BVÖGD begrüßt Ausbau der Gesundheitsämter in Bayern – aber Tarifsituation weiter unbefriedigend

Pressemitteilung
Berlin, 18. Juni 2021

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Berlin – Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) lobt den Ausbau der Gesundheitsämter in Bayern, weist aber darauf hin, dass die Gewinnung von Ärzten für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wegen fehlender arztspezifischer Tarifverträge weiterhin äußerst schwierig ist.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte Mitte Juni vorgerechnet, dass der Freistaat im Rahmen des sogenannten ÖGD-Paktes bereits mehr als 1.500 neue Stellen für medizinisches Fachpersonal geschaffen habe. „Die Corona-Pandemie hat allen ins Bewusstsein gerufen, wie wichtig die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte und übrigen Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern ist. Die Politik bemüht sich daher auf Bundes- und Landesebene sehr um den Ausbau des ÖGD“, sagte die BVÖGD-Vorsitzende Dr. Ute Teichert.

„Umso unverständlicher ist, dass die kommunalen Arbeitgeber weiterhin einen spezifischen Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte im ÖGD verweigern“, kritisierte der tarifpolitische Sprecher des Verbandes, Dr. Matthias Albers. Er wies darauf hin, dass selbst der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) – und damit die kommunalen Arbeitgeber – Ärztinnen und Ärzte in Gesundheitsämtern gegenüber Kolleginnen und Kollegen im Krankenhaus für finanziell benachteiligt hält. Der DstGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg hatte auf der Jahrestagung des dbb – Beamtenbund und Tarifunion erklärt: „Wir haben in den Gesundheitsämtern seit vielen Jahren Personaldefizite beklagt, ohne dass sich jemand dafür interessiert hätte. Die Arbeit ist dort wenig lukrativ, insbesondere die dringend benötigten Ärzte meiden den ÖGD. Jetzt, wo die Ämter im Zentrum des allgemeinen Interesses stehen, entsteht hoffentlich Bereitschaft, bei der Bezahlung nachzulegen.“

Laut der bayerischen Staatsregierung ist die Zahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern in den vergangenen 18 Jahren um ein Drittel zurückgegangen. Zudem sei über die Hälfte der Medizinerinnen und Mediziner in den Ämtern älter als 50 Jahre. „Der Personalbedarf ist enorm. Die Ämter können qualifizierten Nachwuchs nur dann gewinnen, wenn sie bei der Bezahlung im Vergleich zu Klinik und Praxis konkurrenzfähig sind. Daher brauchen wir arztspezifische Tarifverträge im ÖGD“, so Albers.

Stellungnahme Fachausschuss Psychiatrie des BVÖGD
Berlin, 07. Juni 2021

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Der Bundestag hat vor kurzem den „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ verabschiedet, der jetzt dem Bundesrat zur Zustimmung vorliegt.

Darin ist vorgesehen, bei Personen, die einen Waffenschein beantragen, im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung eine automatisierte Abfrage bei den Gesundheitsämtern der Wohnorte der letzten 5 Jahre erfolgt, ob Erkenntnisse über eine „psychische Störung“ vorliegen.

Die Intention des Gesetzes, allgemein die Verfügbarkeit von Waffen zu verringern, ist geeignet einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit zu leisten. Die geplante Maßnahme in Bezug auf Menschen mit psychischen Störungen ist aber abzulehnen, weil sie diskriminierend, in ihren Auswirkungen schädlich und zudem undurchführbar ist.

1.) Es ist allgemein bekannt, dass bei psychisch kranken Menschen im Allgemeinen ein erhöhtes Risiko für Gewaltdelikte gegenüber der Allgemeinbevölkerung nicht besteht. Dies ist nur bei einer sehr kleinen Zahl von Diagnosen und bei weiteren hinzutretenden spezifischen Bedingungen der Fall. Gewalttätiges Verhalten durch psychisch kranke Menschen erfolgt im Übrigen nur höchst selten unter Verwendung von dem Waffengesetz unterliegenden Waffen.

