und andere Herausforderungen wappnen. Von einem gut aufgestellten öffentlichen Gesundheitsdienst profitieren letztlich alle!“- so Ute Teichert.
ViSdP: Bundesgeschäftsstelle BVÖGD, Joachimsthaler Straße 10,10719 Berlin , info@bvoegd.de
BVÖGD warnt: Lockerungsmaßnahmen führen zu Mehrbelastung in den Gesundheitsämtern
Pressemitteilung
Berlin, 25. Mai 2020
Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) weist darauf hin, dass die nun in allen Bundesländern vorgenommenen Lockerungsmaßnahmen zu einer Erhöhung der zu ermittelnden Kontaktpersonen bei Neuinfizierten führen werden. Wenn die Menschen mehr unterwegs sind und sich wieder zu Mehreren an verschiedenen Orten treffen, haben Neuinfizierte in der Phase der Ansteckungsfähigkeit eine höhere Anzahl von Kontakten. Das bedeutet: Auch wenn die Zahl der Neuinfizierten derzeit abnimmt, müssen die Gesundheitsämter für jede betroffene Person wesentlich mehr Kontakte nachverfolgen.
In den letzten Wochen hat es durch Unterstützung von vielen Freiwilligen in den Gesundheitsämtern eine personelle Verstärkung gegeben. Diese Freiwilligen (Studierende, im Ruhestand befindliche Ärztinnen und Ärzte und andere, sowie Personal aus anderen Verwaltungen) werden jetzt nach und nach abberufen, da sie wieder in ihrem eigentlichen Umfeld arbeiten müssen. Bisher ist kein Personal dauerhaft in den öffentlichen Gesundheitsdienst eingestellt worden.
„Wenn jetzt weitere Lockerungsmaßnahmen wie auch Wegfall der Maskenpflicht, der Abstandsregelung und der Hygienevorschriften umgesetzt werden, führt das zu einer erheblichen Mehrbelastung in den Gesundheitsämtern“ so die Vorsitzende des Bundesverbandes, Ute Teichert.
In den letzten Jahren sind in den Gesundheitsämtern viele Stellen weggefallen oder konnten nicht neu besetzt werden. Schon vor der Coronakrise waren die Gesundheitsämter personell so ausgedünnt, dass sie ihre gesetzlichen Aufgaben kaum mehr erfüllen konnten. Dies wird jetzt umso schwieriger, da für die Ermittlung der Kontaktpersonen nicht genügend Personal in den Gesundheitsämtern zur Verfügung steht und die vorübergehende Unterstützung wieder abgezogen wird. Hier sieht der BVÖGD einen dringenden Handlungsbedarf. „Wenn wir weiterhin die Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus verhindern wollen, brauchen wir genügend Menschen, die die Containmentstrategie sichern und Kontakte nachverfolgen können“ fordert Ute Teichert.
Dies ist ein dringender Appell an die Politik, für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung genügend Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Der BVÖGD weist zudem darauf hin, dass es dringend notwendig ist, die Bezahlung in den Gesundheitsämtern anzuheben. Seit Jahren verweigert die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände insbesondere eine adäquate Bezahlung der Ärztinnen und Ärzte. Die Kolleginnen und Kollegen in den Gesundheitsämtern verdienen deutlich weniger als Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern. Mit dieser Ungleichbehandlung muss endlich Schluss sein, hier sind die Tarifpartner gefordert, eine adäquate Bezahlung anzubieten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ute Teichert
Vorsitzende
Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur
Stellungnahme vom 18. Mai 2020
FAQ, Kontakt und Bedarfsliste
Oft Gefragt – FAQ
Geltende Förderbedingungen (laut Förderantrag):
Stundenlohn: 13,00 Euro Minimum – 15,00 Euro Maximum
Brutto bei Vollbeschäftigung (40h/Woche): 2.020,00 EUR maximal
Zzgl. AG-Anteil zur Sozialversicherung 580,00 EUR maximal
Gesamt pro Mitarbeiter und Monat 2.600,00 EUR maximal
Werden noch Sudierende gesucht? (Habe hiervon erst vor kurzem erfahren)
Dies hängt stark vom Bundesland und von der Region ab. Die Großstädte sind durch die Nähe zu Universitäten gut versorgt. Hauptsächlich wird in Gebieten mit wenigen Einwohnern gesucht.
Wie viele Stunden wöchentlich sollen die Studierenden mithelfen?
Dies hängt von den jeweiligen Gesundheitsämtern ab. Die meisten würden gern Studierende in Vollzeit einstellen. Dies geht aber auf Grund der Vorgaben bzgl. der maximalen Wochenarbeitszeit für Studierende während des Semesters nicht.
Ich habe vor einiger Zeit das Online-Formular ausgefüllt, aber bisher keine Antwort erhalten.
Heißt es, dass bisher kein Bedarf besteht oder muss ich mich noch woanders melden (z.B. direkt bei meinem lokalen Gesundheitsamt)?
