Alltagsmasken – sinnvoll zum Eigenschutz und zum Schutz von anderen

Die aktuelle Evidenz aus vielfältigen Studien spricht für einen Nutzen des Mund-Nasen-Schutzes. Die Studien weisen darauf hin, dass sowohl die Übertragung auf andere als auch die Selbstansteckung durch Alltagsmasken reduziert wird. Trotz aller noch bestehender Unsicherheit resultiert aus den Daten aus Sicht der Unterzeichner die klare Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Weder die Maßnahmen gegen die Pandemie noch die Pandemie selbst sollten bagatellisiert werden. Selbst wenn die statistische Gesamtsterblichkeitsrate vermutlich unter ein Prozent ist, sind die negativen Folgen durch die SARS-CoV2-Pandemie gravierend.

Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung der Bundesärztekammer

Heute sprechen wir dem Gesicht des ÖGD: Dr Ute Teichert. Sie war als Direktorin der Akademie maßgeblich beteiligt an der Web-Konferenz des Bundeskanzleramtes zu den„Herausforderungen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Bewältigung der Corona-Pandemie“ die gestern in Berlin stattgefunden hat. Sie blickt für uns zurück und bewertet die Konferenz.

Podcast der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen

Kanzlerin Angela Merkel hat am Dienstag mit Amtsärzten und Kommunalvertretern über den „Pakt für den ÖGD“ diskutiert. Im „ÄrzteTag“ erzählt Ute Teichert vom BVÖGD, welche Hausaufgaben die Kanzlerin für die Bürgermeister und Landräte im Gepäck hatte.

„Wann hat es das gegeben, dass sich eine Bundeskanzlerin für den ÖGD interessiert?“, fragt sich Deutschlands oberste Amtsärzte-Vertreterin Dr. Ute Teichert. Immerhin hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstag ganze zwei Stunden mit ihr, Kollegen, Landräten und Bürgermeistern konferiert. Hintergrund ist der „Pakt für den ÖGD“, mit dem der Bund in den kommenden Jahren vier Milliarden Euro in die Gesundheitsämter und ihr Personal investieren will.

Podcast-Folge jetzt anhören:

Webseite der ÄrzteZeitung

 

Bund und Länder wollen als Konsequenz aus der anhaltenden Corona-Pandemie bis Ende 2022 mindestens 5000 neue und unbefristete Vollzeitstellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) schaffen. In einem ersten Schritt solle es bis Ende 2021 mindestens 1500 Stellen für Ärzte, weiteres Fachpersonal und Verwaltungsmitarbeiter geben, teilten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die Vorsitzende der Länder-Gesundheitsminister, Berlins Senatorin Dilek Kalayci, mit. Bis Ende 2022 sollen es dann mindestens 3500 weitere Stellen sein.

Der schwarz-rote Koalitionsausschuss hatte sich am 22. Juni darauf geeinigt, für die Umsetzung eines „Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ insgesamt vier Milliarden Euro bis zum Jahr 2026 zur Verfügung zu stellen – 800 Millionen Euro davon sind für die Digitalisierung vorgesehen. Im Bund-Länder-Beschluss heißt es nun, die an dem Pakt Beteiligten seien sich einig, dass für dessen Umsetzung die Mitwirkung der kreisfreien Städte und Landkreise wesentlich sei.

Weitere Informationen finden Sie auf tagesschau.de und im oben verlinkten Video der Pressekonferenz vom 5. September 2020.

 

„Wenn unser Land bisher so verhältnismäßig gut durch die Pandemie gekommen ist, wenn das Infektionsgeschehen nicht die Ausmaße erreicht hat, die wir in anderen Ländern beobachten mussten, dann hat das nicht zuletzt mit dem zu tun, was tagtäglich im Öffentlichen Gesundheitsdienst geleistet wird“, so Bundeskanzlerin Merkel in einem aktuellen Statement. Kommenden Dienstag wird sich die Kanzlerin bei einer Videokonferenz mit Gesundheitsämtern austauschen, um zu erfahren, „wie die Arbeit in den Gesundheitsämtern vor Ort abläuft, welche Herausforderungen sich stellen und wo die Politik helfen kann“.