2.) Das Gesundheitsamt ist in der Regel der falsche Adressat für eine derartige Abfrage. Nur in vier von 16 Bundesländern ist das Gesundheitsamt die antragstellende Behörde für eine Unterbringung nach dem PsychK(H)G (beziehungsweise dem Landesunterbringungsgesetz). In den anderen 12 Bundesländern können daher beim Gesundheitsamt keine Daten über Unterbringungsanträge abgefragt werden.

3.) Die Aufgaben der Gesundheitsämter im Hinblick auf psychisch kranke Menschen aufgrund der Gesundheitsdienstgesetze beziehungsweise der PsychK(H)G der Länder beziehen sich auf die Beratung und Unterstützung von Betroffenen, um diesen den Zugang zur psychiatrischen Versorgung zu ermöglichen und darauf, Zwangseinweisungen durch rechtzeitige freiwillige Behandlungsinanspruchnahme und Vermittlung sozialer Hilfen zu vermeiden.

Jede rechtliche Regelung, die Zweifel an der unbedingten Vertraulichkeit der hierbei erhobenen Angaben weckt, erhöht die Schwelle für die Nutzung einer derartigen Hilfe und steigert somit das Risiko dafür, dass Menschen, statt Hilfe zu suchen bzw. anzunehmen, diese meiden. Dadurch würden vermehrt Krisen auftreten, die mit eigen- oder fremdgefährdendem Verhalten einhergehen, die bisher durch rechtzeitige Intervention vermieden oder aufgelöst werden können.

4.) Durch Suizid versterben jährlich mehr als 9000 Menschen, rund 25 pro Tag. In der überwiegenden Zahl der Fälle lag eine psychische Störung vor.

Dagegen gibt es pro Jahr unter 2000 Tötungsdelikte in Deutschland, nur ein geringer Anteil (im einstelligen Prozentbereich) wird durch Menschen mit einer psychischen Störung begangen.

Wenn die Regelung eingeführt würde und wie beabsichtigt funktionieren würde, ist davon auszugehen, dass der Vermeidung von einer allenfalls einstelligen Zahl von Tötungsdelikten pro Jahr eine Zunahme um eine dreistelligen Zahl von Suiziden pro Jahr gegenüberstünde.

5.) Schließlich ist die Regelung wegen ihrer pauschal diskriminierenden und zudem den Tatsachen widersprechenden Behauptung über die Gefährlichkeit psychisch erkrankter Menschen mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar.

Presseinformation
Berlin, 31. Mai 2021

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Zu den im Raum stehenden Abrechnungen nicht geleisteter Schnelltests durch Testzentren in Bayern und Baden-Württemberg ist festzuhalten, dass die Gesundheitsämter ausschließlich die fachliche Zulassung der Testzentren überprüfen.

Das beinhaltet zum Beispiel, dass das Personal geschult ist, dass die räumlichen Voraussetzungen geeignet sind, Hygienevorgaben und Vorgaben zu Schutzausrüstungen eingehalten werden, der Abstand bei den Testpersonen eingehalten ist. Dann erteilt das Gesundheitsamt eine Zulassung/Beauftragung, für die Durchführung der Tests.

Das Gesundheitsamt prüft nicht die Zahl der zur Abrechnung gemeldeten Tests. Es kann auch nicht prüfen, ob sich Personen mehrfach innerhalb einer Woche im Rahmen der Bürgertests haben testen lassen. Das ist aufgrund von Datenschutzvorgaben gar nicht möglich.

Weder personell noch organisatorisch können die Gesundheitsämter die wirtschaftliche Überprüfung der Testzentren übernehmen. In keinem Fall kann das Gesundheitsamt Abrechnungsdaten/Finanzdaten prüfen. „Das ist gemäß Testverordnung nicht Aufgabe der Gesundheitsämter, d.h. sie dürfen das gar nicht, denn es gibt keine Rechtsgrundlage dafür“ so Elke Bruns-Philipps als Stellvertretende Bundesvorsitzende.