Die Kontaktaufnahme erfolgt über das Gesundheitsamt. Auf Grund der Strukturen in den Ämtern haben jedoch noch immer nicht alle von dieser Aktion gehört und daher ist es sicher sinnvoll, in den Ämtern nachzufragen und auch auf die Möglichkeit der Refinanzierung aufmerksam zu machen.
Unter welcher vertraglichen Basis werden die Sudierenden beschäftigt?
Die Gesundheitsämter können unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben die Studierenden je nach Bedarf einstellen. Dies geht über Werksverträge, Arbeit im Ehrenamt,
Ein Merkblatt für Gesundheitsämter für die Einstellung der Studierenden ist hier im Download zu finden.
Wird der Studierende nur an das Gesundheitsamt im Meldebezirk weitergeleitet oder an einen größeren Radius?
Die Meldung erfolgt aktuell nur an das für die genannte Postleitzahl zuständige Gesundheitsamt. Bei Bedarf erweitern wir auf Anfrage des Gesundheitsamtes den Radius.
Kontakt
Technische Fragen
Bei Fragen zur Webplattform, zur Finanzierung und zu den Schulungsunterlagen, können Sie Thomas Ruttkowski gern per E-Mail jederzeit kontaktieren: info@bvoegd.de
Fachlich medizinische Fragen
Zu medizinischen Fragen rund um die Arbeit der Studierenden steht eine erfahrene Kollegin in unserer Telefon-Hotline zur Verfügung: +49 172 3009030
Sprechzeiten: 11:00-12:00 und 14:00 bis 17:00 Uhr
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Berlin, 04.05.2020
Stellungnahme des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. (BVÖGD)
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Berlin, 22.04.2020
Stellungnahme des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. (BVÖGD)
Update 2 medis4ÖGD – Finanzierung, Ablauf, Schulungsunterlagen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute möchten wir uns bei Ihnen allen noch einmal für Ihre unermüdliche Arbeit im Kampf gegen Covid-19 bedanken und hoffen, dass wir Sie mit Medis4ÖGD, unserer Börse für Medizinstudierende, ein wenig dabei unterstützen können.
In der Zwischenzeit haben viele Gesundheitsämter ihren Bedarf gemeldet; die Vermittlung der Medizinstudierenden ist bereits in vollem Gange.
Soweit noch nicht geschehen, können Sie die Registrierung ihres Gesundheitsamtes gern nachholen. Den erforderlichen Link erhalten Sie bei unserer Geschäftsstelle über info@bvoegd.de. Sollten Sie keinen Bedarf haben, bitten wir Sie trotzdem um Ihre Rückmeldung.
Finanzierung
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Bund uns seine Unterstützung zugesagt hat und wir somit in der Lage sind, die Arbeit der Medizinstudierenden vorerst für die Monate April bis Juni zu übernehmen. Dies gilt für alle bei uns registrierten Gesundheitsämter.
Um weiterhin so „unkompliziert – schnell – unbürokratisch“ vor Ort Hilfe leisten zu können, werden wir Ihnen in Kürze einen Zugang zu unserer eigens hierfür entwickelten Web-Plattform zur Verfügung stellen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass wir hierfür noch ein/zwei Tage Entwicklungsarbeit investieren müssen.
Wie wird der Ablauf sein?
- Sie stellen die Medizinstudierenden in Ihrem Gesundheitsamt an. Hierfür finden Sie einen Mustervertrag auf unserer Webseite. Ebenso ein Informationsblatt mit Hinweisen für die Beschäftigung von Studierenden. Dabei haben Sie die Wahl, ob die Studierenden in Teil- bzw. Vollzeit beschäftigt werden.
- Über unsere Plattform laden Sie folgende Nachweise als PDF hoch (leider doch ein wenig Bürokratie):
- Immatrikulationsbescheinigung
- Lohnabrechnung
- Sozialversicherungsanmeldung
- Nachweis über erbrachte Arbeitsleistung des Studierenden (unterschriebene Stundenzettel)
- Sie geben über unsere Plattform Ihre Bankverbindung bekannt
- Sie bestätigen den Empfang des Geldes über die Plattform
Schulung der Studierenden
Wir haben auf unserer Webseite www.medis4oegd.de umfangreiche Schulungsmaterialien in Form von Videos und Podcasts zusammengestellt. Hier können sich die Medizinstudierenden über die Arbeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst informieren. Auch der Zugang zu den vom RKI erstellten Materialien ist mit dem Passwort „medis4oegd“ über unseres Webseite möglich.
Bei Fragen zur Webplattform, zur Finanzierung und zu den Schulungsunterlagen, können Sie Thomas Ruttkowski gern per E-Mail jederzeit kontaktieren: info@bvoegd.de
Zu medizinischen Fragen rund um die Arbeit der Medizinstudierenden steht eine erfahrene Kollegin in unserer Hotline zur Verfügung:
Telefon: +49 172 3009030
Sprechzeiten: 11:00-12:00 und 14:00 bis 17:00 Uhr
Gemeinsam sind wir stark – bleiben Sie gesund!