Die Initiative von Kanzlerin Merkel wird einen „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ umfassen, mit dem deutlich mehr Stellen geschaffen und die technische Ausstattung der Gesundheitsämter verbessert werden sollen, um schnelle digitale Kommunikationswege zu schaffen.

Damit unterstützt die Bundeskanzlerin die Forderungen des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitswesen BVÖGD, an dessen Spitze die Vorsitzende Dr. med. Ute Teichert seit langem engagiert eine verbesserte personelle Ausstattung und mehr Ressourcen fordert. In einem 10-Punkte-Plan hat der BVÖGD einen Weg aufgezeigt, mit dem eine nachhaltige Verbesserung erreicht werden kann.

via IQuaMed: Anerkennung Gesundheitsberufe

Die Zahl der Infektionen steigt. Reisen, Feiern, Gedankenlosigkeit – es ist wohl von allem etwas. Braucht es wieder mehr Disziplin, notfalls auch härtere Regeln und Strafen? Wie hat eigentlich die Politik die letzten Wochen genutzt, um sich auf Urlaubsende und Schulanfang vorzubereiten? Vieles wirkt überstürzt und planlos. Was muss jetzt zügig getan werden? Und helfen dabei Warnungen vor einem neuen Lockdown?

Gäste:
Malu Dreyer
, Ministerpräsidentin Rheinland-Pfalz
Heidrun Elbracht, Schulleiterin in Gütersloh
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, NRW
Jonas Schmidt-Chanasit, Virologe
Ute Teichert, Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Pressemitteilung
Berlin, August 2020

Pressemitteilung als PDF

Mit Verwunderung lasen wir, dass die personelle Grundausstattung der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten gut sei.

Zu diesem Ergebnis kam eine Online-Befragung der kommunalen Spitzenverbände. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag befragten Gesundheitsämter von 294 Landkreisen und 62 kreisfreien Städten dazu, wie sie die Corona-Pandemie bewältigten, und kommen neben der Feststellung, dass diese „derzeit in besonderem Maße beansprucht werden, aber nicht überfordert“ seien, auch zu der Erkenntnis, dass sie „personell gut aufgestellt“ seien und kein Grund zum „Alarmismus“ bestünde.

Um einschätzen zu können, ob „10 ärztliche Planstellen“ für ein Gesundheitsamt (ohne Angaben zu den Vollzeitäquivalenten – VZÄ) und zusätzlich insgesamt „11.600 Stellen“ (auch hier keine Angaben zu den VZÄ) für alle Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte ausreichend sind, hätte eine Evaluation erfolgt sein müssen – und zwar unter Berücksichtigung aller Bundes- und Landesrechtsregelungen, nach denen Gesundheitsämter gesetzliche Aufgaben haben. Das ist aber mitnichten der Fall!

In Berlin gibt es seit 2010 eine solche Evaluation in Form des „Mustergesundheitsamtes“. Hierfür wurden alle Rechtsregelungen zugrunde gelegt, in denen der Öffentliche Gesundheitsdienst Zuständigkeiten hat.

Für alle Aufgaben

  • im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst,
  • im Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst,
  • im zahnärztlichen Dienst,
  • im sozialpsychiatrischen Dienst,
  • in der Behindertenberatungsstelle,
  • im Infektionsschutz,
  • der Tuberkulosefürsorge,
  • der Lebensmittelpersonalberatung,
  • der Hygiene/Krankenhaushygiene,
  • im umweltbezogenen Gesundheitsschutz,
  • der Trinkwasserhygiene,
  • der Badewasserhygiene,
  • der amtsärztlichen Begutachtung,
  • in den Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung,
  • in den Zentren für sinnesbehinderte Menschen,
  • der Gesundheitsberichterstattung,
  • der Gesundheitsförderung,
  • der Qualitätssicherung und Koordinierung
  • etc., etc.

wurde evaluiert, wie viel Personal in welchen Berufsgruppen und mit welcher Qualifikation erforderlich ist.

Die daraus ermittelten Sollzahlen sind das Maß dafür, ob ein Gesundheitsamt ausreichend mit Personal ausgestattet („grundausgestattet“) ist.