Die Abrechnung geleisteter Tests erfolgt über die Kassenärztlichen Vereinigungen, darin sind die Gesundheitsämter nicht eingebunden. Bei der in Rechnungstellung nicht geleisteter Aufgaben (Tests) handelt es sich um Abrechnungsbetrug also ein strafrechtlich relevantes Vorgehen. „Gesundheitsämter sind keine Ermittlungsbehörden für Wirtschaftskriminalität“ so Bruns-Philipps.

Zur Frage der Neuberechnung von Inzidenzen:

Positive Schnelltests sind dem Gesundheitsamt zu melden und werden auch schon mit den Daten der Person dort aufgenommen. Damit wird sichergestellt, dass eine nachfolgende PCR den Befund entweder bestätigt oder ausräumt. Erst nach der Bestätigungs-PCR geht der Fall in die Inzidenzmeldungen durch das Gesundheitsamt an Land und Bund ein.

Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) plädiert dafür, weiterhin möglichst viele Kapazitäten für die Impfungen gegen das Corona-Virus bereitzuhalten. „Dazu gehören an erster Stelle Haus- und Fachärzte. Aber auch die Impfungen durch Betriebsärzte und in den Impfzentren sind wichtig“, sagte die Vorsitzende des Verbandes, Dr. Ute Teichert. „Die Impfzentren kosten Geld. Aber sie jetzt zu schließen wäre verfrüht. Denn die Impfungen werden uns weiter begleiten“, betonte sie.

Teichert wies daraufhin, dass trotz des hohen Impftempos in den vergangenen Wochen weite Teile der Bevölkerung noch nicht gegen SARS-CoV-2 immunisiert sind. Außerdem sei noch nicht geklärt, wann sogenannte Auffrisch-Impfungen nötig würden.

Teichert warnte vor zu schnellen Lockerungen bei den Corona-Regeln: Trotz der Impfungen und sinkender Infektionszahlen sei es noch immer wichtig, sich an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu halten, betonte sie.

Pressemitteilung
Berlin, 06. Mai 2021

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Berlin – Die geplante Neuregelung der ärztlichen Ausbildung stärkt neben vielen anderen positiven Aspekten auch die Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) im Medizinstudium. Die Reform ist daher sinnvoll, notwendig und dringend. Das betont der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD). „Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig ein gut aufgestellter ÖGD ist. Aber die Gesundheitsämter suchen bereits seit Jahren dringend nach qualifizierten Fachkräften, besonders nach Ärztinnen und Ärzten. Eine Reform des Medizinstudiums, die dem ÖGD mehr Gewicht verleiht, ist daher dringend notwendig“, sagte dessen Vorsitzende, Dr. Ute Teichert. Sie betonte, mit dem vorliegenden Entwurf sei es gelungen, die Bedeutung des ÖGD im Rahmen der Approbationsordnung zu verankern.

„Die Reform der ärztlichen Ausbildung, die am morgigen Freitag (7. Mai) im Bundesrat zur Abstimmung ansteht, wurde bereits vor rund fünf Jahren konzipiert und abgestimmt, ist entscheidungsreif und muss jetzt endlich umgesetzt werden. Es darf keinen längeren Aufschub geben“, sagte Teichert.

Der BVÖGD lobt an der Reform unter anderem die Möglichkeiten, Famulaturen und einen Abschnitt des Praktischen Jahres im ÖGD zu absolvieren. Zudem werde die Verankerung des Faches „Öffentliches Gesundheitswesen“ als klinisches Fach vor dem Ersten, Zweiten und Dritten Abschnitt der ärztlichen Prüfung den ÖGD stärken. „Durch die Aufnahme der Themenfelder des ÖGD als grundlagenwissenschaftlichen und klinischen Prüfungsstoff wird gewährleistet, dass sich die Studierenden künftig im Studium mit dem Öffentlichen Gesundheitswesen auseinandersetzen werden. Dies ist ein entscheidender Baustein dafür, dass sich Medizinstudierende künftig für eine Laufbahn im ÖGD entscheiden. Und genau das brauchen wir dringend“, so Teichert.

