Leitung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen muss fachärztlich besetzt werden!

Berlin, 02. November 2023
Offener Brief als PDF

Stellungnahme des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
e.V. zur geplanten Änderung der Satzung und damit einhergehend des Staatsvertrages die Akademie
für Öffentliches Gesundheitswesen betreffend.

Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Lucha,

wir wenden uns heute voller Sorge wegen der geplanten Änderung der Satzung und des Staatsvertrages
der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesens (AÖGW) an Sie.
Wir appellieren dringend an die Gesundheitsministerkonferenz, der Satzungsänderung und dem damit
verbundenen Staatsvertrag in Bezug auf den vorgesehenen Wegfall der (fach)-ärztlichen Leitung der
Akademie für Öffentliches Gesundheitswesens nicht zuzustimmen.
Wir sind der Überzeugung, dass die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen durch eine Fachärztin
oder einen Facharzt vorzugsweise für öffentliches Gesundheitswesen geleitet werden muss.

Wir befürchten, dass ansonsten die Ausrichtung der Weiterbildung zukünftig fehlgeleitet werden könnte,
der Fachkräftemangel verstärkt würde und die bisherige ärztlich gesicherte fachliche Unabhängigkeit der
Akademie gefährdet werden könnte.
Darüber hinaus steht aus unserer Sicht die geplante Änderung des Staatsvertrages im Widerspruch zu
einigen Gesundheitsdienstgesetzen der Bundesländer und verhindert möglicherweise eine Anerkennung
der Facharztweiterbildung durch die Ärztekammern.
Wir halten es für verkehrt, dass nach unserem Kenntnisstand kein geregeltes Beteiligungsverfahren für
diesen Änderungsvorschlag erfolgt bzw. vorgesehen ist. Wir fordern deshalb, dass Sie die geplante
Änderung der Satzung ablehnen.

Erläuterung unserer Argumente:
Dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) sind in den
letzten Tagen völlig überraschend Pläne einer Satzungsänderung, und damit einhergehend auch eine
Änderung des Staatsvertrages – die AÖGW betreffend – bekannt geworden. Der Beschluss soll im Rahmen
der Kuratoriumssitzung am 06.11.2023 gefasst werden.
Über den Inhalt der geplanten Satzungsänderung mit der vorgesehenen Anpassung einer zukünftig nicht
mehr zwingend ärztlichen Leitung der AÖGW sind wir mehr als irritiert und halten es durchaus für
bemerkenswert, dass kein Beteiligungsverfahren oder eine sonstige sachbezogene Erörterung der
geplanten Satzungsänderung mit der Ärzteschaft und Vertreterinnen/Vertretern der Berufsverbände
erfolgte. Eine Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände ist uns ebenfalls nicht bekannt.
Unserer Einschätzung nach ist davon auszugehen, dass die geplanten Änderungen weitreichende
Konsequenzen für die zukünftige (Fach-)Ärzteschaft im Öffentlichen Gesundheitsdienst haben werden. Die
13 Trägerländer beteiligen sich in nicht unerheblichem Maße an der Finanzierung der AÖGW und für die
Kommunen als Träger des örtlichen ÖGD stellt die sechsmonatige Entsendung des ärztlichen Personals an
die Akademie, meist noch ergänzt durch eine bis zu sechsmonatige Entsendung zur psychiatrischen
Weiterbildung, eine erhebliche Belastung dar. Insoweit ist es unabdingbar, dass die AÖGW nicht nur eine
fachlich fundierte, sondern auch in der erworbenen Kompetenz anerkennungsfähige Qualifikation
ermöglicht. Es gilt, die AÖGW in ihrer Hauptfunktion als Aus- und Weiterbildungsstätte für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst auch weiterhin zukunftssicher aufzustellen, denn sie ist die zentrale zugelassene
Weiterbildungsstätte für die obligatorische, sechsmonatige Kurs-Weiterbildung der Weiterbildung zur
Fachärztin/zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen unter Anleitung einer/eines Weiterbildungsermächtigten.
Wir dürfen zu Recht eine qualitativ hochwertige und den Regularien entsprechende Weiterbildung durch
die AÖGW erwarten.