Mit Stand 30.06.2020 beträgt das Soll an Stellen in Berlin nach dem Mustergesundheitsamt 2.032,53 VZÄ. Geschaffen wurden inzwischen 1.829,74 VZÄ. Es fehlen also noch 202,79 VZÄ. Das ist ein Defizit von 10 %. Von diesen vorhandenen Stellen sind gegenwärtig 1.573,02 VZÄ tatsächlich besetzt. Die Differenz zum Soll beträgt real also 459,51 VZÄ. Das sind knapp 23 % fehlende Stellenanteile. Die Einzelbefragungen der Berliner Gesundheitsämter ergab dieses Ergebnis auch: es fehlen im Schnitt 20 % des erforderlichen Personals.

Nach dem Mustergesundheitsamt benötigt das Land Berlin 441,21 VZÄ an Ärzten, möglichst Fachärzten, in den Gesundheitsämtern. Das sind für jeden Bezirk 36,77 VZÄ. Stellen jedoch wurden für 365,93 VZÄ geschaffen. Ärztlich besetzt sind 287,74 VZÄ. Damit fehlen den Gesundheitsämtern in Berlin 35 % der erforderlichen Ärzte nach Mustergesundheitsamt.

In Anbetracht dessen, dass die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte personell viel schlechter ausgestattet sind als die Berliner Gesundheitsämter, können die Feststellungen der kommunalen Spitzenverbände nur mit Verwunderung zur Kenntnis genommen werden. Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg sind so gut wie nicht mit Fachärzten für Hygiene und Umweltmedizin, mit Sozialpsychiatern oder Kinder- und Jugendpsychiatern ausgestattet. Sie sind fachärztlich schlecht besetzt und können ihre Aufgaben nur durch eine massive Priorisierung wahrnehmen. Ihren gesetzlichen Aufträgen können sie nur in diesen priorisierten Bereichen gerecht werden.

So befragt, würden die Berliner Gesundheitsämter ebenfalls antworten, dass sie die Herausforderungen der Pandemie gut bewältigen. Das entspricht den Tatsachen. Tatsache aber auch ist, dass dies nicht ohne Unterstützung anderer Bereiche der öffentlichen Verwaltung möglich ist. Tatsache ist auch, dass viele Aufgaben der Gesundheitsämter zurzeit nicht wahrgenommen werden können, wie Einschulungsuntersuchungen, Ersthausbesuche, zahnärztliche Untersuchungen, Begehungen von medizinischen, Gemeinschafts- oder gewerblichen Einrichtungen.

Zu fordern ist eine Evaluierung des realen Personalbedarfes in den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte. Ein Vorgehen wie das der kommunalen Spitzenverbände führt nur zur Fehlinterpretation. Es besteht kein Handlungsbedarf? Wer hätte das gedacht?

Gudrun Widders
Stellvertretende Vorsitzende für Berlin

ViSdP: Bundesgeschäftsstelle BVÖGD, Joachimsthaler Straße 10,10719 Berlin , info@bvoegd.de

Gemeinsame Pressemitteilung
Berlin, 18. August 2020

Gemeinsame Pressemitteilung als PDF

BVÖGD und Marburger Bund kritisieren fragwürdige Angaben von Landkreistag und Städtetag

Wenn über die Verwendung von vier Milliarden Euro entschieden wird, sollten besonders verlässliche Zahlen und Daten vorliegen. Die vom Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städtetag vorgelegten Ergebnisse einer Umfrage unter Gesundheitsämtern erfüllen diese Kriterien nicht. Im Gegenteil: Die kommunalen Spitzenverbände betreiben Schönfärberei, um ihre haltlose Behauptung, die Gesundheitsämter seien personell gut aufgestellt, der Öffentlichkeit weiszumachen. Die Ergebnisse ihrer Umfrage zur Personalsituation können deshalb auch keine sinnvolle Entscheidungsgrundlage sein, wie und in welchem Umfang finanzielle Mittel im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst verwendet werden sollen.

Die von Landkreistag und Städtetag in ihrer Umfrage ermittelten Daten für den kommunalen ÖGD – 2.900 besetzte ärztliche Vollzeitstellen – sind höchst fragwürdig. Das zeigt schon ein Vergleich mit den Zahlen der Bundesärztekammer. Demnach arbeiteten zum Stichtag 30.12.2019 bundesweit 2561 Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern der Kommunen und der Länder, darunter auch beamtete Ärztinnen und Ärzte. Der kommunale Öffentliche Gesundheitsdienst ist seit Jahren personell ausgezehrt. Die Nachbesetzung gestaltet sich immer schwieriger. So droht aktuell der Berliner Großbezirk Marzahn-Hellersdorf mangels Nachfolge bald ohne Amtsärztin dazustehen. Die Vertreter der Kommunen wollen sich dieser Realität jedoch nicht stellen.