Pressemitteilung
Berlin, 29. April 2021

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Berlin – Dr. Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und Leiterin der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen (AFÖG), ist zur Vorsitzenden eines unabhängigen Expertenbeirates gewählt worden, der die Umsetzung des sogenannten Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) begleiten soll. Durch den Pakt, der auf einen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vom vergangenen Herbst zurückgeht, werden in den Jahren 2020 bis 2025 insgesamt rund vier Milliarden Euro aus Bundesmitteln zur Stärkung des ÖGD zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln soll die personelle und digitale Ausstattung der Gesundheitsämter verbessert und die Attraktivität der Arbeit im ÖGD für Ärztinnen und Ärzte und weitere Berufsgruppen erhöht werden.

Die Länder haben sich verpflichtet, in einem ersten Schritt von Februar bis Dezember 2021 mindestens 1.500 neue, unbefristete Vollzeitstellen für Ärztinnen und Ärzte, weiteres Fachpersonal sowie Verwaltungspersonal im ÖGD zu schaffen und zu besetzen.

Den Beirat, dem Expertinnen und Experten verschiedener Organisation sowie unabhängige Sachverständige aus dem Bereich des ÖGD angehören, wurde vom Bundesminister für Gesundheit im Einvernehmen mit der Gesundheitsministerkonferenz der Länder berufen.

„Mit der Pandemie sind die Gesundheitsämter in den Focus der Gesundheitspolitik gerückt. Die vergangenen zwölf Monate haben den bevölkerungsmedizinischen Bedarf eines funktionsfähigen ÖGD in unserem Gesundheitssystem allzu deutlich werden lassen. Dazu brauchen wir dauerhaft qualifiziertes Fachpersonal auf Basis einer leistungsgerechten Bezahlung sowie eine moderne digitale Ausstattung. Die kurzfristig in der Pandemie eingesetzten Hilfskräfte sind zwar sehr wichtig, auf Dauer können wir den Gesundheitsschutz der Bevölkerung aber nicht mit Kräften leisten, die nur wenige Monate oder sogar nur Wochen in den Ämtern bleiben“, sagte Teichert.

„Über den Expertenbeirat wollen wir die Umsetzung des Paktes für den ÖGD aus Sicht der Beteiligten konstruktiv begleiten. Wir wollen Lehren aus der Pandemie ziehen, aktuelle Schwachstellen aufzeigen und den Gesundheitspolitikern und Bund, Ländern und Gemeinden konkrete Vorschläge für eine nachhaltige Stärkung des ÖGD mit seinem breit gefächerten Aufgabenspektrum mit auf den Weg geben“, betonte die Beiratsvorsitzende.

Pressemitteilung
Berlin, 20. April 2021

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Im vergangenen Jahr haben die Gesundheitsämter in Deutschland durchschnittlich noch nicht einmal eine Ärztin oder einen Arzt zusätzlich erhalten. „Der Stellenausbau im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) geht viel zu langsam. Wir brauchen nicht nur einen Impfturbo, sondern auch einen Turbo bei Ausbau des ÖGD“, sagte Dr. Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD).

Laut der neuen Ärztestatistik der Bundesärztekammer hat die Zahl der in den Gesundheitsämtern insgesamt beschäftigten Ärztinnen und Ärzte im vergangenen Jahr von 2.564 (31.12.2019) auf 2.922 (31.12.2020) zugenommen. Es gab also ein Plus von nur 358 Ärztinnen oder Ärzten – bei 378 Gesundheitsämtern. „Sicherlich sind viele von ihnen teilzeitbeschäftigt. Das Plus von 358 ist also nicht mit Vollzeitäquivalenten zu verwechseln“, erläuterte Teichert. Die Zahl der Fachärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen in den Gesundheitsämtern stagnierte im gleichen Zeitraum: Sie betrug Ende 2019 403 und ein Jahr später nur 407.

„Und dies in Zeiten der Pandemie – es ist ernüchternd“, so die Vorsitzende des BVÖGD. Laut Teichert arbeiten im Augenblick wieder fast alle Kräfte in den Gesundheitsämtern an der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Andere wichtige Aufgaben wie Schuleingangsuntersuchungen und Hilfen für psychisch Kranke oder behinderte Menschen blieben auf der Strecke.