Wir sehen es deshalb als höchst problematisch an, dass nicht nur die Stelle der Leitung der AÖGW seit mehr
als einem Jahr nicht mehr ärztlich besetzt ist, sondern dass derzeit auch keine Ärztin/kein Arzt mit der
Facharztqualifikation für das Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen an der AÖGW tätig bzw. für die
fachärztliche Weiterbildung ermächtigt ist. In der Akademie angestellte, sich in Weiterbildung zum Facharzt
für ÖGW befindliche Ärztinnen können und dürfen dieses Defizit nicht ausgleichen.
Unabhängig von nicht gegebener Weiterbildungsberechtigung und fehlender Facharztkompetenz sind
neben fundierten medizinischen Kenntnissen auch Erfahrungen der Aufgaben und Tätigkeiten der
kommunalen Gesundheitsämter im Sinne einer Bevölkerungsmedizin vor Ort und epidemiologisches
Wissen erforderlich ist, um die verantwortungsvolle Aufgabe der Aus- und Weiterbildung aller
Berufsgruppen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu übernehmen und wegweisende Schwerpunkte
setzen zu können. Die Leitung der AÖGW muss entscheidende Weichenstellungen für die Weiter- und
Ausbildungen übernehmen. Dabei müssen vor allem die Belange der Gesundheitsämter gekannt und
berücksichtigt werden. Es ist zu befürchten, dass der bereits jetzt bestehende, hochakute Mangel an
Fachärztinnen und Fachärzten für ÖGW in den Gesundheitsämtern, Landesstellen und weiteren ÖGDEinrichtungen
sich noch zuspitzen wird.
Darüber hinaus davon besteht unserseits die Sorge, dass die Ärztekammern eine Kurs-Weiterbildung ohne
fachärztliche Leitung nicht mehr anerkennen werden. Denn die Zertifizierung der Module der Kurs-
Weiterbildung durch die zuständige Ärztekammer ist prinzipiell daran gebunden, dass diese unter der
Verantwortung und Steuerung einer einschlägig fachärztlich qualifizierten, erfahrenen und
weiterbildungsberechtigten Leitung erfolgen. Lediglich behelfsweise akzeptiert derzeit die zuständige
Ärztekammer vorübergehend eine formale Weiterbildung durch einen externen Facharzt im Ruhestand. Es
droht jedoch eine Situation, dass die Weiterbildungskurse für die derzeitig als Folge des Stellenaufwuchses
der Pakt-Umsetzung steigende Anzahl an Ärztinnen und Ärzte durch die zuständige Ärztekammer nicht
mehr zertifiziert bzw. durch andere Ärztekammern nicht mehr anerkannt werden.
Nur am Rande erlauben wir uns den Hinweis, dass nach unserer Kenntnis der Rechtsstatus der AÖGW mit
dem Recht zur Ernennung und Beschäftigung von Beamtinnen und Beamten eine Institutsleitung im
Beamtenstatus voraussetzt, um die beamtenrechtlichen Rahmenbedingungen einer Dienstherrenfunktion
zu schaffen.

Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Lucha,
die Unabhängigkeit des Öffentlichen Gesundheitswesens ist eine demokratische Verantwortung und
aufgrund unserer Geschichte eine besondere Verpflichtung. Ärztinnen und Ärzte sind qua Berufsordnung
zur fachlichen Unabhängigkeit verpflichtet, daher muss gesichert sein, dass die Aus- und Weiterbildung
fachärztlich erfolgt.
Wir appellieren an Sie und die Gesundheitsminister der Länder, auf der Basis der noch geltenden Satzung
zeitnah die seit mehr als einem Jahr nicht erfolgte Ausschreibung zur ärztlichen Wiederbesetzung der
Leitung der AÖGW zu initiieren.

Es liegt im politischen Interesse, dass sich die AÖGW an dem Bedarf der öffentlichen Gesundheitsversorgung
orientiert und diese sicherstellt. Wie verantwortungsvoll die Tätigkeit im Bereich der
öffentlichen Gesundheit ist, haben wir in der Corona-Pandemie in eindrucksvoller Weise bewiesen. Die vor
Ort in den Kommunen zu treffenden medizinisch-fachlichen Entscheidungen mit weitreichenden Folgen für
die gesamte Bevölkerung dürfen keinesfalls unterschätzt und müssen zwingend fachärztlich verantwortet
werden.
Den Gesundheitsämtern mit ihren Ärztinnen und Ärzten wird von den Bürgerinnen und Bürgern ein hohes
Vertrauen entgegengebracht, dieses hohe Gut sollte nicht leichtfertig gefährdet werden.
Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich im Namen all meiner Kolleginnen und Kollegen und verbleibe

Berlin, 11.10.2023
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Der Landesverband Berlin/Brandenburg des Marburger Bundes hat Dr. Kristina Böhm und Dr. Claudia Kaufhold den Kilian-Tegethoff-Preis verliehen. Beide sind langjährigen Mitglieder des Landesverbandes Brandenburg-Berlin der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD).

Der Preis wird alle zwei Jahre vergeben und zeichnet Persönlichkeiten aus, die sich in herausragender Weise für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Angestellten im Gesundheitswesen eingesetzt haben.

„Ich freue mich außerordentlich über diese Auszeichnung, die ich gleichermaßen auch als Auszeichnung für den ÖGD begreife“, sagte Böhm. Sie ist erste stellvertretende Vorsitzende des BVÖGD und Amtsärztin der Landeshauptstadt Potsdam. Der ÖGD decke mit seinen vielfältigen, spannenden Aufgaben eine Spannbreite „von der Wiege bis zur Bahre“ ab und sei dabei eine verlässliche Säule im deutschen Gesundheitswesen. Ein Schwerpunkt liege insbesondere auf der Prävention und Gesundheitsfürsorge, betonte sie.

Kaufhold hat 35 Jahre als Ärztin im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) gearbeitet und war 15 Jahre lang Amtsärztin und Leiterin des Gesundheitsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf in Berlin.
Nach ihrer Pensionierung 2015 übernahm sie für drei Jahre die Geschäftsführung des BVÖGD. Im Augenblick engagiert sie sich in der Berliner Ärztekammer als Vertreterin für Öffentliches Gesundheitswesen und als Prüfungsvorsitzende.