Die Kritik an der Erhebung der kommunalen Spitzenverbände untermauern die 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Susanne Johna, und die Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Dr. Ute Teichert, in einem gemeinsamen Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Gesundheitsminister der Länder und die Vertreter der Kommunen. „Aus unserer Sicht waren die Fragen zur Personalsituation zu undifferenziert und deshalb auch ungeeignet, valide Aussagen zur tatsächlichen Personallage und zum zukünftigen Personalbedarf im ÖGD zu treffen. In der Umfrage wurde nicht nach dem tatsächlich vorhandenen und dem benötigten Personal gefragt, sondern lediglich auf Planstellen Bezug genommen. Es fand keine Unterscheidung zwischen Teilzeit- und Vollzeitstellen statt, ebenso fehlten Fragen zur Altersstruktur der Beschäftigten. Lediglich zwischen ärztlichem und nicht-ärztlichem Personal wurde unterschieden, nach anderen Berufsgruppen wurde nicht differenziert“, heißt es in dem Schreiben von Marburger Bund und BVÖGD.

Eines der Grundprobleme – die tarifliche Ungleichbehandlung der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst – wurde in der Umfrage komplett negiert. Für die Kommunen sind Ärztinnen und Ärzte im ÖGD Teil des „Verwaltungskörpers“ und brauchen keine tarifvertragliche Eigenständigkeit, wie sie der Marburger Bund und der BVÖGD gemeinsam erstreben: „Die dringend benötigte Nachwuchsgewinnung wird nur dadurch zu erreichen sein, dass man durch einen arztspezifischen Tarifvertrag Ärztinnen und Ärzte im ÖGD mit ihren Kolleginnen und Kollegen in den kommunalen Krankenhäusern und im Medizinischen Dienst der Krankenversicherung gleichstellt. Es wäre fatal, wenn zwar neue Stellen geschaffen und finanziert würden, diese jedoch mangels Attraktivität und schlechter Bezahlung nicht nachbesetzt werden könnten“, heißt es in dem gemeinsamen Schreiben von Marburger Bund und BVÖGD.

Pressekontakt BVÖGD
Dr. Ute Teichert, BVÖGD Vorsitzende Joachimsthaler Straße 10
10719 Berlin

E-Mail: ute.teichert@bvoegd.de
Telefon: 030 8872737-55


Pressekontakt Marburger Bund Bundesverband

Hans-Jörg Freese, Pressesprecher
Reinhardtstraße 36
10117 Berlin

E-Mail: presse@marburger-bund.de
Telefon: 030 746846-41

Vom 13.08.2020

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Wie Sie wissen, stellt das Berufsbild des Hygieneinspektors eine besondere verantwortungsvolle Tätigkeit mit einer beträchtlichen Eigenverantwortung dar.

Die Zunahme multiresistenter Erreger, deren Management sowie die Umsetzung entsprechender Hygienemaßnahmen nicht nur im Krankenhaus, sondern auch im Heim – und Pflegebereich sowie im Bereich der ambulanten und medizinischen und pflegerischen Versorgung, die gestiegenen Erwartungen im Bereich der Trinkwasserhygiene, der neuen DIN für Schwimmbäder und die Zunahme umweltmedizinischer Fragestellungen, sind Beispiele für die Erweiterung des Tätigkeitsspektrums der Hygieneinspektoren. Selbständige Leistungen werden aufgrund gründlicher und umfassender Fachkenntnis im Arbeitsalltag erbracht.

Hier schlägt sich nieder, dass die Hygieneinspektoren im Rahmen der Gefahrenabwehr eine besondere Aufgabe mit erheblicher Tragweite für Rechtsgüter Dritter, insbesondere der Gesundheit der Mitbürgerinnen und Mitbürger zukommt. Oftmals haben Entscheidungen der Hygieneinspektoren auf die Gesundheit der Bewohner ganzer Regionen erhebliche Auswirkungen (z. B. Anordnung der Quarantäne nach §28 Infektionsschutzgesetz, Anordnung der Schließung eines Schwimmbades, etc.).