Der BVÖGD lobte den sogenannten Pakt für den ÖGD vom vergangenen Herbst. Der Bund hat darin bis zum Jahr 2026 vier Milliarden Euro für den ÖGD zur Verfügung gestellt. Allerdings sei dies in den Ämtern bislang kaum zu spüren. „Die Mittel für neue Stellen sind das Eine – das Andere ist, diese Stellen auch zu besetzen – und das ist bei der augenblicklichen Tarifsituation oft aussichtslos“, sagte der tarifpolitische Sprecher des BVÖGD, Dr. Matthias Albers. Denn der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst bilde die ärztliche Arbeit in den Gesundheitsämtern in keiner Weise ab. Die Ämter könnten Stellen daher oft nicht besetzen. Der Verband fordert daher die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und mit der Ärztegewerkschaft Marburger Bund einen arztspezifischen Tarifvertrag abzuschließen. Häufig fehle aber der politische Wille bei den öffentlichen Arbeitgebern, die Ämter für ihre Aufgaben besser auszustatten. „Dies ist aus unserer Sicht fahrlässig, weil es in Kauf nimmt, dass die Gesundheitsämter jetzt und langfristig ihre Aufgaben aus Personalmangel nicht so wahrnehmen können, wie es für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung wichtig ist“, so Albers.

Pressemitteilung
Berlin, 31. März 2021

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Trendwende bei der Bezahlung von Ärztinnen und Ärzten im Öffentlichen Gesundheitsdienst nötig.

Auf eine Trendwende bei der Vergütung in Gesundheitsämtern drängt der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD). „In den Gesundheitsämtern herrscht eklatanter Personalmangel, insbesondere bei den Fachärzten. Dies liegt nicht zuletzt an der wesentlich schlechteren Bezahlung der Ärztinnen und Ärzte, die nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, Bereich Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVÖD VKA), im Vergleich zum Tarifvertrag der Ärzte an kommunalen Kliniken bezahlt werden“, erläuterte der tarifpolitische Sprecher des BVÖGD, Dr. Matthias Albers. Er betonte, auch der neue Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst ändere diese Situation nicht grundlegend.

Die Aussicht auf eine Trendwende sieht der BVÖGD jetzt wegen einer neuen Einschätzung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes DStGB. Danach hält auch dieser Ärztinnen und Ärzte in Gesundheitsämtern gegenüber Kolleginnen und Kollegen im Krankenhaus für finanziell benachteiligt. Der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, hatte auf der Jahrestagung des dbb – Beamtenbund und Tarifunion erklärt: „Wir haben in den Gesundheitsämtern seit vielen Jahren Personaldefizite beklagt, ohne dass sich jemand dafür interessiert hätte. Die Arbeit ist dort wenig lukrativ, insbesondere die dringend benötigten Ärzte meiden den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Jetzt, wo die Ämter im Zentrum des allgemeinen Interesses stehen, entsteht hoffentlich Bereitschaft, bei der Bezahlung nachzulegen.1

„Nur wenn Ärzte, die nach abgeschlossener Weiterbildung in der Klinik als Facharzt ins Gesundheitsamt wechseln, dort auch wie eine Fachärztin beziehungsweise ein Facharzt bezahlt werden, kann es gelingen, Personal zu gewinnen. Man kann doch niemandem erklären, warum die Arbeit plötzlich weniger wert sein soll, wenn sie oder er vom Kreiskrankenhaus zum Kreisgesundheitsamt wechselt“, so Albers.

Die Vorsitzende des BVÖGD, Dr. Ute Teichert, lobte den sogenannten Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, der im vergangenen September beschlossen wurde. Er sieht unter anderem vor, bis Ende 2021 deutschlandweit 1.500 Stellen zu schaffen und bis Ende 2022 nochmal 3.500.

„Die Einrichtung der Stellen aber nur der erste Schritt. Wir müssen diese auch besetzen – und das ist wegen der Tarifsituation sehr schwer“, sagte Teichert.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir in 2021 die Einstellung von Studierenden in den Gesundheitsämtern durch Mittel des Bundes finanziell unterstützen dürfen.