„Der ÖGD spielt für die Gesundheit der Bevölkerung eine zentrale Rolle. Besonders die kommunalen Gesundheitsämter erfüllen ein breites Spektrum an bevölkerungsmedizinischen Aufgaben“, sagte Brandenburgs Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, Ursula Nonnemacher, bei der Preisverleihung. Das habe zum Beispiel die Coronapandemie deutlich gemacht, so die Ministerin.

Bericht 1

Empfehlungen zur Weiterentwicklung des ÖGD zur besseren Vorbereitung auf Pandemien und gesundheitliche Notlagen

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Bericht 2

Empfehlungen für abgestimmte Kommunikationswege und -maßnahmen über Verwaltungsebenen hinweg in gesundheitlichen Krisen

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Bericht 3

Wissenschaft und Forschung im und für einen zukunftsfähigen ÖGD

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Bericht 4

Multiprofessionalität ausbauen und fördern – für einen zukunftsfähigen ÖGD

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Berlin, 07.09.2023
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„Infolge des Klimawandels werden heiße Tage und Hitzewellen in Deutschland weiter zunehmen. Das ist besonders für die Gesundheit älterer und chronisch kranker Menschen gefährlich“, warnt der Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Dr. Johannes Nießen.
Alten- und Pflegeheime in Deutschland müssten daher so umgebaut werden, dass ihre Bewohnerinnen und Bewohner mit Hitzephasen besser zurechtkommen. Nötig seien außerdem angepasste Personalpläne, die den erhöhten Betreuungsaufwand in Hitzephasen abfedern können, so Nießen.

Die Zahl hitzebedingter Sterbefälle in der Bevölkerung hängt laut einer neuen Publikation des Robert Koch-Institutes (1) von einer Kombination verschiedener Faktoren ab: von der Intensität und Dauer von Hitzeperioden, der Größe besonders empfindlicher Bevölkerungsgruppen und davon, wie erfolgreich Anpassungsmaßnahmen umgesetzt werden.

Der größte Anteil hitzebedingter Sterbefälle (75 Prozent) entfällt laut dem RKI auf die Altersgruppe ab 75 Jahren. „Wegen des demografischen Wandels sind also immer mehr Menschen besonders gefährdet“, warnt Nießen und fordert Umbauten in den Alten-Betreuungseinrichtungen. „Wir brauchen klimatisierte Aufenthaltsräume, effektive Möglichkeiten zur Verschattung von Zimmern und Aufenthaltsbereichen und nach Möglichkeit Personalpläne, die den erhöhten Betreuungsaufwand während Hitzeperioden abfedern können“, so der BVÖGD-Vorsitzende.
(1) Quelle: Journal of Health Monitoring 2023 8(S4), DOI 10.25646/11645

 

Berlin, 01.09.2023
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Auf die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) gegen COVID-19 weist der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) hin. „Glücklicherweise haben wir eine breite Immunität in der Bevölkerung und bei Infektion viele milde Verläufe. Für bestimmte Personengruppen ist das Virus aber weiter sehr gefährlich. Eine weitere Auffrisch-Impfung gegen Corona ist bei ihnen sehr wichtig“, betont der BVÖGD-Vorsitzende Dr. Johannes Nießen.

Wichtig ist zunächst die sogenannte Basisimmunität

Es gilt: Eine Basisimmunität wird laut der STIKO durch mindestens drei SARS-CoV-2-Antigenkontakte erreicht. Für den Aufbau einer bestmöglichen Basisimmunität sollten mindestens zwei der drei Antigenkontakte als Impfung erfolgt sein. „Wer dies nicht hat, sollte sich impfen lassen“, so Nießen.

Eine Ausnahme sind Kinder und Jugendliche. Die StIKO empfiehlt Säuglingen, (Klein-)Kindern und Jugendlichen ohne Grundkrankheiten aufgrund der inzwischen überwiegend milden Verläufe derzeit keine COVID-19-Grundimmunisierung (oder Auffrischimpfung).

Weitergehende Impf-Empfehlungen gelten für Personen mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe. Hier gilt:

Die STIKO empfiehlt Auffrisch-Impfungen im Abstand von zwölf Monaten oder länger für

– Personen ab 60 Jahren

– Personen ab dem Alter von sechs Monaten mit relevanten Grundkrankheiten

– Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen

– Menschen mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko (also medizinischem oder pflegerischem Personal) sowie

– Familienangehörigen und engen Kontaktpersonen von Personen unter immunsuppresiver Therapie, die durch eine COVID-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können.

Gesunden Erwachsenen unter 60 Jahren sowie Schwangeren empfiehlt die STIKO derzeit keine weitere Aufrischimpfung.

Die STIKO hat ihre aktualisierte COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung Ende Mai im Epidemiologischen Bulletin 21/2023 veröffentlicht.

Pressemitteilung

Berlin, 23.08.2023
Pressemitteilung als PDF

Berlin – Den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) weiter zu stärken und krisenfest aufzustellen fordert eine Forschungsgruppe des Robert Koch-Instituts (RKI) und der Berlin School of Public Health. Das Wissenschaftsteam hatte zuvor Gesundheitsämter zu den Aufgaben und Herausforderungen befragt, die sie während der Corona-Pandemie bewältigen mussten. Die Ergebnisse sind im Epidemiologischen Bulletin erschienen (Ausgabe 23/2023).