Die besondere Verantwortung der Hygieneinspektoren wird insbesondere dann deutlich, wenn man diese mit der Verantwortung der im allgemeinen ordnungsamtlichen Dienst beschäftigten Außendienstmitarbeiter vergleicht. Gegenüber dieser Vergleichsgruppe besteht im Hinblick auf die betroffenen Rechtsgüter und die Auswirkungen der Entscheidungen eine deutlich herausgehobene Verantwortung, so dass die Tätigkeit im Verhältnis zu dieser Vergleichsgruppe besonders verantwortungsvoll ist.

In den letzten Jahren hat sich – neben der Vielzahl anderer Berufe im ÖGD – auch das Berufsbild der Hygieneinspektoren maßgeblich weiterentwickelt. Als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter einer mit einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt besetzen Behörde ist er zwischenzeitlich mehr als nur die vergangenheitsgeprägte „rechte Hand“ der Amtsärztin bzw. des Amtsarztes.

Die Bewältigung von Infektionskrisen wie EHEC, die Schweinegrippe oder auch aktuell die Coronakrise, stellt uns Hygieneinspektoren vor einer hohen Herausforderung die mit einer hohen Verantwortung für die Menschen in den Landkreisen einhergeht. In 2017 wurden die Hygieneinspektoren entsprechend der Änderung des Tarifvertrages in die Entgeltgruppe 9a eingruppiert. Diese Eingruppierung ist aus unserer Sicht erneut auf den Prüfstand zu stellen.

Um eine Abgrenzung der inhaltlichen und rechtlichen Fragen zur Positionierung des Berufsbildes zu erhalten, hat der Berufsverband der Hygieneinspektoren SaarLorLux e. V. im Jahre 2012 (!), ein berufskundliches Gutachten in Auftrag gegeben. (Verfasser: Dipl.-Ing. Gerd René Müller – öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Berufskunde und Tätigkeitsanalyse.)

Zitat aus dem Gutachten: „Die Berücksichtigung des breiten Spektrums der auszuführenden Tätigkeiten und den damit verbundenen notwendigen Qualifikationen eines Gesundheitsaufsehers/einer Gesundheitsaufseherin führen insbesondere im Hinblick auf die o.a. ausführlich dargestellten künftigen Entwicklungen in der Berufsbildung zu dem Ergebnis, dass aus berufskundlicher Sicht sowohl die berufliche Aus- und Weiterbildung der Gesundheitsaufseher/Gesundheitsaufseherin als auch die tarifliche Eingruppierung einer Reform bedürfen.“

Bisher ist die Ausbildung des Hygieneinspektors Ländersache, dies spiegelt sich auch an den verschiedenen Namen wieder, wie z.B. Hygieneinspektor, Gesundheitsaufseher, Hygienekontrolleur und Fachkraft für Hygieneüberwachung. Wir als Berufsverband, setzen uns ganz klar für eine bundeseinheitliche Ausbildung und eine Akademisierung des Berufes des Hygieneinspektors ein. Denn hier ist Deutschland im europäischen Vergleich weit abgeschnitten, in den anderen europäischen Ländern ist der Abschluss als Hygieneinspektor (z.B. Environmental Health Inspector, Public Health Inspector) ein Bachelorabschluss.

In den letzten Monaten haben sich die Kolleginnen und Kollegen in den Gesundheitsämtern durch einen hohen Arbeitseinsatz und besonderes Engagement für die Bewältigung der Krise eingebracht – eine Argumentation, gerade hier den ÖGD – und damit meine ich insbesondere unsere Berufsgruppe – zu stärken.

Pressekontakt

Sascha Schöler
Bundesvorsitzender
www.bundesverband-hygieneinspektoren.de

Pressemitteilung
Berlin, 16. Juli 2020

Zum ersten Mal in der siebzigjährigen Geschichte der Bundesverbände der Ärztinnen und Ärzte sowie der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes wird der jährlich stattfindende Wissenschaftliche Bundeskongress abgesagt. Hintergrund ist die Corona-Pandemie.