Die bestehende Plattform von Medis4ÖGD bleibt dafür auch in diesem Jahr erhalten und wird nur projektbezogen umbenannt auf Studis4ÖGD. Es müssen keine neuen Zugangsdaten beantragt werden; selbstverständlich können weitere beantragt werden (E-Mail an info@bvoegd.de).

Zur Erinnerung hier noch einmal die Voraussetzungen für die Zuwendung:

  1. Ihr Gesundheitsamt ist im Portal registriert. Ggf. nachholen durch E-Mail an info@bvoegd.de
  2. Studierende sind im Portal registriert. Die Immatrikulationsbescheinigung wird hochgeladen.
  3. Ihr Gesundheitsamt lädt für jeden Studierenden den persönlichen, unterschriebenen Arbeitsvertrag, die SV-Anmeldung und die monatlichen Lohnabrechnungen hoch.
  4. Die Studierenden wurden zusätzlich zur Pandemiebekämpfung eingestellt und haben einen Studiengang belegt, der für die Beschäftigung im Gesundheitsamt auch normalerweise geeignet ist. Die Beschäftigung kann bereits in 2020 begonnen haben.
  5. Die maximale Fördersumme pro Monat und Mitarbeiter beträgt 2.020,00 EUR zzgl. Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung, insgesamt höchstens 2.600,00 EUR. Bruttolöhne von monatlich mehr als 2.600,00 EUR werden gedeckelt.


Es gibt in 2021 einige Fristen zu beachten:

  1. Die Unterlagen Januar 2021 bis März 2021 müssen bis spätestens 30. April 2021 hochgeladen werden.
  2. Die Unterlagen ab April 2021 sind jeweils spätestens bis zum Monatsletzten des Folgemonats im Portal zur Prüfung einzustellen.

Es handelt sich hier um Ausschlußfristen. Später eingestellte Unterlagen dürfen wir nicht mehr berücksichtigen.

Selbstverständlich helfen wir Ihnen gern bei der Einrichtung und auch beim Hochladen durch unseren technischen Support. Allerdings sind grundsätzlich die Unterlagen durch die Gesundheitsämter selbst einzustellen.

Pressemitteilung
Berlin, 18. März 2021

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Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) drängt darauf, rasch mehr Ärztinnen und Ärzte für die Arbeit in den Gesundheitsämtern zu gewinnen und einzustellen. „Das vergangene Pandemie-Jahr hat überdeutlich gezeigt, wie wichtig ein gut ausgebauter Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) ist“, sagte die Vorsitzende des Verbandes, Dr. Ute Teichert, anlässlich des Tages des Gesundheitsamtes am 19. März.

„Die Corona-Pandemie ist nur durch eine verlässliche Kontaktnachverfolgung von Infizierten einzudämmen. Das ist mittlerweile jedem klar. Aber der ÖGD leistet noch viel mehr: Schuleingangsuntersuchungen, Hygieneberatungen, Beratungs- und Hilfsangebote für psychisch kranke Menschen, chronisch kranke und körperlich behinderte Menschen und vieles mehr“, so Teichert. Sie warnte, dass wegen der Personalknappheit in den Ämtern und der Belastung durch die Pandemie viele dieser wichtigen Aufgaben im Augenblick auf der Strecke blieben.

Teichert lobte den sogenannte ÖGD-Pakt, der im vergangenen September be-schlossen wurde. Er sieht unter anderem vor, bis Ende 2021 deutschlandweit 1.500 Stellen zu schaffen und bis Ende 2022 nochmal 3.500.

„Die Einrichtung der Stellen ist laut dem BVÖGD aber nur der erste Schritt. „Wir müssen diese dann auch besetzen“, sagte Teichert – und dies sei in der augenblicklichen Situation sehr schwierig.

„In den Gesundheitsämtern herrscht eklatanter Personalmangel, insbesondere bei den Fachärzten, und dies liegt nicht zuletzt an der wesentlich schlechteren Bezahlung im Vergleich zu Ärzten an kommunalen Kliniken“, erläuterte der tarif-politische Sprecher des BVÖGD, Dr. Matthias Albers. Nur wenn Ärzte, die nach abgeschlossener Weiterbildung in der Klinik als Facharzt in ein Gesundheitsamt wechseln dort auch wie ein Facharzt bezahlt würden, könne es gelingen, Personal zu gewinnen“, betonte er.