„Die Studie ist ein wichtiger Baustein in der Aufarbeitung der Pandemie und zeigt einmal mehr, wie wichtig die dritte Säule des Gesundheitswesens – der ÖGD – für das deutsche Gesundheitswesen ist. Mit diesen Erkenntnissen ist es um so wichtiger, die Stärkung und Stabilisierung der Gesundheitsämter weiter zu voranzutreiben. Dazu muss auch der sogenannte Pakt für den ÖGD über das Jahr 2026 hinaus fortgeführt werden“, sagte die erste stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Dr. Kristina Böhm.

Laut der Studie waren zu wenig Personal und unklare Kommunikationsstrukturen zwei wesentliche Probleme, mit denen der ÖGD während der Pandemie zu kämpfen hatte. Trotz enormer Aufstockungen reichten die personellen Ressourcen insgesamt nicht aus. Durch die Einbeziehung des Personals aus anderen Bereichen der Gesundheitsbehörden sahen etwa drei Viertel der Befragten den Normalbetrieb in ihrer Behörde stark eingeschränkt, zum Beispiel bei den Schuleingangsuntersuchungen. „Die langfristigen Auswirkungen der reduzierten Arbeit in anderen Bereichen der Behörden können noch nicht abgesehen werden“, hieß es aus der Arbeitsgruppe.

Die Forschungsgruppe befragte die Gesundheitsämter im Oktober 2022. Die Online-Studie umfasste 29 Punkte zu den Bereichen „Krisenplanung vor der Pandemie“, „Aufbauorganisation“, „Ablauforganisation“, „Personal“, „Normalbetrieb“ „externe Krisenkommunikation“ und „Evaluierung“.

Ausgewertet wurden die Antworten von 92 vollständig ausgefüllten Fragebögen, was knapp 25 Prozent aller lokalen Gesundheitsbehörden in Deutschland entspricht.

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2023/Ausgaben/32_23.pdf?__blob=publicationFile  |   Epidemiologisches Bulletin

Berlin, 14. August 2023
Stellungnahme als PDF

Gemeinsame Stellungnahme des BVÖGD e.V. und der DGÖG e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG)

BVÖGD und DGÖG begrüßen die Zielsetzung des GDNG, zukünftig eine bessere Nutzung von qualitativ hochwertigen, strukturierten und verknüpfbaren Gesundheitsdaten zu ermöglichen, um dadurch auf-grund evidenzbasierter wissenschaftlicher Erkenntnisse eine qualitätsgesicherte Versorgung sowie Ge-sundheit und Wohlergehen im Sinne der weltweiten Nachhaltigkeitsziele zu verbessern (SDG 3). Ge-rade auch das präventive Arbeitsfeld des öffentlichen Gesundheitsdiensts ist besonders davon betrof-fen, dass Gesundheitsdaten nicht in ausreichendem Maß für eine Weiternutzung außerhalb des unmit-telbaren Versorgungskontexts vorliegen. Dies gilt insbesondere für Informationen zur Morbidität, die als Ausgangsbasis für präventive Strategien von besonderer Bedeutung sind und bisher nur für wenige Erkrankungen oder spezifische Altersgruppen bereitstehen. Das aktuelle Sachverständigenratsgutach-ten zur Resilienz unseres Gesundheitswesens vom 19.1.2023 hat diese Problematik entsprechend pri-orisiert:
„Gesundheitsförderung und Prävention sollten konsequent am Bedarf ausgerichtet werden. Bei der Im-plementierung von Maßnahmen bietet sich eine Orientierung am Public Health Action Cycle an. … Aus-gangspunkt ist eine Problemanalyse, auf deren Grundlage eine Strategie der Maßnahmenimplemen-tierung entwickelt wird. Nachdem eine Maßnahme umgesetzt wurde, wird sie evaluiert, bevor die Prob-lemlage erneut eingeschätzt wird. Was theoretisch simpel erscheint, erfordert praktisch Informationen, über die die Gesundheitsämter meist nicht verfügen“ (SVR Gesundheit 19.1.2023: Resilienz im Gesund-heitswesen. Bonn, S. 177)

Es ist daher sehr begrüßenswert, dass im neuen GDNG gesetzliche Aufgaben im Bereich der öffentli-chen Gesundheit explizit als ein wesentlicher Nutzungszweck spezifiziert sind und der bisherige Ak-teursbezug durch die Nutzungszwecke ersetzt wurde. Dies kann ein wesentlicher Schritt zu einer stär-ker bedarfsorientierten und damit zielgenaueren Prävention und Gesundheitsförderung sein.
Der ÖGD ist zwar auch auf Ebene von Bund und Ländern, jedoch vorrangig kommunal organisiert. Re-präsentiert wird dies durch die bundesweit flächendeckend präsenten knapp 400 kommunalen Ge-sundheits- und Bezirksämter. In allen Landesgesetzen ist die kommunale Gesundheitsberichterstattung als ÖGD-Aufgabe verankert und speist als datenbasierte Beschreibung der gesundheitlichen Lage kommunale Planungsprozesse oder auch Gremien wie z.B. eine Vielzahl kommunaler Gesundheitskonfe-renzen. Die über das GDNG verfügbar gemachten Informationen können somit über den kommunalen ÖGD ganz erheblich zu einer lebensweltnahen kommunalen Gesundheitspolitik in den Feldern Präven-tion, Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung beitragen. Um dies gewährleisten zu können, sollte die o.g. kommunale ÖGD-Ebene jedoch stärker als bisher im GDNG berücksichtigt werden.