Die ursprünglich für den April 2020 geplante Veranstaltung wurde zunächst auf den Oktober 2020 verschoben, nun kommt das endgültige Aus.

„Die Kolleginnen und Kollegen in den Gesundheitsämtern sind weiterhin durch die Corona-Pandemie immens belastet. Da mit den aktuellen Lockerungen und der Reisetätigkeit in den Sommerferien ein Anstieg der Infektionszahlen nach den Sommerferien zu befürchten ist, haben wir uns zu dieser Absage durchgerungen“ so Ute Teichert, Bundesvorsitzende des BVÖGD.

Michael Schäfer, Bundesvorsitzender der Zahnärztinnen und Zahnärzte ergänzt, dass „auch die Zahnärztinnen und Zahnärzte die großen Herausforderungen in den Gesundheitsämtern mittragen und die Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen derzeit Priorität hat, gegenüber dem bedeutsamen Austausch im Rahmen eines Kongresses.“

Dies ist umso bedauerlicher, als gerade in dieser für alle extremen Herausforderung der fachliche und kollegiale Austausch eine hohe Bedeutung hat. Um dem nachzukommen finden derzeit wöchentliche Telefonkonferenzen mit Vertretern aller Bundesländer und den sechs Fachausschüssen statt. Gleichzeitig werden über die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen wöchentlich Webinare zu SARS-CoV-2 und aktuellen Entwicklungen angeboten, an denen alle Gesundheitsämter teilnehmen können.

„Wir gehen jetzt mit Hochdruck an die Planungen für den nächsten Kongress, der sicher noch ganz im Zeichen der Corona- Pandemie stehen wird“ so Teichert.

ViSdP: Bundesgeschäftsstelle BVÖGD, Joachimsthaler Straße 10,10719 Berlin , info@bvoegd.de

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) verweigert kategorisch Verhandlungen über einen Tarifvertrag für die rund 1000 angestellten Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) der Kommunen. Dabei hatte eine im Mai 2019 mit der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) geschlossene Vereinbarung dieses beinhaltet. Die MB-Vorsitzende Susanne Johna spricht von einer »tarifpolitischen Geisterfahrt«, mit der dringend benötigter ärztlicher Nachwuchs abgeschreckt werde. Diesem wolle man weiterhin zumuten, bis zu 1500 Euro pro Monat weniger als Klinikärzte zu verdienen.

Die Bedeutung des ÖGD ist unbestritten. Zu den Schwerpunkten gehören die Sozialmedizin, Seuchen- und gesundheitlicher Verbraucherschutz, Hygieneüberwachung und Prävention beispielsweise durch Schuleingangsuntersuchungen. Gerade in der Coronakrise zeigte sich die zentrale Funktion der Gesundheitsämter für die öffentliche Gesundheitsvorsorge. Denn diese müssen unter anderem die Infektionsketten zurückverfolgen sowie Quarantänemaßnahmen anordnen und umsetzen.

Schon seit längerer Zeit kann der ÖGD seine Aufgaben nur noch unzureichend erledigen. Es fehlt an Fachpersonal und an technischer Ausstattung. So sind beispielsweise in Berlin derzeit 15 Prozent aller Stellen in den bezirklichen Gesundheitsämtern nicht besetzt. Nur durch das bis an die Grenzen der Belastbarkeit gehende Engagement der Mitarbeiter konnte die Infrastruktur des Infektionsschutzes im Zuge der Corona-Pandemie einigermaßen aufrechterhalten werden.

Online weiterlesen

Lesen Sie den vollständigen Artikel aus der Zeitung Neues Deutschland hier online.

10-Punkte-Programm des BVÖGD zu nachhaltigen Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes als PDF

Im Zusammenhang mit der COVIOD 19 Pandemie haben Bundesregierung und Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) der Bundesländer wichtige gesundheitspolitische Weichenstellungen eingeleitet, um den ÖGD strukturell zu stärken.

Schwerpunkt des Bund-Länder- Pakts für den ÖGD sollen die personelle Verstärkung und die bessere technische und digitale Ausstattung der Gesundheitsämter sein, für die der Bund in den kommenden Jahren finanzielle Mittel von insgesamt 4 Mrd. Euro bereitstellen will.