Viele Grüße
Ihre Ute Teichert
Update 2 Medis4ÖGD – Finanzierung, Ablauf, Schulungsunterlagen
Liebe „Medis4ÖGD‘ler“,
heute möchten wir uns bei Euch allen noch einmal für Eure Bereitschaft bedanken, die Gesundheitsämter im Kampf gegen Covid-19 zu unterstützen.
In der Zwischenzeit haben sich über 2.500 Studierende gemeldet; die Vermittlung ist bereits in vollem Gange. Uns haben bereits die ersten sehr positiven und bewegenden Rückmeldungen aus den Gesundheitsämtern erreicht.
Finanzierung
Wir freuen uns, Euch heute mitteilen zu können, dass der Bund uns seine Unterstützung zugesagt hat und wir somit in der Lage sind, Eure Arbeit vorerst für die Monate April bis Dezember zu unterstützen. Dies gilt für alle bei uns registrierten Gesundheitsämter und alle über unsere Webseite gemeldeten Medizinstudierenden.
Wie wird der Ablauf sein?
- Die Gesundheitsämter stellen Euch für den benannten Zeitraum ein. Dabei könnt Ihr je nach Bedarf und rechtlichen Möglichkeiten in Teil- bzw. Vollzeit eingestellt werden.
- Über unsere Plattform müssen die Gesundheitsämter Nachweise in PDF-Form hochladen (leider doch ein wenig Bürokratie):
- Nachweis über Eure erbrachte Arbeitsleistung (am besten unterschriebene Stundenzettel)
- Wir erstatten Eurer Gehalt direkt an die Gesundheitsämter
Schulungsunterlagen
Wir haben auf unserer Webseite www.medis4oegd.de umfangreiche Schulungsmaterialien in Form von Videos und Podcasts zusammengestellt. Hier könnt Ihr Euch über die Arbeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst informieren. Auch der Zugang zu den vom RKI erstellten Materialien ist mit dem Passwort „medis4oegd“ über unsere Webseite möglich.
Bei Fragen zur Finanzierung und zu den Schulungsunterlagen, könnt Ihr Thomas Ruttkowski in der Geschäftsstelle gern per E-Mail kontaktieren: info@bvoegd.de
Zu medizinischen Fragen rund um Eure Arbeit ist ab Montag eine erfahrene Kollegin in unserer Hotline erreichbar:
Telefon: +49 172 3009030
Sprechzeiten: 11:00-12:00 und 14:00 bis 17:00 Uhr
Gemeinsam sind wir stark – bleibt gesund!
Viele Grüße
Eure Ute Teichert und Mareike Knissel
Corona Pandemie – Gesundheitsamt braucht mehr Personal
Pressemeldung
Berlin, 17. April 2020
Finden Sie hier die vollständige Meldung als PDF
Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) begrüßt die Entscheidung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. April, den Öffentlichen Gesundheitsdienst personell besser auszustatten. Insgesamt sollen über 20.000 neue Mitarbeitende deutschlandweit eingestellt werden, um die Corona Pandemie zu bewältigen.
Diese Maßnahme ist unter den Gesichtspunkten eines an die Grenzen gesparten Öffentlichen Gesundheitsdienstes und des Mangels an Ärzten, vor allem Fachärzten, ausgesprochen wichtig und notwendig.
„Dieses Personal muss dauerhaft in den Gesundheitsämtern arbeiten. Dadurch kann man die Bevölkerung besonders in Krisenzeiten schützen. Nur so sind wir für zukünftige Pandemien gerüstet.“ bekräftigt die Bundesvorsitzende Dr. Ute Teichert.
„Allerdings ist unbedingt darauf zu achten, dass qualifiziertes Personal eingestellt wird, besonders für den Infektionsschutz.“ fügt sie hinzu.
In den letzten Wochen wurde für die Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit COVID-19 bereits Personal aus anderen Bereichen der kommunalen Verwaltungen zusätzlich herangezogen, das inzwischen geschult ist und spezifische Aufgaben in den neu geschaffenen Strukturen wahrnimmt. Dies beinhaltet die Ermittlung der Kontaktpersonen nach eingegangenen Meldungen, die Beratung und Vermittlung von Hilfen für Betroffene, die Festlegung und Umsetzung der Maßnahmen des Infektionsschutzes, die Kontaktnachverfolgung und die Datenaufbereitung. Dieses Personal wird im Zusammenhang mit einer allmählichen Normalisierung wieder in die ursprünglichen Einsatzbereiche abgegeben werden müssen. Umso wichtiger ist der Vorstoß der Bundeskanzlerin für die Gesundheitsämter.
Der BVÖGD bietet bei der Umsetzung dieses Beschlusses ausdrücklich seine Unterstützung an.