BVÖGD und DGÖG empfehlen daher dringend folgende Anpassungen im Gesetzentwurf zum GDNG:

• Im Gesetzentwurf wird bisher standardmäßig von ‚Forschungszwecken‘ gesprochen. Gerade im Sinne des o.g. SDG 3 ‚Gesundheit und Wohlergehen‘ sind aber die praktischen Nutzungszwecke für eine am Bedarf vor Ort orientierte lebensweltnahe Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung von herausgehobener Bedeutung. Empfohlen wird daher, die ÖGD-Nutzungszwecke im Gesetzestext auch sprachlich als mindestens gleichrangig zu behandeln und jeweils mit zu benennen. Bei der Umsetzung intersektoraler passgenauer Strategien auf der Grundlage von kleinräumiger Gesundheitsdatenanalyse handelt es sich aufgrund o.g. Viel-zahl kommunaler ÖGD-Einheiten sowie der Relevanz Öffentlicher Gesundheit nicht um eine ‚Nebennnutzung‘, wie dies bisher sprachlich leider etwas suggeriert wird.
• In o.g. Sinne gilt es auch, den ‚Arbeitskreis der Nutzungsberechtigten‘ an die angepassten Nut-zungszwecke sowie die Strukturen und Relevanz des ÖGD anzupassen. Der kommunale ÖGD ist bisher nicht in o.g. AK vertreten. Es wird dringend empfohlen, den kommunalen ÖGD mit mindestens einem, aufgrund seiner Bedeutung jedoch besser mehreren, Repräsentant:innen in den ‚Arbeitskreis der Nutzungsberechtigten‘ zu berufen. Nur dies kann gewährleisten, dass dort die notwendigen Fragen zu Relevanz, Aussagekraft, Qualität und Datenschutz in Bezug zur räumlichen Auswertbarkeit der Versorgungsdaten i.S. einer kommunalen Indikatorik angemes-sen diskutiert werden können.
• Der kommunale ÖGD ist in knapp 400 Einheiten organisiert, hat jedoch meist ähnliche Infor-mationsbedarfe i.S. einer begrenzten Zahl kommunaler Gesundheitsindikatoren. Diese sollten daher nicht separaten Antragsverfahren unterliegen, sondern im Sinne von definierten räum-lichen Standardauswertungen routinemäßig und fortgeschrieben zur Verfügung gestellt wer-den können (u.a. um eine Überlastung des BfArM zu vermeiden). Die Ansiedlung dieses Daten-zugangs an einer übergeordneten Institution wie z.B. dem RKI oder einem aufzubauenden Bun-desinstitut für Öffentliche Gesundheit wird empfohlen.
• Der ÖGD ist in Bund, Ländern, Kreisen und Gemeinden organisiert, was gleichzeitig auch auf seine Planungsräume zutrifft. Ein Zugang zu aggregierten und anonymisierten Gesundheitsda-ten für die Gesundheitsberichterstattung und Planung sollte daher auch in politisch-administ-rativen Raumkategorien wie etwa dem amtlichen Regionalschlüssel (ARS) möglich sein.
• Perspektivisch wird empfohlen, weitere relevante Gesundheitsdaten wie z.B. zur Mortalität in die Datenzugangsstrukturen und die Regelungen des GDNG zu integrieren.

Dr. Johannes Nießen, Dr. Susanne Pruskil BVÖGD DGÖG

Berlin, 10.08.2023
Pressemitteilung als PDF

Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) trauert um seinen ehemaligen Vorsitzenden Dr. med. Peter Grieve, der Ende Juli im Alter von 90 Jahren gestorben ist.

„Die Verdienste von Herrn Dr. Peter Grieve als unser langjähriger Vorsitzender und Ehrenvorsitzender im Landesverband und sein Wirken auf Bundesebene sind nicht hoch genug einzuschätzen“, sagte Dr. Jürgen Duwe, Vorsitzender des Landesverbandes Hamburg und Leiter des Gesundheitsamtes Hamburg-Bergedorf.

Im Juni 2023 war bereits seine Frau Dr. med. Ingrid Grieve verstorben, die ebenfalls im ÖGD tätig und Mitglied des Verbandes gewesen ist.

Dr. med. Peter Grieve war von 1969 bis 1988 Vorsitzender des Landesverbandes Hamburg des BVÖGD. Von 1985 bis 1995 arbeitete er im Vorstand des BVÖGD – von 1985 bis 1988 als Schatzmeister und von 1988 bis 1995 als erster Vorsitzender. „In dieser Umbruchzeit hat sich Peter Grieve besonders um den Aufbau unseres Verbandes in den neuen Bundesländern verdient gemacht“, sagte der BVÖGD-Vorsitzende Dr. Johannes Nießen.