„Wenn man den Öffentlichen Gesundheitsdienst nachhaltig stärken will, muss man vor allem fachlich qualifiziertes Personal in den Gesundheitsämtern dauerhaft aufstocken“ erklärte die Vorsitzende des BVÖGD, Dr. Ute Teichert. Hierfür sind nach Einschätzung von Teichert bundesweit mehr als 10000 neue Stellen für Fachkräfte erforderlich. Zur Gewinnung des entsprechenden Personals im ärztlichen Bereich muss endlich eine adäquate, den Krankenhaustarifen gleichgestellte, Bezahlung der Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern erfolgen – eine Forderung, die der BVÖGD seit langem erhebt, die aber seit Jahren von der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) blockiert wird.  Wichtig ist auch die wissenschaftliche Anbindung des ÖGD in Lehre und Forschung sowie die universitäre Verankerung und die erstmalige Einrichtung von Lehrstühlen für Öffentliche Gesundheit, die es bislang in Deutschland nicht gibt. Dies sind entscheidende Instrumente, um potenzielle Nachwuchskräfte schon während des Medizinstudiums mit bevölkerungsmedizinischen Fragestellungen vertraut zu machen und für eine spätere Arbeit im öffentlichen Gesundheitsdienst zu interessieren.

Die Gesundheitsämter benötigen im Zuge der Digitalisierung bundesweit ausreichende technische Ausstattung. Deshalb begrüßt der BVÖGD ausdrücklich, dass auch hierfür zusätzliche Mittel bereitgestellt werden sollen. Die aktuell in den Gesundheitsämtern beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und das neue einzustellende Personal müssen auch entsprechend aus- und fortgebildet werden, auch hierfür sind Kapazitäten einzuplanen. Zur Bewältigung der Corona Pandemie sind zusätzliche fachliche Strukturen auf der Ebene von Bund, Ländern und Kommunen aufzubauen.

„Die Pläne von Bund und Länder für einen gemeinsamen Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Bereitstellung entsprechender Finanzmittel sind ein erster wichtiger Schritt um die jahrelangen Versäumnisse und Einsparungen in diesem Bereich aufzufangen. Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, hieran zu sparen trifft die Bürgerinnen und Bürger, diese bittere Lehre müssen wir schon heute aus der Corona-Pandemie ziehen“, so Ute Teichert.

Zur Umsetzung der gesundheitspolitischen Beschlüsse von Bund und Ländern schlägt der BVÖGD als fachliche und berufspolitische Vertretung der Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern das folgende 10 Punkte Programm zur nachhaltigen Stärkung des ÖGD vor:

  1. Dauerhafte Personalaufstockung in allen Bereichen auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene mit qualifizierten Fachpersonal sowie Bestandsaufnahme und Analyse zur aktuellen Situation des ÖGD
  2. Tarifliche Angleichung der ärztlichen Gehälter im ÖGD
  3. Umsetzung eines Förderprogramms zur technischen und digitalen Aufrüstung
  4. Kommunikationsverbesserung im ÖGD
  5. Konzeptentwicklung zur Stärkung des ÖGD über alle Ebenen (Bund, Ländern und Gemeinden)
  6. Deutliche Steigerung der Ausbildungskapazitäten sowie der Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im ÖGD
  7. Schaffung von Lehrstühlen und Stärkung der wissenschaftlichen Grundlage für Öffentliches Gesundheitswesen
  8. Feste Verankerung bevölkerungsmedizinischer Lehrinhalte im Medizinstudium
  9. Ermöglichung von Famulaturen und Praktischem Jahr im ÖGD als Teile des Medizinstudiums durch Änderung der Approbationsordnung
  10.  Berücksichtigung des ÖGD bei der Planung der medizinischen Versorgung auf kommunaler und regionaler Ebene

Der BVÖGD bietet den gesundheitspolitisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen die konstruktive Mitwirkung bei der Erarbeitung und Umsetzung des Pakts für den ÖGD an.

Anlagen

Anlage 1: 10-Punkte-Programm des BVÖGD zu nachhaltigen Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Anlage 2: Beschluss des Bundeskabinetts für ein Konjunkturprogramm vom 3. Juni 2020 (Ausführungen zur Stärkung des ÖGD)

Anlage 3: Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz der Bundesländer und der Bundeskanzlerin vom 17. Juni 2020 (Ausführungen zur Stärkung des ÖGD)

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