Pressemitteilung
Berlin, 24. Februar 2021

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Studierende und Gesundheitsämter haben die Freiwilligenbörse „Medis4ÖGD“ im vergangenen Jahr sehr gut angenommen. Sie unterstützten das Personal während der COVID-19-Pandemie, beispielsweise bei der Kontaktnachverfolgung, dem Quarantänemanagement und der Organisation von Abstrichen. Über die Börse wurden bis zu 345 Studierende pro Monat vermittelt und insgesamt 2.257 Monate studentische Unterstützung in den Ämtern abgerechnet.

Das Projekt wurde dieses Jahr zu „Studis4ÖGD“ erweitert. Wegen des großen Bedarfs können sich nun auch Studierende anderer Fachrichtungen melden. „Wir freuen uns, dass die Freiwilligenbörse fortgesetzt wird und alsStudis4ÖGD eine noch breitere Zielgruppe einbindet. In der Pandemie waren besonders Medizinstudierende oft einer hohen Mehrfachbelastung ausgesetzt. Wir begrüßen es, wenn der Einsatz in den Gesundheitsämtern sinnvoll auf mehrere Schultern verteilt wird. Dies wird der Interdisziplinarität der Akteur*innen in den Ämtern nur gerecht“, meint Birthe Seifert, Bundeskoordinatorin für Public Health der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd).

„Ich bin beeindruckt von der enormen Hilfsbereitschaft der vielen Studierenden, die mit großem Einsatz in den Gesundheitsämtern mitgearbeitet haben“, sagt die Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. (BVÖGD), Dr. Ute Teichert. Der Verband hat die Börse zusammen mit der bvmd aufgebaut. „Die Freiwilligen unterstützen das Personal in den Gesundheitsämtern an der vordersten Front der Pandemiebekämpfung. Sie erhalten einen Arbeitsvertrag, eine angemessene Vergütung und werden im Vorfeld online geschult“, erläuterte Teichert.  „Es freut mich besonders, dass sich viele Nachwuchsmediziner*innen für das Öffentliche Gesundheitswesen interessieren und einen Einblick in die wichtige Arbeit dort gewinnen konnten“, so die BVÖGD-Vorsitzende.

Und so arbeitet die Börse: Über ein Kontaktformular (https://www.bvoegd.de/freiwilligenboerse.html) können sich Freiwillige registrieren und ihren bevorzugten Einsatzort angeben. Gesundheitsämter erhalten darüber einen Einblick, wer sich in ihrem Einsatzgebiet engagieren möchte und können die Betreffenden direkt kontaktieren. Der konkrete Einsatzort und Arbeitszeiten werden individuell vertraglich geregelt.

Unterstützen Sie die Gesundheitsämter bei der Bearbeitung der SARS COV-2-Infektionen

z.B. durch

  • Tracing von Kontaktpersonen,
  • Information, Betreuung und medizinische Kontrollen bei heimischer Isolation,
  • Quarantäne-Management etc.,
  • Mitarbeit in Telefon-Hotlines,
  • Mitarbeit bei der Dateneingabe.

Sie werden vom Gesundheitsamt eingearbeitet und begleitet und arbeiten vor Ort.

Folgende Studiengänge sind für die Anmeldung zugelassen:

  • Medizin
  • Biologie
  • (Kinder-/Jugend-)Psychologie
  • Soziale Arbeit
  • Sozialpädagogik
  • Frühkindliche Bildung
  • Virologie
  • Hygieneingenieurwesen
  • Gesundheitsingenieurwesen
  • Gesundheitswissenschaften
  • Public Health
  • Gesundheitsförderung und Prävention
  • Sportwissenschaften
  • Sozialwissenschaften
  • Soziologie
  • Pharmazie
  • Politik- und Verwaltungswissenschaften
  • Kommunikationswissenschaften
  • Informatik bzw. IT-Studiengänge
  • Wirtschaftswissenschaften

 

Melden Sie sich hier an: www.bvoegd.de/freiwilligenboerse.html

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