Grieve hat sich während seines Berufslebens und darüber hinaus in zahlreichen berufspolitischen Gremien für die Belange des ÖGD eingesetzt, unter anderem war er Mitglied der Kammerversammlung der Ärztekammer Hamburg, der Bundesärztekammer-Ausschüsse „Arzt im öffentlichen Dienst“ und „Gesundheit und Umwelt“, des Präsidiums des Deutschen Ärztetages sowie der gemeinsamen Kommission des BVÖGD mit dem Marburger Bund.

Der BVÖGD würdigte Grieves Engagement im Mai 1995 mit der Verleihung der Johann-Peter-Frank-Medaille für besondere Verdienste um das öffentliche Gesundheitswesen.

Gemeinsame Stellungnahme des BVÖGD e.V. und der DGÖG e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG)

Stellungnahme als PDF

BVÖGD und DGÖG begrüßen die Zielsetzung des GVSG, die Gesundheitsversorgung vor Ort in den Kommunen zu stärken und dabei die individuelle Gesundheitskompetenz insbesondere in sozial oder strukturell benachteiligten Regionen zu erhöhen. Ebenso wird das Ziel unterstützt, regionale Defizite der Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Versorgung zu beheben und Schnittstellen zu optimieren, u.a. durch niedrigschwellige Beratungsangebote. Es ist ein besonderes Anliegen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), dass Gesundheitsversorgung mit primärer (z.B. Impfungen), sekundärer (z.B. Screening auf bestimmte Erkrankungen) und tertiärer Prävention (Rehabilitation bei bereits bestehenden Erkrankungen) sowie Gesundheitsförderung (Maßnahmen zur Gesunderhaltung) zusammen gedacht werden. BVÖGD und DGÖG unterstützen daher das vorgesehene Initiativrecht der Kommunen für die Etablierung von Gesundheitskiosken, Regionalen Gesundheitszentren und Gesundheitsregionen. Dabei ist laut Gesetzentwurf für die Gesundheitsregionen die Einbindung des ÖGD zu gewährleisten und für die Gesundheitskioske ist vorgesehen, dass delegierbare Leistungen auch durch ÖGD-Ärzte erfolgen können. Dabei begrüßen BVÖGD und DGÖG die Verbindung von Beratung mit Primärversorgung in den Gesundheitskiosken und stehen dem Einsatz von Community Health Nurses positiv gegenüber. Vor dem Hintergrund der Herausforderung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen und um den besonderen Bedürfnissen älterer und multimorbider Patientinnen und Patienten gerecht zu werden, ist die Möglichkeit Primärversorgungszentren zu etablieren, die eine Kooperationsvereinbarung u.a. mit Gesundheitskiosken bzw. Kommunen schließen, zukunftsweisend. Dies wird es den Kommunen erleichtern, ihre Aufgabe der Daseinsfürsorge, der Sicherung einer wohnortnahen und qualitativ hochwertigen ambulanten medizinischen Versorgung einschließlich sozialer Beratungs- und Unterstützungsangebote, adäquat wahrnehmen zu können. Der ÖGD mit seinen Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten begrüßt auch die beabsichtigte Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für medizinisch notwendige Fördermaßnahmen und Hilfsmittel, damit eine möglichst zeitnahe Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die unter schweren Krankheiten leiden oder von Behinderung bedroht oder betroffen sind, bestmöglich in ihrer kognitiven, seelischen und körperlichen Entwicklung unterstützt werden. Ebenso wird der Ausbau der Mitsprachemöglichkeiten der wissenschaftlichen Fachgesellschaften bei den Entscheidungen des G-BA ausdrücklich begrüßt.

Der ÖGD ist gemeinwohlorientiert, er ist Stimme in der kommunalen Gesundheitspolitik und sowohl nah an Lebenswelten wie an gesundheitsrelevanten Planungsfeldern angesiedelt (‚Health in All Policies‘). Die Breite seines Aufgabenspektrums und der dafür vorgehaltenen multiprofessionellen spezifischen Kompetenzen umfasst dabei den Infektions- und Katastrophenschutz, Umweltmedizin, Kinder- und Jugend- sowie psychische Gesundheit, soziale Determinanten, lebensweltliche Ansätze und mehr. Entsprechend seiner Rolle und Kompetenzen spielt der ÖGD eine zentrale Rolle für kommunale Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben auf Basis der kommunalen Gesundheitsberichterstattung – insbesondere im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung. Gerade letztgenannte Steuerungsfunktionen auf kommunaler Ebene sind im SVR-Gutachten 2023 als besonders bedeutend für die Resilienz unseres Gesundheitssystems herausgestellt worden. Daraus ergeben sich folgende dringenden Empfehlungen bzgl. einer Anpassung und der Umsetzung des GVSG:

  • Die verankerte ‚Zusammenarbeit mit dem ÖGD‘ ist für die stark präventiv ausgerichteten Gesundheitskioske und Gesundheitsregionen nicht ausreichend spezifiziert. Dringend empfohlen wird eine Spezifizierung dahingehend, eine Kooperation mit dem kommunalen ÖGD in Steuerungsmitverantwortung sowohl hinsichtlich der Gesundheitskioske wie der Gesundheitsregionen gesetzlich zu verankern. Nur dadurch lässt sich gewährleisten, dass unter einer gemeinwohlorientierten Perspektive 1. gesundheitsrelevante Aspekte über den Rahmen des Gesundheitsversorgungsbereichs hinaus und 2. die kommunale Bedarfslage besser berücksichtigt werden.
    1. Gesundheit wird durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst, die teilweise kommunal gestaltet werden, etwa in den Feldern Jugend und Soziales, Umwelt (z.B. im Rahmen des Hitzeschutzes), Verkehr und Sicherheit. Eine individualpräventive Engführung von Prävention und Gesundheitsförderung ist daher konzeptionell lange überwunden, d.h. eine präventive Perspektive muss stets auch intersektoral, eng vernetzt mit existierenden regionalen Strukturen Der ÖGD hat dafür einerseits Kompetenzen sowie Zuständigkeiten und ist andererseits als Teil der Kommunalverwaltung strukturell in der Position, zentrale intersektorale Aspekte in die Maßnahmen einzubringen. Dies muss durch eine steuernde Mitverantwortung des ÖGD gewährleistet werden.
    2. Der kommunale ÖGD hat aufgrund seiner gesetzlichen Aufgaben zentrale Kenntnisse über verschiedene Lebenswelten und Bedingungen vor Ort (z.B. Gemeinden und Ortsteile, Schulen und Kindergärten, Einrichtungen der Altenhilfe und medizinische Einrichtungen) und er verantwortet die kommunale Gesundheitsberichterstattung, die nicht selten mit der Sozial- oder Umweltberichterstattung verzahnt ist. Im Sinne der Zielgenauigkeit ist es notwendig, diese Kenntnisse im Rahmen einer steuernden Mitverantwortung in die Maßnahmen vor Ort einfließen zu lassen.
  • Unter den o.g. Aspekten wird eine enge Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitskiosken und den Fördermaßnahmen nach §20a SGB V nachdrücklich unterstützt, aber es ist dringend davon abzuraten, eine mittelfristige Verantwortung für die Mittelsteuerung nach §20a SGB V an die Gesundheitskioske anzustreben. Diese Aufgabe setzt o.g. intersektorale Perspektiven sowie differenzierte Kenntnisse der Lebenswelten voraus. Sie sollte daher mittelfristig dem kommunalen ÖGD in seiner Steuerungsverantwortung, z.B. im Rahmen von Planungsgremien wie kommunalen Gesundheitskonferenzen, übertragen werden.
  • BVÖGD und DGÖG empfehlen ein finanzielles Monitoring im Hinblick darauf, dass die 20%ige finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Gesundheitskiosken bzw. die 50%ige Beteiligung an den Gesundheitsregionen finanz- und strukturschwache Kommunen bzw. Kreise mit besonderen gesundheitlichen Bedarfen ihrer Bevölkerung nicht überfordern.

Pressemitteilung
Berlin, 20.06.2023

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Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist ein wichtiger Ansprechpartner der Politik beim Umgang mit dem Klimawandel. „Dies gilt nicht nur für bundesweite Gesetzesvorhaben, sondern auch für Maßnahmen in Städten und Gemeinden. Wir kennen die regionalen Besonderheiten sowie das soziale Gefüge vor Ort und können die Kommunalpolitik gezielt unterstützen, die Gesundheit der Menschen vor Ort zu fördern“, erläutert der Vorsitzendes des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Dr. Johannes Nießen.
Besonders wichtig sind dazu regional abgestimmte Hitzeaktionspläne. Sie legen fest, wie Kommunen mit extremer Hitze umgehen und ihre Bürger bestmöglich unterstützen können. „Bei der Ausarbeitung dieser Pläne und ihrer Umsetzung sind die Gesundheitsämter kompetente Ansprechpartner vor Ort“, betont Nießen.
Große Hitze ist insbesondere für ältere Menschen und solche mit einer Vorerkrankung gefährlich. Bedroht sind auch ältere Menschen, die nicht in einem betreuten Umfeld leben, sondern allein in ihrer Wohnung. Zum Beispiel kann es bei ihnen zu Kreislaufversagen und Stürzen wegen großer Hitze kommen.
Informationen und rechtzeitige Warnungen sind hier besonders wichtig. Für sie und andere Bürgerinnen und Bürger richtet der ÖGD in Städten und Kommunen vermehrt Hitze-Hotlines ein, zum Beispiel in Potsdam und Köln.
Der ÖGD berät die Kommunen aber auch zu langfristigen Maßnahmen, zum Beispiel bei der Begrünung von Stadtvierteln, der Planung beim Um- und Neubau von Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden sowie der Betreuung besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen.
Der BVÖGD weist in diesem Zusammenhang auf Besonderheiten der Arzneimitteltherapie bei großer Hitze hin, denn bei dauerhaft hohen Temperaturen in einer Wohnung kann sich die Wirksamkeit von Medikamenten verändern. Patienten sollten sich daher bereits bei der Verordnung der Medikamente über die richtige Lagerung und über eine mögliche Anpassung der Dosis von zum Beispiel Blutdruckmedikamenten bei Hitze informieren.

Pressemitteilung
Berlin, 06.06.2023

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Ein großer Teil der Fachärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen geht auf den Ruhe-stand zu, gleichzeitig rücken zu wenige neue nach. Das geht aus der neuen Ärztestatistik der Bundesärzte-kammer hervor. Sie bildet die Situation am 31. Januar 2022 ab.
„Zwar hat sich die Zahl der insgesamt in den Gesundheitsämtern tätigen Ärztinnen und Ärzte nach Beginn der Corona-Pandemie deutlich erhöht . Nach wie vor gibt es aber viel zu wenig Fachärztinnen und -ärzte für Öffentliches Gesundheitswesen in Deutschland – im Schnitt sind es gerade einmal eine/r pro Gesund-heitsamt. In den kommenden Jahren werden außerdem sehr viele Kolleginnen und Kollegen in den Ruhe-stand gehen. Wir müssen jetzt durch attraktive Arbeitsbedingungen und verstärkte Weiterbildungsanstren-gungen dauerhaft mehr Nachwuchs für die Gesundheitsämter gewinnen. Gleichzeitig müssen wir den Fachkräften eine langfristige Perspektive bieten, die durch den ÖGD-Pakt in die Ämter gekommen sind“, sagte der Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Dr. Johannes Nießen.
Laut der BÄK-Ärztestatistik arbeiteten in den Gesundheitsämtern in Deutschland Ende 2019 vor Beginn der Pandemie insgesamt 2.564 Ärztinnen und Ärzte. Bis Ende 2022 ist ihre Zahl auf 3.529 gestiegen. Dieser Anstieg nach jahrzehntelangem Rückgang ist vor allem auf die personelle Verstärkung durch die Finanzmit-tel aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zurückzuführen.

Die Zahl der in den Gesundheitsämtern tätigen Fachärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Gesundheits-wesen hat sich hingegen im gleichen Zeitraum kaum verändert. Deren Zahl hat sich von 403 (Ende 2019) lediglich auf 409 (Ende 2022) erhöht. Somit bleibt es dabei: Den rund 375 Gesundheitsämtern in Deutsch-land steht damit in Schnitt lediglich eine Fachärztin/ ein Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen zu Verfügung. „Der minimale Zuwachs während der Corona-Pandemie darf uns nicht in Sicherheit wiegen, denn die Altersstruktur der Fachgruppe ist dramatisch“, warnte Nießen.

Laut der BÄK-Statistik waren Ende 2022 48 Prozent aller berufstätigen Fachärztinnen und Fachärzte für Öf-fentliches Gesundheitswesen 60 Jahre und älter. Zum Vergleich: Bei sämtlichen berufstätigen Ärztinnen und Ärzten liegt der Anteil der über 60-jährigen bei circa 22 Prozent.
Gleichzeitig erwarben im Jahr 2022 nur 36 Ärztinnen oder Ärzte ihren Weiterbildungsabschluss für dieses Fachgebiet
„Wenn wir hier keine Trendwende schaffen und mehr Fachärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Ge-sundheitswesen gewinnen, wird die Weiterbildung dazu in Zukunft immer schwerer werden. Es wird dann unmöglich, die Leitung von Gesundheitsämter mit den entsprechenden Fachärztinnen oder Fachärzten zu besetzen“, warnte Nießen.

Pressemitteilung
Berlin, 30.05.2023

Pressemitteilung als PDF

Die Gesundheitsämter in Deutschland übernehmen viele und komplexe Aufgaben für die Menschen vor Ort: Der Infektionsschutz und das Pandemiemanagement sind bekannt – aber es geht auch um die Erfassung und das Management von Entwicklungsdefiziten und Erkrankungen bei Kindern – Stichwort Schuleingangsuntersuchungen –, um die Betreuung von Wohnungslosen und psychisch Kranken, Trinkwasser- und Hygienekontrollen, die Betreuung von Flüchtlingen, Gesundheitsberichterstattung, Politikberatung und vieles mehr.
„Die Arbeit hier umfasst viele Bereiche und es ist möglich und gewünscht, eigene Schwerpunkte zu setzen und Projekte zu initiieren. Die sehr selbstständige Arbeit ist anders als in der Klinik – sie ist viel unabhängiger von äußeren Faktoren wie Bettenbelegungsplänen oder Termin- und Budgetdruck“, erläutert Dr. Susanne Nick. Die Ärztin ist zweite Vorsitzende des Landesverbandes Bayern im Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD). Als Beispiele nennt sie die Begleitung von Schulen, die Ausrichtung von Infotagen und Themenabende zu gesundheitlichen Fragen.
Besonders wichtig ist ihr, dass die Prävention oft im Vordergrund steht. „Außerdem engagieren wir uns stark für gesellschaftliche Randgruppen, die sonst durch das soziale Netz fallen würden“, betont Nick. Beispiele hierfür sind unter anderem die Betreuung von Migranten, von psychisch Kranken und von Drogenabhängigen. „Es ist eine sehr befriedigende ärztliche Tätigkeit“, so Nick.

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